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Verhandlungsgliederung für die mündliche Verhandlung in Sachen „Sampling“ am Mittwoch, 25. November 2015, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 82/2015 vom 9. November 2015
Aktenzeichen: 1 BvR 1585/13
Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 25. November 2015 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich die Beschwerdeführer gegen zivilgerichtliche Urteile zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Samplings wenden. Auf die Pressemitteilung Nr. 77/2015 vom 28. Oktober 2015 wird insoweit verwiesen.
Die mündliche Verhandlung am 25. November 2015 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:
A. Formalien, Sachbericht
B. Allgemeine Ausführungen
C. Tatsächliche Fragen
Auswirkungen der angegriffenen Entscheidungen auf die Musikschaffenden
und
Bedeutung der Einnahmen aus der Samplelizenzierung für die Tonträgerhersteller
D. Verfassungsrechtliche Würdigung
I. Zulässigkeit
II. Begründetheit: Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 14 Abs. 1 GG
III. Bedeutung der Urheberrechtsrichtlinie vom 22. Mai 2001