Zahnarzt erhält falsch eingezahlte Steuergelder

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Ein Zahnarzt aus dem Waadtland erhält Einzahlungen, weil seine Kontonummer Ähnlichkeiten mit der des Genfer Steueramtes aufweist. Daraus wollte er Profit schlagen.

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Zahlungen, die für die Genfer Steuerverwaltung bestimmt waren, landeten in zwei Fällen auf mysteriöse Weise auf dem Konto eines in Morges (VD) ansässigen Zahnarztes. 20 Minutes hatte über den ersten Fall berichtet, bei dem ein UBS-Kunde per iPhone einen Einzahlungsschein einscannte und so seine Steuerrechnung bezahlte. Der Betrag von 492 Franken landete auf dem Konto des Arztes.

Mehrere Monate lang beantragte der 26-Jährige vergeblich eine Rückzahlung. Am Ende entschied sich der Zahnarzt dazu, 60 Franken für seine Umtriebe zu behalten.

Arzt gesteht keine Fehler ein

Ähnlich ist es einer 30-jährigen Genferin ergangen. «Im Juli 2018 wollte ich 1000 Franken Steuern überweisen. Ich habe mit der Raiffeisen-App bezahlt, indem ich den Einzahlungsschein auf meinem Handy einscannte. Vier Monate später stellte ich fest, dass das Geld auf das Konto einer Zahnarztpraxis geflossen war.» Sie kontaktierte den Arzt, der mit seiner Antwort einige Tage auf sich warten liess. Schliesslich teilte er ihr mit, dass er 50 Franken als Verwaltungskosten behalten werde.

Nach der Veröffentlichung des 20-minutes-Artikels zum ersten Vorfall knickte der Zahnarzt jedoch ein und erstattete die 1000 Franken vorbehaltlos zurück. Auf Anfrage wollte der Arzt persönlich nicht Stellung beziehen. Er liess via seine Sekretärin jedoch ausrichten, dass er sich keines Fehlverhaltens bewusst sei.

Das Verhalten des Zahnarztes wird von einem Vertreter der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft als moralisch verwerflich bezeichnet. «Aus rechtlicher Sicht befinden wir uns hier in einer Grauzone. Wenn wir versehentlich Geld erhalten, müssen wir es in voller Höhe zurückbezahlen. Es ist ausserdem eine Frage der Ehre und des Prinzips», so Olivier Marmy.

Fälle werden untersucht

IT-Spezialist Benoît Golay versucht derzeit, der Sache auf den Grund zu gehen: «Das Erkennen eines Einzahlungsscheines mit einem Smartphone hat immer eine gewisse Fehlerwahrscheinlichkeit. In den allermeisten Fällen werden inkorrekte Einlesungen von Zahlungsbelegen durch einen Kontrollmechanismus abgelehnt. Es kann jedoch vorkommen, dass ein fehlerhafter Messwert eine gültige Prüfziffer hat.» Der Steuermechanismus akzeptiert dann die Einzahlung.

In den beiden Fällen aus Genf ist dies wahrscheinlich die Ursache für die falsche Überweisung. Die Kontonummern seien ähnliche, die Prüfziffer gar identisch. Benutzer sollten ihre Eingaben immer überprüfen, bevor sie die Zahlung tätigen, empfiehlt der Walliser Spezialist.

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