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Leistungsschutzrecht Verlage sollen ihr Okay für Google News geben

Wer nicht auf das Leistungsschutzrecht verzichtet, fliegt raus: Verlage sollen Google nun mitteilen, ob sie mit ihren Artikeln ab August noch auf Google News vertreten sein wollen.
Google-Logo: Konzern lehnt Lizenz für Links auf Nachrichten ab

Google-Logo: Konzern lehnt Lizenz für Links auf Nachrichten ab

Foto: Christoph Dernbach/ dpa

Hamburg - Im August tritt das sogenannte Leistungsschutzrecht in Deutschland in Kraft. Verlage sollen damit künftig von Suchmaschinen und ähnlichen Diensten Lizenzgebühren für die Nutzung von Artikeln oder Auszügen einfordern können.

Google hat von Anfang an klargemacht, für Links und kurze Anrisstexte nicht an Verlage zahlen zu wollen. Nun will sich der Konzern die weitere Verwendung von Verlagsinhalten in seiner algorithmisch generierten Nachrichtenübersicht Google News bestätigen lassen. Die Verlage sollen Google mitteilen, "ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen", schreibt Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost .

Wer nicht unterschreibt, fliegt aus Google News raus. Die Verlagsinhalte sollen allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche auftauchen, sofern die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. Inhaber von Websites können mit Angaben in einer Datei mit dem Namen robots.txt oder auf jeder Seite einzeln festlegen, ob ein Software-Roboter von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.

Das Argument von Google: Man schicke mit dem Angebot weltweit jeden Monat sechs Milliarden Besucher auf Nachrichtenseiten. Von diesen Besuchern würden viele Verlage gerne profitieren, schreibt Rabenstein. Google News beschreibt er in dem Blogeintrag als ein Produkt, das als Hobby angefangen habe.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet, trotz massiver Kritik von Netzpolitikern und Rechtsexperten.

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ore/dpa