Lohnuntergrenze : Union legt Konzept für Mindestlohn vor
Von Kerstin Schwenn, Berlin
Lesezeit: 2 Min.
Die Union hat sich auf ein Konzept für einen einheitlichen Mindestlohn geeinigt. Eine „allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“ soll nach Vorstellung der Fraktions-Arbeitsgruppe von CDU und CSU überall dort gelten, wo es keine Tarifverträge gibt. Die Höhe des Mindestlohns soll eine unabhängige Mindestlohn-Kommission festlegen (F.A.Z. vom 21. April). Tarifverträge mit Löhnen unter dem künftigen Mindestlohn bleiben aber gültig.
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