8000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 30. August 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 30. August 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.