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Monitoring und Evaluierung eines Schutzkonzeptes für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften: Skalierung und Vertiefung

Das Monitoring-Projekt des DeZIM-Instituts endet Ende dieses Jahres. Wie die Verbreitung des digitalen Gewaltschutzmonitors erfolgte und welche wesentlichen Erkenntnisse entlang der Skalierung des Monitoring-Tools sowie der Evaluierung des Gewaltschutzes an Pilotstandorten erlangt werden konnten, berichten Dr. Kristina Seidelsohn und Sifka Frederiksen (DeZIM) im Gespräch.

Dem Thema Monitoring und Evaluierung von Gewaltschutzkonzepten widmet sich das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) seit 2019 in zwei aufeinanderfolgenden Projekten. Im Rahmen des Projektes „Monitoring und Evaluierung eines Schutzkonzeptes für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (2019 – 2020) hat das Projektteam um Dr. Olaf Kleist einen digitalen Gewaltschutzmonitor im Austausch mit Zivilgesellschaft, Verwaltung, und Gewaltschutzkoordinator:innen sowie einem wissenschaftlichen Beirat entwickelt und durch Evaluationen in Kooperation mit zwei Bundesländern in jeweils einer Aufnahmeeinrichtung ergänzt.

Im Anschlussprojekt „Monitoring und Evaluierung eines Schutzkonzeptes für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften: Skalierung und Vertiefung“ (2021 – 2022) wird das Monitoringinstrument unter der Leitung von Dr. Kristina Seidelsohn weiterentwickelt und an verschiedene Kontexte angepasst, sodass es interessierten Landesbehörden zur Verfügung gestellt werden kann. Besonderes Augenmerk legt das Projektteam des DeZIM hierbei auf die Anpassung des modularen Instruments an die landeseigenen Schutzkonzepte und jeweiligen Rahmenbedingungen in den Bundesländern. Darüber hinaus evaluiert das DeZIM in Zusammenarbeit mit einzelnen Einrichtungen Schutzprozesse und Risiken, insbesondere zu bislang besonders schutzbedürftigen Gruppen und vernachlässigten Aspekten.

In einem Interview in der Dezemberausgabe des Newsletters der Bundesinitiative 2021 berichtete Dr. Kristina Seidelsohn, wie die Anpassung (Skalierung) des Monitoringinstruments konkret abläuft, welche Voraussetzungen gegeben sein sollten, damit interessierte Landesbehörden den Gewaltschutzmonitor nutzen können und wie die Nutzung in der Praxis erfolgt. Ein Jahr später, mit Projektende, erläutern Dr. Kristina Seidelsohn und Sifka Frederiksen (DeZIM) im Gespräch mit der Servicestelle Gewaltschutz, wie die Verbreitung des digitalen Gewaltschutzmonitors erfolgte und welche wesentlichen Erkenntnisse entlang der Skalierung des Monitoring-Tools sowie der Evaluierung erlangt werden konnten.

Liebe Frau Seidelsohn, liebe Frau Frederiksen, im letzten Jahr haben Sie von Ihrem Vorhaben – der Skalierung des digitalen Gewaltschutzmonitors und wie diese ablaufen soll – berichtet. Mit Rückblick auf das letzte Jahr, nehmen Sie uns doch kurz mit und gewähren uns Einblicke in die konkrete Projektumsetzung. Wie genau sind die Einführung und Verbreitung des digitalen Gewaltschutzmonitors und die Evaluierung abgelaufen? In wie vielen Bundesländern steht das Monitoringtool bereit? An welchem Pilotstandort wurde der Gewaltschutz evaluiert?

Die Einführung und Verbreitung des digitalen Gewaltschutzmonitors war ein komplexer Prozess, da die Bundesländer sehr unterschiedlich organisiert und verwaltet sind. Die Operationalisierung der Mindeststandards und die Integration der landeseigenen Schutzkonzepte für die jeweiligen Bundesländer bringen eigene und besondere Herausforderungen mit sich.  So müssen eine Vielzahl an Schutzmaßnahmen und Risiken berücksichtigt und die für den Gewaltschutz verantwortlichen Personen in den Unterkünften und Behörden beteiligt werden, um eine erfolgreiche Umsetzung zu ermöglichen.

Insgesamt konnte eine Kooperation mit sieben Bundesländern aufgebaut werden, die den Gewaltschutzmonitor bereits installiert haben oder sehr bald installieren werden. In diesen sieben Bundesländern wurde der Fragenkatalog des Gewaltschutzmonitors in einem partizipativen Prozess an die lokalen Bedingungen und ggf. vorhandene landeseigene Schutzkonzepte angepasst. Dieser Anpassungsprozess erfolgte unter Einbezug der Landesaufnahmebehörden sowie Unterkunftsleitungen, Träger/Betreiber von Unterkünften und Gewaltschutzkoordinator:innen.  Unser Ziel war es hierbei, ein Monitoringinstrument zu gestalten und zu etablieren, das praxisnah und bedienungsfreundlich ist. Da die Installation des Gewaltschutzmonitors zentral auf der Ebene der Bundesländer erfolgt, der Monitor jedoch dezentral in den verschiedenen Unterkünften genutzt wird, kam der Suche nach einem Konsens über den Fragenkatalog und dem partizipativen Einbezug der verantwortlichen Personen eine besondere Bedeutung zu. Auf Basis von Feedback-Gesprächen wurde der Gewaltschutzmonitor in den letzten zwei Jahren immer wieder weiterentwickelt. In den letzten Monaten haben wir dann Schulungen für Unterkunftsleitungen, Gewaltschutzkoordinator:innen und weitere Interessenten angeboten, um für eine Nutzung des Gewaltschutzmonitors und die Auswertung der Daten zu sensibilisieren. Begleitend haben wir eine Handreichung veröffentlicht, die praxisnah erläutert, wie der Gewaltschutzmonitor funktioniert und angewendet wird. Zudem werden den Unterkünften verschiedene Werbematerialien in zehn Sprachen zur Verfügung gestellt, damit sie auf die Bewohner:innen-Befragung aufmerksam machen können. Die Befragung für Mitarbeitende in Geflüchtetenunterkünften zum Gewaltschutz wird durch eine mehrsprachige, per Smartphone zugängliche Befragung ergänzt, damit sich auch möglichst viele Bewohner:innen beteiligen und über ihre Lebenssituation und ihr Sicherheitsempfinden äußern können. Zum Projektende liegt der Gewaltschutzmonitor nun in der Verantwortung der sieben Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Neben der umfangreichen Weiterentwicklung, Anpassung und Implementierung des Gewaltschutzmonitors führten wir im Herbst 2021 eine Evaluation in zwei Unterkünften durch, einer Erstaufnahmeeinrichtung und einer Anschlussunterbringung. Obwohl die Evaluation durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie beeinflusst wurde, konnten wir mit einem Team von Interviewer:innen in neun unterschiedlichen Sprachen insgesamt 20 Mitarbeitende und 60 Bewohner:innen interviewen. Durch die Ergebnisse der Evaluation im Jahr 2019 wurde der Bedarf eines besonderen Fokus auf Schutzbedarfe von Schwangeren und Müttern/Vätern mit neugeborenen Kindern und auf Sprachmittlung in den Unterkünften erkannt. Anonymisierte Ergebnisse zur Beleuchtung möglicher Verbesserungsbedarfe für die Zielgruppen werden bald in einer Research Note des DeZIM-Instituts veröffentlicht.

Welchen Herausforderungen sind Sie bei der Projektumsetzung begegnet?

Um das Projekt erfolgreich umsetzen zu können, waren wir angewiesen auf die Beteiligung und Expertise von Mitarbeitenden insbesondere der Landesbehörden, aber auch der Unterkunftsleitungen und Gewaltschutzkoodinator:innen. Gleichzeitig gab es während der Projektphase viele andere Krisen und Komplikationen, mit denen unsere Kooperationspartner:innen konfrontiert waren, wie die Corona-Pandemie und die hohe Anzahl Geflüchteter u.a. aus der Ukraine. Wir sind aber sehr beeindruckt von dem großen Engagement und Einsatz unserer Kooperationspartner:innen. Es gibt in den sieben Bundesländern, und bestimmt bundesweit, viele Menschen die sich unter oft sehr schwierigen Umständen für den Schutz von Bewohner:innen in Geflüchtetenunterkünften einsetzen. Gleichzeitig haben die letzten Jahre auch gezeigt, dass Gewaltschutz während Krisen oft in den Hintergrund gerät und da setzt der Gewaltschutzmonitor an. Unterkunftsleitungen und Gewaltschutzkoodinator:innen sollen ein Instrument an die Hand bekommen, mit dem sie die Umsetzung des Gewaltschutzes unkompliziert beobachten können, um Fort- und Rückschritte zu erkennen, evidenzbasiert zu steuern und Prioritäten setzen zu können.

Auch die technische Umsetzung erwies sich als komplizierter als erwartet und war gleichzeitig notwendig, um die Datenschutzbedarfe der verschiedenen Bundesländer zu sichern. Wir können jedoch sagen, dass es uns gelungen ist bzw. gelingen wird, den digitalen Gewaltschutzmonitor in allen sieben Bundesländern bis Ende des Jahres zu installieren.

Was hat besonders gut geklappt? Was waren in den letzten zwei Jahren Ihre Highlights?

Am Projektanfang waren noch einige wenige Fragen zu klären: wie die Datenbank und das Instrument technisch sowie benutzerfreundlich aufgebaut und in den Bundesländern installiert werden kann. Das konnten wir in Zusammenarbeit mit dem beauftragten IT-Unternehmen &Effect durch viele Entwicklungs- und Testphasen klären und jetzt haben wir das Ergebnis: ein Instrument für die Gewaltschutz-Verantwortlichen in den Unterkünften, wodurch sie Daten der eigenen Einrichtung einsehen und Expertisen und Wissen der unterschiedlichen Mitarbeiter:innen einfach über den Gewaltschutzmonitor einholen können. Außerdem können die Bewohner:innen in den Unterkünften über QR-Codes und mehrsprachige Fragebögen ihre Gedanken und Erfahrungen bezüglich Sicherheit und besonderen Schutzbedarfen in den Monitor eingeben, wodurch die Unterkunftsleitungen und Gewaltschutzkoordinator:innen die Eindrücke der Bewohner:innen sammeln können.

Das Projektziel, den Gewaltschutzmonitor in halb Deutschland zu implementieren, war ein sehr optimistisches Ziel. Unser absolutes Highlight, womit wir durch die genannten Herausforderungen nicht immer gerechtet haben, ist, dass wir das Ziel tatsächlich erreichen konnten. Eins der wichtigsten Erkenntnisse im vorherigen Pilotprojekt war, wenn auch nicht überraschend, dass Gewaltschutz nicht einfach von oben durch Einrichtungen implementiert werden kann. Unser Projektziel konnte nur in der beständigen Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden der Landesbehörden und Unterkünfte, die sich mit Gewaltschutz beschäftigen sowie mit den Mitarbeitenden und Bewohner:innen an den zwei Evaluationsstandorten erreicht werden. Denn nur so war es möglich, den Gewaltschutzmonitor an die jeweiligen Bedürfnisse und Bedingungen soweit wie möglich anzupassen und die Implementierung gemeinsam umzusetzen. Es war immer bereichernd, mit den Mitarbeitenden in den Unterkünften und Behörden in Kontakt zu kommen und die Herausforderungen im Feld zu erfahren und natürlich hat es uns immer Freude gebracht, wenn Unterkunftsleitungen und Gewaltschutzkoodinator:innen den Mehrwert des Gewaltschutzmonitor bestätigt und sich über die Entwicklung und Implementierung des Tools gefreut haben. Dies wurde auch in unserem 1. Bundesnetzwerktreffen zum Thema Schutzmonitoring deutlich, denn mit über hundert Teilnehmenden aus 15 Bundesländern haben wir ein großes Interesse an Gewaltschutzmonitoring und bundeslandübergreifender Vernetzung zu dem Thema wahrgenommen.

Was sind die zentralen Ergebnisse und wichtigsten Erkenntnisse, die sie aus dem Skalierungsprozess und der Evaluierung erlangt haben und mitnehmen?

In den vielen Gesprächen mit Mitarbeitenden aus Landesbehörden und Unterkünften haben wir in den letzten zwei Jahren nicht überraschend erfahren und bestätigen können, wie unterschiedlich die Geflüchtetenunterkünfte in Deutschland organisiert sind und verwaltet werden. Die Bedingungen, unter denen die Mitarbeiter:innen in Unterkünften arbeiten und Bewohner:innen leben müssen, sind sehr uneinheitlich, weswegen auch die Gestaltung eines Monitoringinstruments sehr komplex war. Der Gewaltschutzmonitor dient den Geflüchtetenunterkünften in erster Linie zum Selbstmonitoring und zur Reflexion über die Umsetzung des Gewaltschutzes – er ist digital und modular aufgebaut, um die Ressourcen und den Aufwand des Monitorings zu verteilen. Außerdem dient das Monitoring zur Erinnerung an noch ausstehende Schutzaspekte und macht bereits erreichte Fortschritte deutlich – insbesondere auch durch automatische Visualisierungen der Ergebnisse entlang der sechs Minderstandards.  Eine Bedingung für die Nutzung des Gewaltschutzmonitors ist die Beantwortung von digitalen Fragebögen durch Mitarbeitende in den Unterkünften, jedoch sind nicht alle Unterkünfte so verwaltet, dass alle relevanten Mitarbeitenden vor Ort sind. Das bedeutet auch, dass die weitere Nutzung des Gewaltschutzmonitors für die sehr vielen unterschiedlichen Bedarfe noch weitergedacht werden muss. Das zentralste Ergebnis ist jedoch, dass ungefähr 80-100 Unterkünfte den Gewaltschutzmonitor nutzen oder bald nutzen werden und auf Basis ihrer Erfahrungen in den sieben Bundesländern weiterverbreitet werden könnte. Durch die Nutzung können sehr viele Unterkünfte die Umsetzung der Mindeststandards dokumentieren und beobachten und werden dadurch in der Erkennung von Verbesserungsbedarfen und Prioritätensetzung beim Thema Gewaltschutz unterstützt.

Ihr Pilotprojekt endet dieses Jahr. Wie geht es weiter?

Genau, das Pilotprojekt findet Ende dieses Jahres seinen Abschluss. Dabei sind aktuell noch einige wichtige Fragen zu klären, etwa wie das Instrument dauerhaft sicher und nachhaltig betrieben werden kann – denn nur im langjährigen Einsatz macht es wirklich Sinn. Wir freuen uns sehr über die Kooperationen mit den sieben Bundesländern, die den Gewaltschutzmonitor (bald) in ihren Einrichtungen nutzen und werden uns in der nächsten Phase auf die nachhaltige Verstetigung des Gewaltschutzmonitors in den Ländern fokussieren. Wir arbeiten auf zwei Ebenen; wir konzentrieren uns 1) auf die weitere Verbreitung innerhalb der nutzenden Bundesländer und die Beratung bei der Nutzung, und auf 2) die Analyse der Gewaltschutzmonitoringdaten. Es ist die Absicht bundesländerübergreifende Analysen von anonymisierten, aggregierten Daten durchzuführen, um zu erkennen, wie die Situation des Gewaltschutzes im Hinblick auf die Umsetzung der Mindeststandards in den unterschiedlichen Geflüchtetenunterkünften ist. Wir werden uns dabei auf die kontextuellen Bedingungen der Unterkünfte fokussieren, z.B. auf mögliche Unterschiede zwischen Stadt und Land und den verschiedenen Unterkunftsarten (z.B. Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkünfte). Ziel ist es auf der Makroebene erfassen und begreifen zu können, was die allgemeinen Herausforderungen in den Geflüchtetenunterkünften sind und welche Gewaltschutzmaßnahmen besonders gut umgesetzt werden. Wir hoffen mit dem Schutzmonitoring und den Analysen beobachten zu können, unter welchen Bedingungen ein effektiver Gewaltschutz überhaupt möglich ist und dadurch bei neuen Entwicklungen und Diskussionen einen Beitrag leisten zu können.

Was wäre aus Ihrer Sicht perspektivisch nötig, damit eine flächendeckende und nachhaltige Implementierung des digitalen Gewaltschutzmonitors gelingt?

Die Implementierung in den Bundesländern hat sowohl für die Anpassung des Gewaltschutzmonitors als auch für die technische Implementierung Zeit und Ressourcen gekostet. Gleichzeitig erhielten wir durch die Kooperationen mit den sieben Bundesländern sehr viel Wissen. Der Gewaltschutzmonitor ist durch die partizipative Anpassung und Expertisen von Mitarbeitenden in Behörden und Unterkünften ein Instrument geworden, das die Mindeststandards und landeseigene Schutzkonzepte operationalisiert und handhabbar macht. In der nächsten Projektphase werden wir beobachten, wie der Gewaltschutzmonitor in den unterschiedlichen Bundesländern eingesetzt und genutzt wird, um genauer erkennen zu können, wie eine flächendeckende Implementierung aussehen könnte. In den letzten Jahren wurde die Umsetzung des Gewaltschutzes in Unterkünften mehrmals durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und die großen Fluchtbewegungen aus der Ukraine, Syrien und weiterer Länder herausgefordert. Die Institution Geflüchtetenunterkunft ist voller inhärenter Konflikte und benötigt Gewaltschutz als Grundbaustein. Um Gewaltschutz in Unterkünften zu gewährleisten, muss es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden, nur so konnten z.B. die Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen und die Mindeststandards entstehen. Um deutschlandweit für Gewaltschutz zu sensibilisieren und flächendeckend Monitoring zu gewährleisten, muss in der Zukunft auf die Ergebnisse der jetzigen Arbeit aufgebaut werden, um letztendlich Gewaltschutzmonitoring nachhaltig zu verstetigen.

Liebe Frau Seidelsohn, liebe Frau Frederiksen, vielen Dank für das Gespräch.

 

Weiterührende Infos

Der digitale DeZIM-Gewaltschutzmonitor – Gewaltschutz in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete systematisch erfassen (DeZIM-Institut, 2022)

Der digitale DeZIM-Gewaltschutzmonitor. Wie der Gewaltschutzmonitor funktioniert und angewendet wird. (DeZIM-Institut, 2022)

DeBUG-Podcast "Monitoring von Schutzkonzepten"

Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine (DeZIM-Institut, 2022)

Zum Informationsblatt "Der digitale Gewaltschutzmonitor für Geflüchtetenunterkünfte. Ein Überblick"

Zum Fragenkatalog 2020 "Gewaltschutzmonitor - Monitoring eines Schutzkonzeptes für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

Kapitel "Monitoring des Gewaltschutzes in Geflüchtetenunterkünften", in "Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften" (J. Olaf Kleist / Dimitra Dermitzaki / Bahar Oghalai / Sabrina Zajak (Hg.), 2022)

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