10.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 4. Oktober 2015 war im Freiburger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt worden. Zudem zündeten Freiburger Zuschauer in der 46. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 5. Februar 2016 mehrere Leuchtkörper. Darüber hinaus wurden in der 86. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 29. April 2016 mehrere Bengalische Feuer im Freiburger Zuschauerblock abgefackelt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 4. Oktober 2015 war im Freiburger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt worden. Zudem zündeten Freiburger Zuschauer in der 46. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 5. Februar 2016 mehrere Leuchtkörper. Darüber hinaus wurden in der 86. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 29. April 2016 mehrere Bengalische Feuer im Freiburger Zuschauerblock abgefackelt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.