Harmonisierung amtlicher Personenregister

Amtlicher Katalog der Merkmale

Harmonisierung amtlicher Personenregister

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(PDF, 72 Seiten, 1 MB)

Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) bezweckt «die Vereinfachung der Datenerhebung für die Statistik durch die Harmonisierung amtlicher Personenregister [sowie] des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern» (Art. 1). Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. In Artikel 4 RHG wird dem Bundesamt für Statistik (BFS) der Auftrag erteilt, «regelmässig einen amtlichen Katalog der Merkmale» zu veröffentlichen, in dem die Harmonisierungsregeln für einzelne Merkmale aus Personenregistern, insbesondere aus Einwohnerregistern, dargestellt sind.

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Harmonisierung amtlicher Personenregister
Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT
Typ Publikation
Veröffentlicht am 15.05.2014
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Copyright Bundesamt für Statistik
Nutzungsbedingungen OPEN-BY-ASK
Thema Bevölkerung
Grundlagen und Übersichten
Preis gratis
BFS-Nummer 730-1400
Bibliographische Angaben BiBTeX / RIS
 
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