Kommission schlägt Fangmengen für Tiefseefischarten vor

Fischerboot 300Eine der großen Kompetenzen der EU liegt im Fischfang. Geregelte, gemeinsame internationale Fischfangqouten, an die sich alle EU-Nationene halte müssen, können dazu beitragen, dass sich die Fischbestände wieder erholen können. Die Kommission hat am Dienstag, 09. Oktober, für eine Reihe von Arten zulässige Gesamtfangmengen (TACs) für die Jahre 2019 und 2020 vorgeschlagen, um die Tiefseebestände im Nordostatlantik zu schonen. 

Durch diese neuen Maßnahmen, die auf wissenschaftlichen Gutachten beruhen, können die Bestände allmählich wieder auf ein nachhaltiges Niveau gebracht werden. „Mit unserem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, nach dem Vorsorgeansatz zu verfahren, um den besorgniserregenden Rückgang der Tiefseebestände umzukehren“, so der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige EU-Kommissar Karmenu Vella. „Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, dafür zu sorgen, dass die Fischbestände in der Tiefsee in gutem Zustand sind, zum Wohl unserer Fischer und Küstengemeinden, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und zum Schutz unserer Meeresökosysteme. Außerdem hat sich gezeigt, dass nachhaltig bewirtschaftete Fischbestände und eine florierende Wirtschaft Hand in Hand gehen.“

Die meisten Tiefseearten sind äußerst schutzbedürftig, und es dauert lange, bis sie geschlechtsreif sind. Der Vorschlag der Kommission beruht auf wissenschaftlichen Gutachten gemäß dem Vorsorgeansatz, die vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) vorgelegt wurden. Darin wurde auch die Verpflichtung für die Fischer berücksichtigt, ab dem 1. Januar 2019 alle Fänge anzulanden. Mit dem Vorschlag werden die Fangmengen gegenüber 2017 und 2018 in sieben Bewirtschaftungsgebieten verringert; dies gilt auch für Kaiserbarsch und Schwarzen Degenfisch. Die Fischerei auf Granatbarsch bleibt weiterhin verboten.

Aufgrund positiver wissenschaftlicher Gutachten für Rote Fleckbrasse im Bereich der Azoren und Rundnasen-Grenadier in den südwestlichen Gewässern kann die Kommission für die nächsten beiden Jahre höhere Fangquoten für diese Arten vorschlagen.

Zudem schlägt die Kommission vor, die Steuerung über die zulässigen Gesamtfangmengen für drei Arten (Gabeldorsch im Nordostatlantik, Rundnasen-Grenadier in der Nordsee und Schwarzer Degenfisch in der Nordsee und im Skagerrak) aufzuheben, da diese in so geringer Menge befischt werden, dass sie sich ausreichend fortpflanzen können.

Die wissenschaftlichen Gutachten für Tiefseehaie wurden am 5. Oktober vorgelegt und werden derzeit analysiert. Die Kommission wird den derzeitigen Vorschlag entsprechend ergänzen. Dieser soll dann von den EU-Mitgliedstaaten auf der für den 19. und 20. November angesetzten Tagung des Rates angenommen werden.

Hintergrund

Auf die Tiefseefischerei entfällt weniger als 1 Prozent aller im Nordostatlantik gefangenen Fische. Im Laufe der Jahre haben die Fischereitätigkeiten und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze mit dem Rückgang der Tiefseebestände abgenommen. Gleichzeitig sind Daten zur Bestandsstruktur, Altersverteilung oder Fortpflanzung häufig nur schwer zu erfassen, da die Bestände in tiefen Meeresregionen leben. In wissenschaftlichen Gutachten wird empfohlen, bei diesen Beständen den Vorsorgeansatz anzuwenden. Ziel ist es, den Zustand der Bestände zu verbessern und die Befischung auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield – MSY) zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnimmt, bei der gleichzeitig ein guter Zustand der Fischbestände gewährleistet ist.

Die Europäische Union regelt die Befischung von Tiefseearten seit 2003.