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Verfahren : 2014/2208(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0215/2015

Eingereichte Texte :

A8-0215/2015

Aussprachen :

PV 06/07/2015 - 13
CRE 06/07/2015 - 13

Abstimmungen :

PV 09/07/2015 - 12.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0266

Angenommene Texte
PDF 399kWORD 116k
Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft
P8_TA(2015)0266A8-0215/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ (2014/2208(INI))

Das Europäische Parlament,

‒  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398).

‒  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz im Gebäudesektor“ (COM(2014)0445),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grüner Aktionsplan für KMU: KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln“ (COM(2014)0440),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080),

‒  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte – Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen“ (COM(2013)0196),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ (COM(2012)0060),

‒  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571),

‒  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021),

‒  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu dem Thema „Öko-Innovation – Arbeitsplätze und Wachstum durch Umweltpolitik“(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt(2),

‒  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zu einem ressourcenschonenden Europa(3),

‒  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa(4),

‒  unter Hinweis auf das Siebte Umweltaktionsprogramm,

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (2006) und deren Überarbeitung im Jahr 2009,

‒  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Umwelt“ vom 28. Oktober 2014 zu dem Thema „Ökologisierung des Europäischen Semesters und Strategie Europa 2020 – Halbzeitüberprüfung“,

–   unter Hinweis auf den Synthesebericht der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „Die Umwelt Europas – Zustand und Perspektiven 2015“,

‒  unter Hinweis auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt,

‒  unter Hinweis auf die Untersuchung des UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) mit dem Titel „Inquiry into the Design of a Sustainable Financial System“ (Gestaltung eines nachhaltigen Finanzsystems),

‒  unter Hinweis auf die Ergebnisse des Treffens des International Resource Panel des UNEP mit dem Titel „Environmental Risks and Challenges of Anthropogenic Metals Flows and Cycles“ (Umweltrisiken und Herausforderungen der anthropogenen Metallströme und -kreisläufe) (2013),

‒  unter Hinweis auf die Ergebnisse des Treffens des International Resource Panel des UNEP mit dem Titel „Decoupling natural resource use and environmental impacts from economic growth“ (Entkopplung der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Umweltauswirkungen vom Wirtschaftswachstum) (2011),

‒  unter Hinweis auf die Petition „Stop Food Waste in Europe!” (Schluss mit Lebensmittelverschwendung in Europa!),

‒  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(5),

‒  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Februar 2015(6),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0215/2015),

A.  in der Erwägung, dass ein nicht nachhaltiger Ressourceneinsatz die Ursache für verschiedene Umweltrisiken ist, beispielsweise Klimawandel, Ausdehnung der Wüstengebiete, Entwaldung, Verlust an biologischer Vielfalt und Schwächung von Ökosystemdienstleistungen; in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft für die weltweite Produktion und die Absorption von Abfällen Ressourcen verbraucht, die dem eineinhalbfachen Wert der Ressourcen des Planeten entsprechen, und dass diese Zahl Schätzungen zufolge in den 30er-Jahren des Jahrhunderts auf einen Wert gestiegen sein wird, der den Ressourcen von zwei Planeten entspricht;

B.  in der Erwägung, dass Europa stärker von importierten Ressourcen abhängig ist als jede andere Weltregion und dass viele Ressourcen in relativ kurzer Zeit erschöpft sein werden; in der Erwägung, dass Europas Wettbewerbsfähigkeit erheblich dadurch gesteigert werden kann, dass mit den Ressourcen in der Wirtschaft ein höherer Mehrwert geschaffen und die nachhaltige Versorgung mit Materialien aus europäischen Quellen gefördert wird; in der Erwägung, dass als Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung die Innovationspartnerschaften zwischen der Wirtschaft, der Abfallbewirtschaftungsbranche und der Forschung zum Zweck der Erhöhung des Potenzials für das Recycling wichtiger Rohstoffe gestärkt werden sollten;

C.  in der Erwägung, dass der Übergang zu Kreislaufwirtschaft im Kern ein Wirtschaftsprozess ist, bei dem es um den Zugang zu Rohstoffen oder deren dauerhafte Verfügbarkeit, die Reindustrialisierung und fortgesetzte Digitalisierung Europas, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Herausforderungen durch Klimawandel, Unsicherheit der Energieversorgung und Rohstoffknappheit geht; in der Erwägung, dass Investitionen in Kreislaufwirtschaft daher voll und ganz mit den Vorhaben der Kommission in den Bereichen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vereinbar sein können und zudem allen beteiligten Kreisen Nutzen bringen können;

D.  in der Erwägung, dass Ressourceneffizienz überdies an übergeordneten Belangen der Nachhaltigkeit ausgerichtet und damit verträglich sein muss, was auch für die ökologischen, ethischen, wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Aspekte gilt;

E.  in der Erwägung, dass die Zielvorgaben und die endgültigen vorrangigen Maßnahmen im 7. Umweltaktionsprogramm verbindlich sind;

F.  in der Erwägung, dass laut dem OECD-Umweltprogramm die ökologische Wirksamkeit von freiwilligen Ansätzen häufig fragwürdig und ihre Wirtschaftlichkeit in der Regel gering ist(7);

G.  in der Erwägung, dass der Übergang zu Kreislaufwirtschaft einen Systemwandel, der alle Akteure in der Wertschöpfungskette erfasst, sowie beträchtliche Innovationen in der Technologie, den Unternehmen und der Gesellschaft überhaupt erfordert;

H.  in der Erwägung, dass Bürger, kleine Unternehmen und kommunale Behörden spezielle Beiträge zu Ressourceneffizienz und zur Stimulierung der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu leisten haben;

I.  in der Erwägung, dass eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft wettbewerbsfähige Unternehmen voraussetzt und dass Unternehmen ihrerseits treibende Kräfte des Übergangs zu Kreislaufwirtschaft sind;

J.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, KMU ins Zentrum der Strategie der Union für Ressourceneffizienz zu stellen, weil sie 99 % der Unternehmen der Union ausmachen und zwei Drittel aller Arbeitskräfte beschäftigen;

K.  in der Erwägung, dass ein ambitioniertes europäisches Paket zur Kreislaufwirtschaft Geschäftschancen schafft, den Zugang zu Primärrohstoffen sichert, die Dauer von deren produktiver Nutzung verlängert (durch Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung, Recycling oder Nutzung als Ersatzteile), für hochwertige Recyclingverfahren nach Ende der Lebensdauer sorgt und alle Nebenprodukte und Abfälle als wertvolle Ressourcenströme im Hinblick auf weitere Nutzung einstuft;

L.  in der Erwägung, dass eine nachhaltige und verantwortbare Beschaffung von Primärrohstoffen entscheidend dazu beiträgt, Ressourceneffizienz zu verwirklichen und die auf Kreislaufwirtschaft bezogenen Ziele zu erreichen;

M.  in der Erwägung, dass Märkte für Sekundärrohstoffe geschaffen werden müssen, um Ressourceneffizienzziele und Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen;

N.  in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission mehrfach aufgefordert hat, Indikatoren und Ziele für Ressourceneffizienz festzulegen;

O.  in der Erwägung, dass der Ausstieg aus der Verwendung giftiger Chemikalien, für die weniger bedenkliche und mit den geltenden Rechtsvorschriften über Chemikalien vereinbare Alternativen verfügbar sind oder geschaffen werden, eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung von Kreislaufwirtschaft spielt;

P.  in der Erwägung, dass die Eurostat-Daten über die Behandlung von Siedlungsabfällen in der EU der 28 deutlich zeigen, dass noch immer keine gleichen Bedingungen in der Abfallpolitik gegeben sind und sich bei der Durchführung und der Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften erhebliche Herausforderungen stellen;

Q.  in der Erwägung, dass im Durchschnitt nur 40 % der festen Abfälle wiederverwendet oder rezykliert werden, während der Rest auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen landet;

R.  in der Erwägung, dass die Produktion und der Verbrauch von landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugnissen einen beträchtlichen Anteil an der Ressourcennutzung haben, mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz; in der Erwägung, dass nachhaltige Problemlösungen benötigt werden, um zu einem ganzheitlichen Ansatz beim Vorgehen gegen Ressourceneffizienzmängel im Bereich Nahrungsmittel zu gelangen;

S.  in der Erwägung, dass die Aufhebung umweltschädlich wirkender Subventionen, einschließlich der direkten und indirekten Subventionierung fossiler Brennstoffe, die Treibhausgasemissionen beträchtlich senken, den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen und den Übergang zu Kreislaufwirtschaft möglich machen würde;

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398); unterstützt den Ansatz der Kommission zur Konzipierung von Kreislaufwirtschaft und zu entsprechenden Innovationen, mit dem ein politischer Rahmen zur Unterstützung der Ressourceneffizienz geschaffen und eine Zielvorgabe für Ressourceneffizienz aufgestellt wird, wie in der Mitteilung dargelegt, und die Vorstellung eines gezielten politischen Rahmens, der KMU die Möglichkeit gibt, aus Umweltproblemen ökologisch nachhaltige Geschäftschancen zu machen; betont, dass Legislativmaßnahmen erforderlich sind, um den Übergang zu Kreislaufwirtschaft zu vollziehen, und fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 einen ambitionierten Vorschlag zu dem Thema Kreislaufwirtschaft vorzulegen, wie sie in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt hat;

2.  betont, dass Maßnahmen gegen Ressourcenknappheit die Verringerung der Gewinnung und Nutzung von Ressourcen insgesamt und die absolute Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen erfordern – worin ein Systemwandel liegt, der die Ableitung der notwendigen Maßnahmen von einem für 2050 anzustrebenden Szenario der Nachhaltigkeit und das sofortige Tätigwerden voraussetzt;

3.  betont, dass Produktion und Verbrauch Bereiche sind, die so angegangen werden müssen, dass dabei den allgemeineren Zielen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird;

4.  weist darauf hin, dass zwar bereits Effizienzverbesserungen beim Ressourceneinsatz zu verzeichnen sind, diese Effizienzgewinne jedoch vom anhaltenden Produktionsanstieg aufgewogen werden und dass die Rohstoffgewinnung weltweit weiterhin rapide zunimmt, sodass es dringend geboten ist, die Gewinnung und den Einsatz von Ressourcen insgesamt zu senken, um den „Rebound-Effekt“ zu überwinden; fordert die Kommission auf, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen;

5.  weist darauf hin, dass Wasser sowohl als natürliche Ressource, die in Produktionsverfahren eingesetzt wird, als auch als öffentliches Gut beim Berechnen der Rohstoffverbrauchszahlen berücksichtigt und effizient genutzt werden sollte;

6.  betont, dass die Verbesserung des Ressourceneinsatzes durch geeignetere Design-Anforderungen und ein Abfallrecht, das eine Höherstufung in der Abfallhierarchie bewirkt (sodass Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling begünstigt werden), den Unternehmen, Behörden und Verbrauchern in der Union beträchtliche Nettoeinsparungen in Höhe von geschätzt 600 Mrd. EUR, d. h. 8 % des Jahresumsatzes, bringen könnten, wodurch sich gleichzeitig die Treibhausgasemissionen pro Jahr insgesamt um 2–4 % verringern würden; betont, dass eine Erhöhung der Ressourcenproduktivität um 30 % bis 2030 einen BIP-Zuwachs von fast 1 % und 2 Millionen zusätzliche dauerhafte Arbeitsplätze bewirken könnte(8); weist darauf hin, dass Ressourceneffizienz ein vorrangiges Ziel des 7. Umweltaktionsprogramms ist, in dem betont wird, dass die Herstellung von und die Verbrauchernachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen durch Maßnahmen gefördert werden muss, die deren Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit, Funktionalität und Attraktivität steigern;

7.  ist der Überzeugung, dass die Verbesserung der Ressourceneffizienz gesetzgeberische Maßnahmen und wirtschaftliche Anreize, die Internalisierung externer Kosten, die Fortsetzung der Förderung von Forschung und Innovation sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen und Änderungen der Lebensweise voraussetzt; hält eine Kombination von Instrumenten auf diversen politischen Ebenen für erforderlich, bei der auf Subsidiarität geachtet wird;

8.  ist der Überzeugung, dass die Verwirklichung einer vollwertigen Kreislaufwirtschaft die Mitwirkung aller einschlägigen Interessenträger – Regionen, Städte, Gemeinden, KMU, nichtstaatliche Organisationen, Wirtschaftsvertreter, Gewerkschaften und Bürger – voraussetzt;

9.  fordert die Kommission auf, lokale und regionale Gebietskörperschaften am gesamten Prozess der Gestaltung des Kreislaufwirtschaftspakets mitwirken zu lassen;

10.  betont, dass die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Wahrnehmung durch die Bürger und deren Einbeziehung von grundlegender Bedeutung für den erfolgreichen Übergang zu Kreislaufwirtschaft sind; weist darauf hin, dass Bildungs- und Informationsmaßnahmen die erforderliche Aufmerksamkeit und die notwendigen Mittel erhalten sollten, um nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu unterstützen, und hebt die Vorteile des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft hervor;

11.  weist darauf hin, dass für den Übergang zu Kreislaufwirtschaft geschulte Arbeitskräfte nötig sind und dass der Bedarf an umweltbezogenen Kompetenzen in der allgemeinen und der beruflichen Bildung berücksichtigt werden muss;

12.  betont, dass die Union bereits Finanzinstrumente geschaffen hat, die mehr Kreislaufwirtschaft begünstigen, insbesondere die Programme Horizont 2020 und Life+, und dass diese Instrumente, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden, ökologische Innovationen und die industrielle Ökologie in den Mitgliedstaaten und Regionen der Union mit fördern können;

13.  hebt hervor, dass Rechtssicherheit und langfristige Berechenbarkeit die Schlüssel dafür bieten, das Potenzial des Europäischen Fonds für strategische Investitionen für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen, um Investitionen gezielt auf eine nachhaltige Wirtschaft auszurichten;

14.  betont, dass beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft ambitionierte Umweltschutzziele mit deutlichen sozialen Anforderungen verbunden werden sollten, zu denen die Begünstigung von menschenwürdiger Arbeit und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (beispielsweise Vorkehrungen dafür, dass die Menschen am Arbeitsplatz nicht schädlichen Stoffen ausgesetzt sind) gehören;

15.  betont, dass ein kohärenterer Rechtsrahmen für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch festgelegt werden muss, der sich auf den gesamten Produktionszyklus erstreckt, von der nachhaltigen Materialbeschaffung bis zur Verwertung von Altprodukten;

Indikatoren und Ziele

16.  betont, dass der Ressourceneinsatz der EU bis 2050 nachhaltig werden muss und dass dazu unter anderem Folgendes gehört: die absolute Senkung des Ressourcenverbrauchs auf ein nachhaltiges Maß auf der Basis zuverlässiger Messungen des Ressourcenverbrauchs entlang der gesamten Lieferkette, eine strenge Anwendung der Abfallhierarchie, die vollständige Verwirklichung des kaskadenförmigen Einsatzes von Ressourcen, vor allem im Fall Biomasse, eine verantwortbare und nachhaltige Materialbeschaffung, die Einrichtung eines geschlossenen Kreislaufsystems für nicht erneuerbare Rohstoffe, die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Ressourcen in den Grenzen ihrer Erneuerbarkeit, der Ausstieg aus der Verwendung giftiger Stoffe, insbesondere soweit aufgrund des geltenden Chemikalienrechts weniger bedenkliche Alternativen gegeben sind oder noch geschaffen werden, sodass Kreisläufe nichttoxischer Materialien entstehen, und die Verbesserung der Qualität von Ökosystemdienstleistungen;

17.  weist darauf hin, dass das Parlament schon 2012 klare, belastbare und messbare Indikatoren für Wirtschaftstätigkeit gefordert hat, mit denen im Rahmen einer Lebenszyklusanalyse dem Klimawandel, der biologischen Vielfalt und der Ressourceneffizienz Rechnung getragen wird, und verlangt hat, diese Indikatoren als Grundlage für Rechtsetzungsinitiativen und konkrete Reduktionsziele heranzuziehen;

18.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 einen Leitindikator und eine Reihe von Subindikatoren für Ressourceneffizienz, auch bezogen auf Ökosystemdienstleistungen, vorzuschlagen; stellt fest, dass die Verwendung dieser harmonisierten Indikatoren ab 2018 verbindlich vorgeschrieben sein sollte und dass damit der Ressourcenverbrauch, einschließlich der Ein- und Ausfuhren, auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Branchen gemessen werden sollte, und zwar unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der Produkte und Dienstleistungen, und dass sich die Indikatoren auf die Methode des ökologischen Fußabdrucks stützen und mindestens Flächenverbrauch, Wassernutzung, Einsatz von Materialien und CO2-Emissionen messen sollten;

19.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 eine Zielvorgabe für die Steigerung der Ressourceneffizienz auf der Ebene der Union um 30 % bis 2030, bezogen auf die Niveaus von 2014, und individuelle Zielvorgaben für jeden Mitgliedstaat vorzuschlagen; betont, dass Zielvorgaben für Ressourceneffizienz zunächst durch Indikatoren gestützt werden müssen, bevor sie umgesetzt werden können;

20.  fordert die Kommission auf, über internationale Übereinkünfte die Heranziehung von Indikatoren für Ressourceneffizienz zu unterstützen, um für Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen bzw. Volkswirtschaften und gleiche Bedingungen zu sorgen, und den Dialog und die Zusammenarbeit mit Drittländern zu begünstigen;

21.  betont, dass diese Indikatoren in das Europäische Semester und alle Folgenabschätzungen aufgenommen werden sollten;

Produktpolitik und Ökodesign

22.  betont die Bedeutung einer durchdachten Produktpolitik, mit der die Lebenserwartung, die Haltbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte erhöht wird; weist darauf hin, dass die Menge der Ressourcen, die ein Produkt während seiner Lebensdauer verbraucht, sowie seine Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit im Wesentlichen bereits in der Entwurfsphase bestimmt werden; fordert die Kommission auf, bei produktbezogenen Strategien einen lebenszyklusorientierten Ansatz zu unterstützen, insbesondere durch die Einführung harmonisierter Verfahren zur Bewertung des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts;

23.  fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ein ambitioniertes Arbeitsprogramm vorzulegen und die Ökodesign-Anforderungen der geltenden Ökodesign-Richtlinie umfassend und ambitioniert im Rahmen neuer und aktualisierter Durchführungsmaßnahmen einzuführen und dazu mit der sofortigen Verabschiedung bereits ausgearbeiteter Maßnahmen zu beginnen;

24.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2016 gestützt auf eine Folgenabschätzung eine Überarbeitung der auf Ökodesign bezogenen Rechtsvorschriften und der sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Produktpolitik vorzuschlagen und die nachfolgend aufgeführten, wichtigen Änderungen darin einzubeziehen: Erweiterung des Anwendungsbereichs von Ökodesign-Anforderungen auf alle wichtigen Produktgruppen und nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte; schrittweise Aufnahme aller relevanten Ressourceneffizienz-Merkmale in die verbindlichen Design-Anforderungen; Einführung eines obligatorischen Produktpasses auf der Grundlage dieser Anforderungen; Einführung von Selbstüberwachung und durch Dritte vorzunehmenden Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Produkte diese Anforderungen erfüllen; Definition von horizontalen Anforderungen an u. a. Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit;

25.  fordert die Kommission auf, im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie die Möglichkeit der Festlegung von Mindestanteilen an rezyklierten Materialien in neuen Produkten auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse zu bewerten;

26.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz zu konzipieren und Produktstandards für die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, die Überholung und Reparatur, die Erleichterung des Zerlegens und den effizienten Einsatz von Rohstoffen, erneuerbaren Ressourcen und Recyclingmaterialien in Produkten betreffen;

27.  weist darauf hin, dass für die Schaffung einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft die Verfügbarkeit von Standard- und Modulkomponenten, die Planung von Demontageprozessen, das langfristig angelegte Produktdesign und effiziente Fertigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission auf, relevante Maßnahmen zu ergreifen, um darauf hinzuwirken, dass Produkte dauerhaft, einfach nachzurüsten, wiederzuverwenden, aufzuarbeiten, zu reparieren, zu rezyklieren und zwecks Gewinnung neuer Ressourcen zu zerlegen sind und dass Teile, die gefährliche Stoffe enthalten, in Produkthandbüchern klar gekennzeichnet sind, um ihre Abtrennung vor dem Recycling zu erleichtern;

28.  stellt fest, dass es wesentlich darauf ankommt, die Verbraucher zu sensibilisieren und darin zu bestärken, eine aktivere Rolle zu übernehmen;

29.  fordert die Kommission auf, die Verlängerung von Mindestgarantien für langlebige Verbrauchsgüter, im Hinblick auf die Verlängerung ihrer erwarteten Lebensdauer, vorzuschlagen und klarzustellen, dass die Verkäufer von Verbrauchsgütern aufgrund der Richtlinie 1999/44/EG während der ersten zwei Jahre der gesetzlichen Garantie Mängel zu untersuchen und sie den Verbrauchern nur dann in Rechnung zu stellen haben, wenn die Mängel durch unsachgemäße Verwendung verursacht sind;

30.  fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzuschlagen, um für die Reparaturfähigkeit der Produkte während ihrer Lebensdauer zu sorgen;

31.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf, ihre Bemühungen um den Ersatz besonders besorgniserregender Stoffe zu intensivieren und die Verwendung von Stoffen einzuschränken, die aufgrund der REACH-Verordnung unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schaffen, und zwar gerade als Mittel zur Erfüllung der Verpflichtung aufgrund des 7. Umweltaktionsplans, schadstofffreie Stoffkreisläufe zu schaffen, damit rezyklierter Abfall in der Union als wichtige, zuverlässige Rohstoffquelle genutzt werden kann; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihr einseitiges Moratorium für die Verarbeitung von Empfehlungen seitens der ECHA bezüglich der Aufnahme besonders besorgniserregender Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung abzubrechen und stattdessen die Aufnahme solcher Stoffe zügig in Angriff zu nehmen; betont in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie, dass die Vermeidung Vorrang vor dem Recycling hat und dass demgemäß Recycling nicht als Rechtfertigung dafür angeführt werden sollte, die Verwendung gefährlicher veralteter Stoffe unbegrenzt fortzuschreiben;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um den Ersatz gefährlicher Stoffe im Rahmen der Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Hinblick auf die Einführung nicht toxischer Stoffkreisläufe zu intensivieren;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirkungsvolle Marktüberwachung zu sorgen, um sicherzustellen, dass sowohl europäische als auch importierte Produkte die Anforderungen in Bezug auf Produktpolitik und Ökodesign erfüllen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Interesse dieser wirkungsvollen Marktüberwachung unverzüglich das Legislativverfahren zur Überarbeitung der Verordnung über Marktüberwachung voranzutreiben; weist darauf hin, dass weitere Verzögerungen den Interessen der Unternehmer und der Bürger schaden würden;

Wege zu einem Zustand ohne Abfälle

34.  weist auf die Analyse der Kommission hin, aus der hervorgeht, dass infolge der Verabschiedung neuer Zielvorgaben im Bereich Abfall 180 000 Arbeitsplätze entstehen würden, die Union wettbewerbsfähiger würde und die Nachfrage nach kostspieligen und knappen Ressourcen sinken würde(9); bedauert, dass der Legislativvorschlag über Abfälle zurückgezogen wurde(10), betrachtet jedoch die Ankündigung durch Vizepräsident Timmermans während der Plenartagung des Parlaments vom Dezember 2014 als die Gelegenheit für ein neues, ambitionierteres Paket zur Kreislaufwirtschaft;

35.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 den angekündigten Vorschlag zur Überarbeitung des Abfallrechts vorzulegen, dabei die Abfallhierarchie mit Sorgfalt anzuwenden und Folgendes in den Vorschlag aufzunehmen:

   klare und eindeutige Definitionen;
   Konzipierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung;
   Festlegung verbindlicher Ziele für die Vermeidung von Siedlungsabfällen sowie gewerblichen und industriellen Abfällen bis 2025;
   Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf erweiterte Herstellerverantwortung im Hinblick auf Transparenz und Kosteneffizienz bei den Systemen für erweiterte Herstellerverantwortung;
   Anwendung der verursacherbezogenen Abfallgebührenerhebung („Pay-as-you-throw-Prinzip“) auf Restabfälle in Verbindung mit obligatorischen Systemen der getrennten Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen und Glas mit dem Ziel, hochwertige Recyclingmaterialien zu begünstigen; obligatorische getrennte Sammlung von Bioabfällen bis 2020;
   Erhöhung der Zielvorgaben für das Recycling bzw. die Vorbereitung zur Wiederverwendung auf mindestens 70 % der Siedlungsabfälle sowie der Zielvorgabe für das Recycling von Verpackungsabfällen auf 80 % bis 2030, basierend auf einer zuverlässigen Berichtsmethode, die verhindert, dass beseitigte (deponierte oder verbrannte) Abfälle als rezyklierte Abfälle deklariert werden, unter Verwendung des gleichen harmonisierten Verfahrens in allen Mitgliedstaaten mit extern überprüften Statistiken; eine Berichtspflicht für Recyclingbetriebe in Bezug auf die eingehenden Abfallmengen, die in die Sortieranlagen gelangen, und in Bezug auf die ausgehenden Mengen an Recycling-Produkten, die aus den Sortieranlagen kommen;
   strenge Beschränkung der Verbrennung mit oder ohne Energierückgewinnung auf nicht recyclingfähigen und nicht biologisch abbaubaren Abfall bis 2020;
   verbindlich vorgeschriebene schrittweise Reduzierung der Deponierung in Übereinstimmung mit den Anforderungen für Recycling, und zwar in drei Stufen (2020, 2025 und 2030) mit dem Endergebnis eines Verbots sämtlicher Deponierung mit Ausnahme von bestimmten gefährlichen Abfällen und Restabfällen, bei denen die Deponierung die umweltverträglichste Option ist;
   Empfehlung an die Mitgliedstaaten für Deponierung und Verbrennung Gebühren einzuführen;

36.  betont die Bedeutung und den Mehrwert europäischer Zielvorgaben in der Abfallpolitik sowohl in Bezug auf Rechtssicherheit, Vorhersagbarkeit und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt als auch auf den Schutz und die Verbesserung des Lebensumfelds aller EU-Bürger;

37.  fordert die Kommission auf, die gleichen Zielvorgaben für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union festzulegen, um ein gleich hohes Umweltschutzniveau in der gesamten EU herbeizuführen und den Binnenmarkt nicht zu schwächen;

38.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das geltende Abfallrecht und die zugehörigen Ziele vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt werden, besonders die Verpflichtung zur Schaffung von Systemen zur getrennten Sammlung, darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Verwirklichung der bisherigen Ziele verstärken, und Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Einsatz der richtigen Instrumente zu treffen, mit denen sie die Ziele innerhalb der Fristen erreichen;

39.  betont, dass für eine optimale Nutzung der verfügbaren Abfallbewirtschaftungskapazitäten in der Union eine bessere Planung und ein besserer Informationsaustausch zum Zweck der Vermeidung von Überkapazitäten erforderlich sind;

40.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit näher zu untersuchen, einen Regelungsrahmen für die verstärkte Rückgewinnung von Stoffen aus Deponien vorzuschlagen, damit auf bestehenden Deponien Sekundärrohstoffe rückgewonnen werden können, und die Ausarbeitung eines Systems von Umweltgenehmigungen für die Recyclingbranche in Betracht zu ziehen;

41.  fordert die Kommission auf, für mehr Transparenz und bessere Kontrollen zu sorgen, um die Verbringung von Abfällen in Länder mit im Vergleich zur Union weniger anspruchsvollen Umweltschutz- und Sozialnormen zu verhindern;

42.  fordert die Kommission auf, sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verstärkt für die Bekämpfung der illegalen Ausfuhr von Verbraucherabfall einzusetzen;

43.  fordert die Kommission auf, in der Abfallrahmenrichtlinie Mindestanforderungen für den Inhalt einzelstaatlicher Präventionsprogramme sowie einen Katalog von Zielvorgaben und Indikatoren festzulegen, mit deren Hilfe die in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse verglichen werden können;

44.  fordert die Kommission auf, die spezifischen Herausforderungen der Abfallwirtschaft in Angriff zu nehmen und die in der Mitteilung der Kommission zu einer Kreislaufwirtschaft (COM(2014)0398) dargelegten Maßnahmen durchzuführen; legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, zu veranlassen, dass EU-Mittel mobilisiert werden, um die Ziele der integrierten Abfallbewirtschaftung wie getrennte Sammlung und Ausbau der Recycling-Infrastruktur zu erreichen;

45.  fordert die Kommission auf, eine bis 2025 zu erfüllende Zielvorgabe für die Reduzierung von Abfällen im Meer um 50 % gegenüber den Niveaus von 2014 vorzuschlagen;

46.  betont, dass für das Einsammeln und das Recycling bestimmter kritischer Metalle aufgrund ihrer zunehmenden Knappheit und im Interesse der Verminderung der Abhängigkeit Zielvorgaben festzulegen sind;

47.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 Zielvorgaben, Maßnahmen und Instrumente zur effizienten Erfassung von Lebensmittelabfällen vorzuschlagen und dabei auch eine verbindliche Zielvorgabe für die Verringerung von Lebensmittelabfällen in den Herstellungsbetrieben, in Einzelhandel bzw. Vertrieb, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in privaten Haushalten von mindestens 30 % bis 2025 vorzusehen; fordert die Kommission auf, Anregungen dazu zu geben, dass in den Mitgliedstaaten Vereinbarungen eingeführt werden, die die Abgabe von im Einzelhandel nicht verkauften Produkten an wohltätige Vereinigungen vorsehen; fordert die Kommission auf, im Zuge einer Abschätzung der Auswirkungen neuer einschlägiger Legislativvorschläge auch die möglichen Auswirkungen auf Lebensmittelabfälle zu bewerten;

Nachhaltige Gebäude

48.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz im Gebäudesektor“ (COM(2014)0445); ist der Ansicht, dass ein Ansatz für den Gebäudesektor erforderlich ist, der sich auf einen Fahrplan und zugehörige langfristige Zielvorgaben stützt;

49.  fordert die Kommission auf, die vollständige Umsetzung der Grundsätze und Anforderungen der Kreislaufwirtschaft im Bereich Gebäude vorzuschlagen und die politischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ressourceneffizienz von Gebäuden fortzuentwickeln, was auch die Ausarbeitung von Indikatoren, Normen, Methoden und Qualitätsanforderungen in den Bereichen Flächennutzung, Stadtplanung, Architektur, Statik, Bau, Instandhaltung, Anpassungsfähigkeit, Energieeffizienz, Renovierung, Wiederverwendung und Recycling einschließt; vertritt die Auffassung, dass die Indikatoren für nachhaltige Gebäude auch grüne Infrastrukturen wie begrünte Dächer betreffen sollten; betont die Bedeutung eines ganzheitlichen Konzepts für den Gebäudebestand in Europa mit deutlichen und ambitionierten mittel- und langfristen Zielen und Fahrplänen zur Verwirklichung dieser Vision;

50.  ist der Auffassung, dass die Luftqualität in Innenräumen sowie das Wohlbefinden und die sozialen Bedürfnisse der Nutzer in die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden Eingang finden sollten;

51.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der allgemeinen Indikatoren für Ressourceneffizienz Indikatoren auszuarbeiten, mit denen die Nachhaltigkeit von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten ist, wobei sie bereits bestehende Normen und Methoden und als Grundlage einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitsansatz heranziehen sollte;

52.  fordert die Kommission auf, festzustellen, ob die Grundsätze und Normen der besten verfügbaren Technologie auf alle Materialien und Gebäudeteile ausgedehnt werden könnten, und einen Gebäudepass zu konzipieren, der auf der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes basiert;

53.  ist der Auffassung, dass deshalb, weil 90 % des im Jahr 2050 vorhandenen Gebäudebestands heute bereits bestehen, besondere Anforderungen an und Anreize für den Bereich Renovierung festgelegt werden sollten, um bis 2050 den Energie-Fußabdruck von Gebäuden zu verbessern; fordert deswegen die Kommission auf, eine langfristige Strategie für die Renovierung bestehender Gebäude auszuarbeiten und die Rolle der durch die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz eingeführten nationalen Renovierungsstrategien aufzuwerten;

54.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verbesserung des Recyclings durch den Aufbau von Infrastruktur für die getrennte Sammlung und das Recycling in der Bauwirtschaft zu begünstigen;

55.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial technischer Prüfungen vor dem Abbruch (Bewertungen von Gebäuden vor Rückbau oder Abbruch, in der die vorhandenen Materialien beschrieben werden und festgelegt wird, welche Teile zwecks Recycling getrennt gesammelt werden können) und die Sortierung recyclingfähiger Materialien vor Ort zu untersuchen (die Sortierung vor Ort liefert in der Regel Sekundärrohstoffe, deren Reinheit höher ist als beim Recycling außerhalb des Geländes und kann dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Transports einzudämmen, beispielsweise durch Zerkleinern/Verdichten vor Ort);

56.  stellt fest, dass Beton zu den am meisten verwendeten Werkstoffen in der Bauwirtschaft gehört; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zum vermehrten Recycling von Beton in der Bauwirtschaft, wie es in Deutschland und der Schweiz praktiziert wird, zu begutachten;

Entwicklung von Märkten für Sekundärrohstoffe

57.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen und zur Begünstigung der Entwicklung von Märkten für hochwertige Sekundärrohstoffe sowie zur Einführung von Geschäftstätigkeiten auf der Grundlage der Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen auszuarbeiten;

58.  ist der Auffassung, dass ein langfristiger und berechenbarer politischer Rahmen für alle diese Bereiche dazu beitragen wird, Investitionen und Aktionen in dem Maß zu fördern, das erforderlich ist, um Märkte für umweltverträglichere Technologien zur vollen Entfaltung zu bringen und nachhaltige betriebswirtschaftliche Problemlösungen zu unterstützen; betont, dass mit belastbaren Daten untermauerte Indikatoren und Zielvorgaben für Ressourceneffizienz den öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern die notwendigen Anhaltspunkte für die Umgestaltung der Wirtschaft liefern würden;

59.  betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Aufstellung von Programmen für Industriesymbiose fördern müssen, die industrielle Synergien in Bezug auf Wiederverwendung und Recycling begünstigen und mit denen Unternehmen, besonders KMU, darin unterstützt werden, zu ermitteln, wie ihre Energie, ihre Abfälle und ihre Nebenprodukte als Ressourcen für andere dienen können; weist auf vergleichbare Konzepte hin, beispielsweise den Ansatz „von der Wiege bis zur Wiege“ und die Industrieökologie;

Sonstige Maßnahmen

60.  fordert die Kommission auf, Auftragsvergabeverfahren vorzuschlagen, bei denen wiederverwendete, reparierte, wiederaufbereitete, überholte und sonstige nachhaltig und ressourceneffizient hergestellte Produkte und entsprechende Problemlösungen bevorzugt werden und der Grundsatz „befolgen oder erläutern“ Anwendung findet, wenn sie nicht bevorzugt werden;

61.  betont, dass ein steuerliches Umfeld benötigt wird, das mit dem Verursacherprinzip in Einklang steht und von dem angemessene Signale im Hinblick auf Investitionen in Ressourceneffizienz, die Modernisierung der Produktionsverfahren und die Herstellung von mehr reparierbaren und haltbaren Produkten ausgehen ; fordert, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters auf Fortschritte in diesem Bereich hinarbeiten(11);

62.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Besteuerung, wie ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf rezyklierte, wiederverwendete und ressourceneffizient hergestellte Produkte, zu prüfen und vorzuschlagen;

63.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grünen Aktionsplan für KMU in vollem Umfang durchzuführen;

64.  fordert die Kommission auf, einen strategischen Rahmen für Nährstoffe auszuarbeiten, um mehr Recycling herbeizuführen, Innovationen zu unterstützen, die Marktbedingungen zu verbessern und die nachhaltige Nutzung von Nährstoffen in die Rechtsvorschriften der Union über Düngemittel, Lebensmittel, Wasser und Abfall einzubeziehen;

65.  fordert die Kommission auf, die Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel, die seit 2013 mehrfach zurückgestellt wurde, im ersten Halbjahr 2016 vorzustellen; betont, dass in der genannten Mitteilung Mängel an Ressourceneffizienz in der Lebensmittelkette ganzheitlich behandelt werden sollten und die Konzipierung einer Politik zugunsten nachhaltiger Lebensmittel stimuliert werden sollte, weil Herstellung und Konsum von Lebensmitteln einen hohen Anteil am Ressourcenverbrauch haben; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Steigerung des Einsatzes umweltfreundlicher Lebensmittelverpackungen zu prüfen und dabei zu bewerten, ob ein schrittweiser Ersatz von Lebensmittelverpackungen durch biobasierte und biologisch abbaubare, kompostierbare Materialien im Einklang mit den Normen der Union durchführbar ist;

66.  fordert die Kommission auf, eine ständige Plattform für Ressourceneffizienz unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger zu schaffen, um die Anwendung neuester Forschungsergebnisse, den Austausch bewährter Verfahren und die Entstehung neuer industrieller Synthesen und industrieller Ökosysteme zu stimulieren und zu erleichtern;

67.  fordert die Kommission auf, eine bereichsübergreifende und GD-übergreifende Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzierung einzurichten, um die Ressourceneffizienz-Indikatoren in die integrierte Berichterstattung und Rechnungslegung auf Unternehmensebene aufzunehmen, wobei die Vertraulichkeit bestimmter geschäftlicher Informationen zu wahren ist; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Ressourceneffizienz und die Umweltrisiken in u. a. Ratings und Eigenkapitalanforderungen für Banken einzubetten sind, ein umfassendes Versicherungssystem für Umweltrisiken zu konzipieren und die Informationspflichten in Bezug auf Investmentprodukte festzulegen, und zwar mit einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung; ist der Auffassung, dass die Kommission in dieser Hinsicht Vorteile aus einer Zusammenarbeit auf der Ebene der UNEP-Untersuchung über die Gestaltung eines nachhaltigen Finanzsystems („Inquiry into the Design of a Sustainable Financial System“) ziehen könnte; fordert die Kommission auf, die bisherigen freiwilligen Initiativen in den Mitgliedstaaten mit Blick auf einen möglichen Austausch bewährter Verfahren zu prüfen;

68.  fordert die Kommission auf, die politischen Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz (EREP) zur Entwicklung von Normen für die nachhaltige Beschaffung von Primärmaterialien und -rohstoffen zu untersuchen, weil eine nachhaltige und verantwortbare Beschaffung von Primärrohstoffen wesentlich dazu beiträgt, Ressourceneffizienz zu erreichen und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen; betont in dieser Hinsicht die gemeinsame Unterstützung der Vorschläge der Kommission zur verantwortungsvollen Beschaffung von Metallen und Mineralien aus Konfliktgebieten durch das Parlament und den Rat;

69.  fordert die Kommission auf, ihre Definition „kritischer“ Rohstoffe zu überprüfen und dabei die Umweltauswirkungen und Risiken in Verbindung mit deren Gewinnung und Verarbeitung sowie das jeweils gegebene Potenzial zur Substitution durch Sekundärrohstoffe besser zu berücksichtigen;

70.  betont, dass alle EU-Finanzmittel, auch über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Horizont 2020, die Kohäsionsfonds und die EIB, mobilisiert werden müssen, um die Ressourceneffizienz in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie zu fördern, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle umweltschädlichen Subventionen abzuschaffen, auch die in der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgesehenen Subventionen für die Energieerzeugung aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Industrie- und Siedlungsabfällen durch Verbrennung und die indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe;

71.  fordert, dass bei den Mitteln des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie des Programms Horizont 2020 und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Schwerpunkt verstärkt auf die Ausarbeitung nachhaltiger, innovativer und ressourceneffizienter Problemlösungen und neuer Geschäftsmodelle (wie Leasing oder Produkt-Dienstleistungs-Systeme) sowie die Verbesserung der Konzeption von Produkten und der Effizienz von Werkstoffen im Zusammenhang mit der Produkt- und Prozessleistung gelegt wird;

72.  betont, dass Forschung und Innovation entscheidend zum Übergang zu Kreislaufwirtschaft in Europa beitragen und dass im Rahmen von Horizont 2020 Forschungs- und Innovationsprojekte unterstützt werden müssen, mit denen die ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit von Kreislaufwirtschaft vor Ort nachgewiesen und getestet werden kann; betont, dass diese Projekte im Rahmen eines systemischen Ansatzes die Ausarbeitung einer innovationsfördernden und leichter umsetzbaren Verordnung erleichtern können, indem mögliche regulatorische Ungewissheiten, Hindernisse und/oder Lücken ermittelt werden, die die Ausarbeitung von auf Ressourceneffizienz basierenden Geschäftsmodellen beeinträchtigen können;

73.  fordert die Kommission auf, die digitale Agenda und die Informationstechnologie mit ihrem gesamten Potenzial zu nutzen, um Ressourceneffizienz und den Übergang zu Kreislaufwirtschaft zu fördern;

74.  betont, dass die Union eine offene Wirtschaft hat, die Einfuhren und Ausfuhren auf dem Weltmarkt tätigt; weist darauf hin, dass die Ressourcenverknappung als weltweite Herausforderung auch auf internationaler Ebene überwunden werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung (International Resource Panel) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen tatkräftig zu unterstützen und dabei die weltweit bestehenden Probleme mit kritischen Ressourcen zu untersuchen und praktische Lösungen für die Entscheidungsträger, die Wirtschaft und die Gesamtgesellschaft auszuarbeiten;

75.  fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen auf internationaler Ebene zu ergreifen, um die Rückverfolgbarkeit von Produkten zu verbessern;

76.  betont, dass die Steigerung der Ressourceneffizienz die energiewirtschaftliche Abhängigkeit der Union und die Energiearmut, von der etwa 125 Millionen Unionsbürger betroffen sind, verringern kann; stellt fest, dass es sich lohnt, Energieeffizienz als gesonderte Energiequelle zu betrachten, deren Aufschwung erheblich zur Entwicklung der Wirtschaft der EU, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Mäßigung der Energiekosten der Bevölkerung beiträgt;

77.  fordert die Kommission auf zu prüfen, ob sich die geltenden bzw. in Betracht gezogenen Rechtsvorschriften hinderlich auf die Kreislaufwirtschaft, die bisherigen innovativen Geschäftsmodelle oder die Entstehung neuer Modelle, wie beispielsweise einer Leasing-Wirtschaft oder einer Wirtschaft des Teilens bzw. einer kollaborativen Wirtschaft, auswirken oder ob hier finanzielle oder institutionelle Hemmnisse bestehen; fordert die Kommission auf, soweit notwendig, die jeweiligen Rechtsvorschriften zu verbessern und gegen die jeweiligen Hemmnisse vorzugehen; fordert die Kommission auf, die damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltbilanz und der Ressourceneffizienz von Produkten über ihren Lebenszyklus hinweg, der besseren Abstimmung von vorhandenen Instrumenten und der Schaffung eines Konzepts zur Sicherung einer Vorreiterrolle;

78.  fordert die Kommission auf, relevante Aspekte der EU-Wettbewerbspolitik mit Bezügen zur Kreislaufwirtschaft zu klären, insbesondere die Abwägung zwischen den Risiken von Marktabsprachen und der Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und ihren Lieferanten zu stärken;

79.  fordert die Kommission auf, ihm über sämtliche hier dargelegten Maßnahmen Bericht zu erstatten und die nächsten Schritte bis 2018 vorzuschlagen;

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80.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0584.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0016.
(3) ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 59.
(4) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 21.
(5) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(6) ABl. C 140 vom 28.4.2015, S. 37.
(7) OECD-Umweltprogramm, „Voluntary approaches to environmental policy”, 2003.
(8) Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398).
(9) Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 2. Juli 2014 mit einer Zusammenfassung der Folgenabschätzung für den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Abfallrichtlinien (SWD(2014)0208).
(10) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1991/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (COM(2014)0397).
(11) Budget Europe, 2015, länderspezifische Empfehlungen für das Verfahren des Europäischen Semesters, S. 6, http://www.foes.de/pdf/2015-02-25_CSR%20Recommendations_FINAL.pdf.

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