Klimaschutz: Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens

Das Pariser Abkommen kann nicht nur als Rettung für das Klima betrachtet werden, sondern auch als Chance für Investoren, Unternehmer, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und das Wachstums. Auch will die EU weiterhin ihrer Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz gerecht werden.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 02. März, in ihrer wöchentlichen Sitzung darüber diskutiert, wie das Pariser Klimaschutzabkommen in der Europäischen Union umgesetzt werden soll.

In einer Mitteilung bewertet die Kommission die Auswirkungen des Abkommens vom Dezember 2015. Ergänzt wird die Analyse durch den Vorschlag der Kommission an den Rat, das Pariser Übereinkommen im Namen der EU zu unterzeichnen.

Hierzu erklärte Maroš Šefčovič, Vizepräsident für die Energieunion: „Das Pariser Abkommen sendet ein starkes Signal, dass sich die Welt auf den Übergang zu sauberer Energie hinbewegt. Wir wollen den Vorteil unserer Vorreiterrolle - insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz - erhalten. Mit der Strategie zur Energieunion wollen wir ein Umfeld erzeugen, das Investoren und Unternehmen die Möglichkeit gibt, diese neuen Chancen zu nutzen und hierdurch neue Arbeitsplätze und mehr Wachstum zu schaffen. Auch für unsere Städte entstehen erhebliche neue Möglichkeiten, denn schließlich wird sich die Energiewende zum großen Teil in städtischen Gebieten abspielen. Wir werden unsere Arbeit in diesem Bereich beschleunigen.“

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, sagte: „Das Übereinkommen liegt nun vor. Jetzt müssen wir es mit Leben füllen. Für die EU ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften zur Klima- und Energiepolitik für die Zeit bis 2030 umgehend fertigzustellen, das Übereinkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen und unsere Vorreiterrolle bei der weltweiten Umstellung auf eine CO2-arme Zukunft zu erhalten. Die EU wird mir ihrer Klimadiplomatie auch künftig darauf hinwirken, dass der Klimawandel auf der internationalen politischen Agenda an oberster Stelle steht. Wir haben noch viel Arbeit vor uns, aber wir werden wie in Paris weitermachen und unsere Ziele erreichen."

Die Analyse der Kommission kommt zu den folgenden Schlussfolgerungen:

  • Das Pariser Übereinkommen: Das Pariser Übereinkommen ist das erste multilaterale Übereinkommen zum Klimawandel, dass beinahe alle Emissionen weltweit einbezieht. Es ist ein Erfolg für die Welt und eine Bestätigung für die EU, dass sie bei der Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft auf dem richtigen Weg ist. Die Verhandlungsstrategie der EU war für den Abschluss des Übereinkommens eine entscheidende Voraussetzung.

  • Unterzeichnung und Ratifizierung: Wenn das Pariser Übereinkommen bald ratifiziert wird und in Kraft tritt, wird die Rechtssicherheit geschaffen, durch die das Übereinkommen schnell angewandt werden kann. Deshalb sollten die Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens bald wie möglich erfolgen. Die heute vorgelegte Bewertung wird durch ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Namen der Europäischen Union ergänzt.

  • Regelmäßige Überprüfungen: Die EU muss bereit sein, in vollem Umfang am Überprüfungsprozess im Rahmen des Pariser Übereinkommens teilzunehmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Klimawandel deutlich unter der Marke von 2 Grad Celsius bleibt, und weiter darauf hinarbeiten, dass das Ziel von 1,5 Grad Celsius erreicht wird. Um festzustellen, welche die Auswirkungen dieser Zielmarke von 1,5 Grad Celsius hat – der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) enthielt hierzu keine konkreten Angaben - wurde der IPCC aufgefordert, im Jahr 2018 einen entsprechenden Sonderbericht vorzulegen. Die EU wird zur wissenschaftlichen Arbeit beitragen, die auf internationaler Ebene zu diesem Zweck durchgeführt wird. Außerdem sollen alle Länder bis 2020 mitteilen, welche langfristigen Strategien sie hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen bis zur Jahrhundertmitte verfolgen. Um die Erarbeitung der EU-Strategie zu erleichtern, wird die Kommission eine eingehende Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen vornehmen und so zur politischen Diskussion im Europäischen Parlament, im Rat und mit den Interessenträgern beitragen.
  • Vorschriften zur Klima- und Energiepolitik bis 2030: Im Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 geeinigt und sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Die Vorgehensweise der EU wird durch das Pariser Übereinkommen bestätigt. Die Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens für die Zeit bis 2030 zählt zu den vorrangigen Folgemaßnahmen des Pariser Abkommens. Die anstehenden Legislativvorschläge sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat beschleunigt bearbeitet werden.

  • Energiewende: Die EU muss die positiven Rahmenbedingungen für die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft durch eine breite Palette von miteinander verzahnten Maßnahmen und Instrumenten konsolidieren, die sich auch in der Strategie für eine Energieunion – einer der zehn Arbeitsschwerpunkte der Juncker-Kommission - wiederfinden.

  • Weltweite Diplomatie und weltweites Handeln: Die EU muss ihre internationale Klimadiplomatie ausbauen, um die politische Dynamik zu erhalten und andere Länder bei der Umsetzung des Übereinkommens und ihren Klimaschutzplänen zu unterstützen. In dieser Hinsicht setzt sich die EU auch weiterhin dafür ein, die Mobilisierung von Mitteln für die internationale Klimaschutzfinanzierung zu intensivieren.

Als nächste Schritte sind die Unterzeichnung und Ratifizierung des Pariser Übereinkommens geplant. Am Dienstag, 22. April wird das Übereinkommen in New York zur Unterzeichnung aufgelegt; es tritt in Kraft, sobald es von mindestens 55 Parteien, die für mindestens 55 Prozent aller Emissionen weltweit verantwortlich sind, ratifiziert wurde.

In den kommenden zwölf Monaten wird die Kommission die wichtigsten noch ausstehenden Legislativvorschläge zur Umsetzung des Rechtsrahmens bis 2030 vorlegen. Hierzu zählen Vorschläge für eine Entscheidung über die Lastenteilung in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) fallen, sowie für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines zuverlässigen und transparenten Verwaltungsrahmens für klima- und energiepolitische Maßnahmen für die Zeit nach 2020 sowie die notwendigen Maßnahmenvorschläge zur Anpassung des EU-Regelungsrahmens, damit die Energieeffizienz oberste Priorität erhält und die Vorreiterrolle der EU im Bereich der erneuerbaren Energien gestärkt wird.