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Eltern klagen auf Betreuungsplätze Per Anwalt zum Kita-Platz

Um einen der begehrten Kita-Plätze zu bekommen, melden viele Eltern ihr Kind an, bevor es überhaupt geboren ist
Um einen der begehrten Kita-Plätze zu bekommen, melden viele Eltern ihr Kind an, bevor es überhaupt geboren ist
© Colourbox.de
Wenn Eltern keinen Kita-Platz bekommen, verklagen sie immer häufiger ihre Kommune. Haben Mama und Papa die richtige Versicherung, müssen sie den Rechtsstreit noch nicht einmal bezahlen.
Von Anne-Christin Gröger

In Köln sind Eltern besonders streitlustig. Beim Verwaltungsgericht der Domstadt sind derzeit rund 100 Klagen auf einen U3-Betreuungsplatz anhängig. Das sind Kindergarten- oder Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren. Mütter und Väter haben seit August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen Platz. Um den Ansturm zu bewältigen, haben Städte und Kommunen ordentlich Geld in die Hand genommen, um für ausreichend Plätze zu sorgen.

Dennoch ist es vor allem in Ballungszentren nach wie vor nicht ganz einfach, das Kind bei einer Tagesmutter oder in einer Krippe unterzubringen. Wenn alle angeschriebenen Kinderkrippen abgesagt haben, bleibt verzweifelten Eltern noch die Möglichkeit, die Kommune zu verklagen, wie es derzeit in Köln passiert.

Keinen Anspruch auf Wunsch-Kita

Klagefreudige Mütter und Väter müssen sich allerdings klar darüber sein, dass sie den Nachwuchs nicht in einzelne bevorzugte Kitas direkt in der Nachbarschaft einklagen können. Darauf weist Ronald Richter, Sozialrechtler aus Hamburg hin. Eltern wollen oft genau den Platz für den Nachwuchs, den sie sich ausgesucht haben. Das ist aber selbst mit Rechtsanspruch nicht zu machen.

Die Kommune kann nur dazu verpflichtet werden, überhaupt einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Der kann auch bei einer Tagesmutter sein. Auch bei der Entfernung von Wohnung oder Arbeitsplatz müssen Eltern Abstriche machen. Die Verwaltungsgerichte München und Frankfurt haben etwa entschieden, dass eine Anfahrt von 30 Minuten zumutbar ist.

Versicherungen zahlen für Kita-Klagen

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss für die Kita-Klage noch nicht einmal zahlen. Denn Streitigkeiten um Betreuungsplätze sind meistens mitversichert. "Der Kunde muss eine Versicherung abgeschlossen haben, bei der die Leistung Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist", heißt es beim Versicherer Roland. In vielen Familien-Rechtsschutzversicherungen ist das der Fall. Besonders Schlaue, die noch schnell eine solche Police abschließen, nachdem der Kita-Antrag abgelehnt wurde, gehen allerdings leer aus: Man muss den Vertrag bereits mindestens drei Monate besitzen.

Manche Versicherungen zahlen schon ab dem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, andere kommen nur für die Kosten einer Gerichtsverhandlung auf. Sie sind meist billiger. "Günstige Tarife beschränken sich auf den gerichtlichen Rechtsschutz", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzvertrieb MLP.

Das außergerichtliche Widerspruchsverfahren beginnt dann, wenn Eltern eine Absage von der Gemeinde erhalten haben. Dann müssen sie innerhalb eines Monats Widerspruch beim zuständigen Jugendamt einlegen. Tun sie das nicht, verfällt der Rechtsanspruch. Die Behörde hat drei bis sechs Monate Zeit, darauf zu reagieren. Oft brauchen Eltern jedoch schnell einen Betreuungsplatz. "Ein Anwalt kann einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen, damit die Sache beschleunigt wird", sagt Jurist Richter.

Bevor Versicherte einen Anwalt anrufen, sollten sie in jedem Fall mit ihrem Anbieter klären, ob er die Kosten übernimmt, damit es später nicht zu Konflikten kommt. Deckt die Police diesen Fall nicht ab, müssen Versicherte einen beauftragten Anwalt selbst zahlen. In den finanziellen Ruin wird das die wenigsten stürzen. Richter schätzt, dass die Kosten dafür bei etwa 400 Euro liegen.

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