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Das ist im Netz erlaubt Darf ich Porno-Streams ansehen? Oder ist das verboten?

Streams, Downloads, Tauschbörsen: Im Internet warten viele Stolpersteine für Nutzer.
Streams, Downloads, Tauschbörsen: Im Internet warten viele Stolpersteine für Nutzer.
© stern.de/Philipp Möller
Die Seite Porn Time lockt mit kostenlosen Sexfilmen. Doch vielen Nutzern drohen Abmahnungen. Aber ist Film-Streaming überhaupt verboten? Und wie sieht es bei Fußball-Streams aus? Ein Überblick.
Von Christoph Fröhlich

Die Verlockung ist groß: Wer die richtigen Seiten im Internet kennt, kann mit wenigen Mausklicks beinahe alles kostenlos finden, sei es die letzte Serienepisode wenige Minuten nach der Fernsehausstrahlung, der aktuelle Marvel-Blockbuster oder das neue Live-Album der Lieblingsband. Die Zeiten, in denen Raubkopierer nur auf russischen Servern verpixelte Filme anschauen konnten, sind längst vorbei. Selbst Champions-League-Spiele, die sonst nur im Bezahlfernsehen zu sehen sind, können dutzendfach im Netz auf Internetportalen in HD-Auflösung abgerufen werden. Nur: Ist das überhaupt erlaubt? Wo verläuft die Grenze zwischen Grauzone und Illegalität? Der stern beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Downloads und Streams?

Bei einem Download wird eine Datei, etwa ein Bild oder ein Film, von einem Server direkt auf die Festplatte des Computers heruntergeladen. Anschließend kann sie mit einer Abspielsoftware wiedergegeben oder auf andere Speichermedien kopiert werden. Anders sieht es dagegen bei sogenannten Streams aus. Ein Stream ist kein direkter Download, sondern nur ein Abspielen eines online verfügbaren Videos oder Songs im Browser oder einer speziellen Software, etwa dem Spotify-Player. Die Datei wird dabei nur im Zwischenspeicher des Computers (RAM) gespeichert und nicht auf der eigentlichen Festplatte. Die Datei kann deshalb nicht einfach weitergegeben werden.

Sind Streams wie kinox.to oder Youporn illegal?

Streams sind per se nicht illegal. Viele legale Angebote - etwa Vimeo, Youtube oder Netflix - nutzen die Streaming-Technologie. Auch Erotikportale wie Youporn bieten ihre Clips als Webstream an, dort werden neben privaten Sexfilmchen auch viele professionelle Aufnahmen angeboten. Für den Nutzer ist aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, welcher Film urheberrechtlich geschützt ist und welcher nicht. Der auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke ist deshalb überzeugt, dass solche Angebote nicht illegal sind.

Komplizierter wird es bei Portalen wie kinox.to: Darauf können täglich die neuesten Blockbuster, Serienepisoden und Dokumentationen direkt im Browser angeschaut werden. Doch Filme, Serien und Fußballspiele sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, und selbst Laien können erkennen, dass die Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber auf die Webseite gestellt wurden. Dennoch sei das Abrufen eines Streams auf Filmportalen eine Grauzone, sagt Solmecke. "Man darf dort nur nichts herunterladen oder gar weiterverbreiten. Dann macht man sich hundertprozentig strafbar. Das bloße Ansehen eines Films jedoch ist nicht verboten", erklärt Solmecke. Doch auch bei Juristen ist diese Ansicht umstritten.

Wie sieht es mit Fußball-Streams aus?

Bei Fußballfans erfreuen sich Streams von Champions-League-Partien und Bundesliga-Konferenzen großer Beliebtheit. Oft werden die Webübertragungen des Bezahlsenders Sky auf russischen Internetportalen angeboten. Ist das verboten? Laut Anwalt Solmecke handelt es sich dabei um eine ähnliche Grauzone wie kino.to. "Ein Sky-Stream, der auf Flash-Technologie basiert, ist im Prinzip nichts anderes als ein weitergeleitetes Sky-Signal."

Anders sieht es bei Fußballstreams aus, die nicht im Browser übertragen werden, sondern eine Mini-Software zum Abspielen benötigen. Sie lassen sich leicht installieren und sind kinderleicht zu bedienen. Die Programme nutzen die Peer-to-Peer-Technologie, wovon vor allem die Bildqualität profitiert, da heruntergeladene Daten gleichzeitig auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Damit funktioniert die Software wie eine klassische Tauchbörse. Das ist nach dem deutschen Recht heikel: Das bloße Angucken ist meistens unbedenklich, runterladen zweifelhaft - es aber anderen zur Verfügung zu stellen definitiv verboten. Das meint auch Rechtsanwalt Solmecke: "Man sollte unbedingt die Finger von solcher Software lassen", warnt der Jurist. "Wer Fußballspiele auf diesem Weg anschaut, kann juristisch verfolgt werden und muss mit hohen Strafen rechnen."

Was ist mit Tauschbörsen?

Wer auf Tauschbörsen Musik, Filme oder Software aus dem Internet lädt, muss davon ausgehen, dass es sich um illegale Raubkopien handelt. Viel wichtiger ist aber, dass der Anwender die heruntergeladenen Dateien gleichzeitig anderen Usern zur Verfügung stellt. Somit wird aus dem passiven Nutzer ein aktiver Weiterverbreiter urheberrechtlich geschützten Materials. Das kann Zahlungsaufforderungen nach sich ziehen, die mehrere Tausend Euro betragen. Allein in Deutschland werden jährlich Hunderttausende Menschen wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Ebenfalls heikel sind Streaming-Programme wie Popcorn Time oder Porn Time: Die Dienste sind illegal, denn anders als Netflix und Co. basiert Popcorn Time auf dem sogenannten Torrent-Netzwerk. Im Gegensatz zu klassischen Downloads nutzt die Torrent-Technik zusätzlich den Upload, um die Datei oder Teile von ihr anderen Usern zur Verfügung zu stellen. Das heißt im Klartext: Wer illegales Material herunterlädt, stellt es gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung.

Sind One-Click-Hoster wie Uploaded erlaubt?

Das Nutzen von One-Click-Hostern (OCH) ist nicht verboten. Dazu zählte etwa der einstige Gigant Rapidshare, der mittlerweile von anderen Anbietern verdrängt wurde. Viele Firmen greifen auf die Cloud-Speicher zurück, um große Dateien für Privat- und Geschäftskunden anzubieten. Doch auch Kriminelle nutzen die Dienste, um Raubkopien weiterzuverbreiten. Häufig werden in speziellen Foren Links feilgeboten, mit denen urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download angeboten werden. Das muss für die Nutzer nicht immer leicht zu erkennen sein: Wird etwa die neue Single von Madonna zum Download angeboten, könnte es sich rein theoretisch auch um eine Werbeaktion handeln, sagt Solmecke.

Anders sieht die Sache aus, wenn etwa gleich die gesamte Madonna-Diskographie mit einem Mausklick zum Herunterladen angeboten wird. "Da sollte man stutzig werden und auf einen Download verzichten, da es sich klar um illegale Angebote handelt", sagt Solmecke. Derzeit gehe die Abmahnquote bei One-Click-Hostern gegen Null, da die Dienste meist keine IPs der Besucher speichern und noch seltener an Behörden herausgeben, erklärt der Jurist. Doch das könnte sich zumindest theoretisch ändern.

Gibt es auf Facebook Dinge, die man beachten sollte?

Nicht nur bei Streams und Downloads gibt es jede Menge Stolpersteine, sondern auch in sozialen Netzwerken. Aufpassen sollte man beispielsweise bei Fotos: Lädt man selbst fotografierte Bilder ins Netz, gibt es - abgesehen vom Persönlichkeitsrecht - meist keine Probleme. Postet man aber ein Bild, das man nicht selbst geknipst hat, kann es teuer werden. Erlaubt ist lediglich das Einbetten von Fotos und Videos, solange die Ursprungsdatei nicht kopiert wird - beim regulären Posten auf Facebook wird in den meisten Fällen allerdings eine Kopie angefertigt, sagt Rechtsanwalt Solmecke.

Darf man bei einem Konzert mit dem Handy eigene Videos drehen und diese auf Youtube hochladen?

Nein. Grundsätzlich hat der Künstler die Exklusivrechte an seinem Konzert, erklärt Solmecke. Meist stehe auch schon auf den Eintrittskarten, dass das Mitfilmen nicht erlaubt ist. Theoretisch könne nach dem Hochladen eines solchen Videos eine Abmahnung folgen, praktisch sei es aber extrem unwahrscheinlich.

Darf man mit einem Programm die Tonspur eines Youtube-Videos aufnehmen und als MP3 speichern?

In diesem Fall sind sich Juristen nicht einig. Einige halten das Aufnehmen der Youtube-Tonspur für illegal, weil die technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Programms ausgehebelt werden. Rechtsanwalt Solmecke hingegen findet das unproblematisch: Der Vorgang sei vergleichbar mit einer Aufnahme im Radio und deshalb erlaubt.

Dürfen die Songs auf CD gebrannt und an Freunde verschenkt werden?

Ja. Privatkopien sind erlaubt, diese können auch an Freunde und Familienmitglieder verschenkt werden. Nur ein Weiterverkauf ist verboten.

Legale Alternativen

Wer sichergehen will, sollte auf Tauschbörsen verzichten und stattdessen auf legale Alternativen zurückzugreifen. Portale wie iTunes bieten aktuelle Musikalben, Serien und Filme schon für wenige Euro. Gegen eine Monatspauschale gibt es auf Spotify den Zugriff auf mehr als 30 Millionen Songs. Kostenlose Musik gibt es über zahlreiche Online-Radios. Das Aufnehmen von einzelnen Liedern ist legal, wenn auch die Quelle legal ist. Denn die Online-Radios zahlen Verwertungsgebühren an die Rechteinhaber oder an Verwertungsgesellschaften wie die Gema. Auch die Anwender haben bereits entsprechende Gelder gezahlt: Beim Kauf von Brennern oder Rohlingen geht ein kleiner Teil der Einnahmen an die Rechteinhaber. Für Fernsehfreunde gibt es ebenfalls legale Alternativen: Immer mehr Fernsehsender bieten ihre Sendungen in den Online-Mediatheken zum Streamen an. Eine attraktive Alternative sind Streaming-Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime Instant Video.

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