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Altkanzler gegen Ghostwriter Mündliche Verhandlung um "Kohl-Protokolle" beginnt

Altkanzler Helmut Kohl fordert Schadensersatz von einem einstigen Ghostwriter. Am Donnerstag startet die mündliche Verhandlung - es geht um fünf Millionen Euro.
Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle"

Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle"

Foto: Britta Pedersen/ dpa

Nach dem juristischen Sieg gegen seinen Ghostwriter Heribert Schwan will Altkanzler Helmut Kohl Schadensersatz einklagen. Fünf Millionen Euro fordert er von Autor und Verlag; sollte er siegen, wäre es ein neuer Rekord. Am Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Köln die mündliche Verhandlung.

In dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber nie freigegeben hatte.

Die Anwälte Kohls argumentieren in ihrer Klageschrift laut "Bild"-Zeitung , die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen. "Es gibt keinen vergleichbaren Fall, in dem ein langgedienter Staatsmann in politischen Spitzenämtern eines Landes nach seinem Ausscheiden in gleicher Weise derart hintergangen und durch Rechts- und Vertrauensbruch derart öffentlich bloßgestellt, vorgeführt und verspottet wurde", zitiert die Zeitung.

Die beantragte Entschädigungssumme von fünf Millionen Euro sei nicht unverhältnismäßig - zumal Schwan dem Altkanzler im Herbst 2012, also zwei Jahre vor der Buchveröffentlichung, noch in einem persönlichen Schreiben versichert habe, kein "Enthüllungsbuch" zu schreiben. Die höchste Summe, die ein deutsches Gericht in einem ähnlichen Fall zugesprochen hat, sind die 625.000 Euro für Jörg Kachelmann.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Mai 2015 die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten für unrechtmäßig erklärt. Das Buch von Schwan und Co-Autor Tilman Jens darf deshalb in der ursprünglichen Form nicht mehr verbreitet werden.

Rainer Dresen, Justiziar der Verlagsgruppe Random House, die gemeinsam mit Schwan und Jens verklagt wurde, hält die geforderte Summe für "nicht seriös". Im November sagte er SPIEGEL ONLINE, der Verlag sehe der Klage gelassen entgegen. Nicht nur wegen des überragenden Rechtsguts der Presse- und Meinungsfreiheit, sondern auch wegen der Begründung der Klage. Darin werde beispielsweise angegeben, dass das Verhältnis zu Michail Gorbatschow durch die Veröffentlichung gelitten habe. "Das mag sein, dürfte das Gericht aber nicht interessieren", sagt Dresen, schließlich sei bei den Zitaten, die in den vorherigen Klageverfahren eine Rolle spielten, keins zu Herrn Gorbatschow dabei. "Erlaubte Zitate als Basis für Geldentschädigung in Millionenhöhe? Das ist mir jedenfalls neu."

kgp