1000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit der Drittligapartie gegen den VfB Stuttgart II am 7. November 2015 war ein "Flitzer" aus dem Cottbuser Zuschauerbereich über das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit der Drittligapartie gegen den VfB Stuttgart II am 7. November 2015 war ein "Flitzer" aus dem Cottbuser Zuschauerbereich über das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.