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Protest gegen NSA-Überwachung: Lichtaktion an US-Botschaft hat polizeiliches Nachspiel

Wegen der Projektion "United Stasi of America" an die Wand der US-Botschaft am Pariser Platz ermittelt jetzt die Berliner Polizei gegen den Lichtkünstler Oliver Bienkowski. Ob die Aktion aber überhaupt strafbar war, ist fraglich.

Für einen Moment nur prangte der Spruch „United Stasi of America“ an der Wand der US-Botschaft am Pariser Platz. Nun hat die Aktion aus der Nacht zu Montag juristische Folgen. Ein Polizeisprecher bestätigte, dass gegen den Lichtkünstler Oliver Bienkowski ermittelt werde. Der Aktivist aus Neuss hatte den Schriftzug aus einem Lieferwagen heraus an die Wand der Botschaft gestrahlt. Darunter war das Konterfei des umstrittenen Hackers und Internet-Unternehmers Kim Schmitz alias „Kim Dotcom“ zu sehen. Die Aktion dauerte nur etwa 30 Sekunden, dann waren zwei Polizistinnen zur Stelle, und Bienkowski schaltete den Beamer aus.

Die Polizei ermittelt nun wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“, strafbar nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches. „Eigentlich sind die Ermittlungen schon fast abgeschlossen – wir kennen ja den Beschuldigtes und alle Tatsachen liegen auf der Hand“, sagt ein Sprecher. Ob die Lichtaktion aber überhaupt strafbar war, müssen nun die Juristen klären.

Paragraf 103 bezieht sich allerdings nur auf die Beleidigung konkreter Personen, etwa eines Staatsoberhauptes oder eines Botschafters. Ein Staat als Ganzes kann demnach nicht Opfer einer Beleidigung sein. „Für mich ist noch nicht einmal klar, ob das deutsche Strafrecht überhaupt anwendbar ist,“ sagt obendrein Rechtsanwalt Fabian Eickstädt, der den Künstler mittlerweile vertritt. Zu sehen war der Schriftzug schließlich auf dem Gelände der Botschaft, also auf amerikanischem Gebiet. Hier geht die Kreativität des Juristen jedoch etwas zu weit– denn das deutsche Strafrecht gilt auch in Botschaften, nur deren Diplomaten stehen unter dem Schutz der Immunität. Eine Rolle könnte hingegen das Grundgesetz spielen, das die Freiheit der Kunst garantiert.

Erschwerend kommt hinzu: Einen Strafprozess wegen Beleidigungsdelikten kann es nur geben, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Und danach sieht es im Moment nicht aus. Die US-Botschaft teilte auf Nachfrage mit, dass sie jedenfalls kein Interesse an der Strafverfolgung habe. Hier hofft man wohl eher, dass die kurze Aktion schnell wieder vergessen ist.

Alexander Haneke

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