Zuschauerausschluss für Dynamo Dresden

Nach den Vorkommnissen während des Meisterschaftsspiels bei Hansa Rostock am 29. November 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren dazu verurteilt, das Heimspiel in der 3. Liga gegen Rot-Weiß Erfurt am 7. Februar 2015 (14 Uhr) unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.

Gleichzeitig wird die am 4. Juli 2014 gegen Dresden ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen und die dadurch zu vollziehende Strafe (Teilausschluss der Zuschauer für ein Drittliga-Heimspiel) im neuen Strafmaß mit eingerechnet. So müssen am 7. Februar gegen Erfurt sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen bleiben. Auf dem gesamten Stadion- und Vereinsgelände darf auch keine Übertragung des Spieles im Rahmen eines Public Viewings stattfinden.

Raketen gezielt abgefeuert

Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) musste das Dresdner Auswärtsspiel in Rostock in der 57. Minute für knapp eine Viertelstunde unterbrechen, nachdem im Dresdner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Raketen gezündet und dann gezielt über einen eingerichteten Pufferblock hinweg in Richtung des nebenan gelegen Rostocker Fanblocks geworfen und geschossen wurden. Auch im Pufferblock selbst, in dem sich Ordnungskräfte aufhielten, und auf dem Spielfeld landete Pyrotechnik.

Schon während der ersten Halbzeit war es zu Vorfällen mit Dresdner Zuschauern gekommen, die versuchten, ein Trenntor auf dem Weg zum Rostocker Fanblock gewaltsam zu öffnen. Dabei wurden auch Feuerwerkskörper in Richtung der Ordnungskräfte geworfen, die das Tor absicherten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den Vorkommnissen während des Meisterschaftsspiels bei Hansa Rostock am 29. November 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren dazu verurteilt, das Heimspiel in der 3. Liga gegen Rot-Weiß Erfurt am 7. Februar 2015 (14 Uhr) unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.

Gleichzeitig wird die am 4. Juli 2014 gegen Dresden ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen und die dadurch zu vollziehende Strafe (Teilausschluss der Zuschauer für ein Drittliga-Heimspiel) im neuen Strafmaß mit eingerechnet. So müssen am 7. Februar gegen Erfurt sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen bleiben. Auf dem gesamten Stadion- und Vereinsgelände darf auch keine Übertragung des Spieles im Rahmen eines Public Viewings stattfinden.

Raketen gezielt abgefeuert

Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) musste das Dresdner Auswärtsspiel in Rostock in der 57. Minute für knapp eine Viertelstunde unterbrechen, nachdem im Dresdner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Raketen gezündet und dann gezielt über einen eingerichteten Pufferblock hinweg in Richtung des nebenan gelegen Rostocker Fanblocks geworfen und geschossen wurden. Auch im Pufferblock selbst, in dem sich Ordnungskräfte aufhielten, und auf dem Spielfeld landete Pyrotechnik.

Schon während der ersten Halbzeit war es zu Vorfällen mit Dresdner Zuschauern gekommen, die versuchten, ein Trenntor auf dem Weg zum Rostocker Fanblock gewaltsam zu öffnen. Dabei wurden auch Feuerwerkskörper in Richtung der Ordnungskräfte geworfen, die das Tor absicherten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.