Auslandsüberwachung: NSA kann Daten von US-Bürgern nicht ausreichend filtern
Was der BND angeblich kann, ist für die NSA zu schwierig. Eine Expertenstudie kritisiert, dass bei der Überwachung ausländischer Verdächtiger unbescholtene US-Bürger nicht ausreichend geschützt sind.
Eine US-Expertenstudie kritisiert den unzureichenden Datenschutz von US-Bürgern bei der Überwachung verdächtiger Ausländer durch den Geheimdienst NSA. Dies treffe vor allem zu, wenn die Inhalte von Kommunikation auf die Erwähnung von Verdächtigen hin durchsucht würden, heißt es in der 191-seitigen Studie des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), die am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Maßnahmen der NSA, rein inneramerikanische Kommunikation von der Erfassung auszuschließen, könnten hinsichtlich der technischen Grenzen angemessen sein, "sind aber nicht perfekt", schreiben die Autoren. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hingegen behauptet, dass bei der Auslandsaufklärung erfasste Kommunikation "zu 100 Prozent" von Daten deutscher Bürger bereinigt werden könne.
Die New York Times hatte im August 2013 erstmals über die Hintergründe dieser Überwachungspraxis berichtet. Demnach durchsucht die NSA nach dem Auslandsüberwachungsgesetz (Fisa-Gesetz) nicht nur Metadaten nach den E-Mail-Adressen von Verdächtigen, sondern auch die Inhalte der Kommunikation. Die Studie bestätigt, dass die NSA zu diesem Zweck die Daten von Internet-Backbones herausleitet ("upstream collection"). Obwohl die NSA Maßnahmen treffe, um rein inneramerikanische Kommunikation herauszufiltern, könne niemand angeben, wie viele solcher Kommunikationsinhalte jährlich erfasst würden.
Geheimdienstausschuss will BND-Methoden prüfen
Dies erinnert an die Debatte, ob der BND bei der strategischen Fernmeldeaufklärung und Auslandsaufklärung in der Lage ist, die Kommunikation deutscher Bürger herauszufiltern. Ein Sprecher der Behörde hatte bereits vor rund einem Jahr gesagt, es gebe "absolut sichere Methoden", die Daten zu bereinigen. Von Experten wird das weiterhin angezweifelt. So auch jüngst in einer Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses. Sollte der BND dazu tatsächlich in der Lage sein, wäre er technisch wohl weiter als die NSA. Ob dies zutrifft, will nun auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) genauer wissen. Dessen neues Arbeitsprogramm umfasst auch technische Details beim Abhören von Kommunikation in Deutschland.
Die Studie kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die individuelle Überwachung von Ausländern nach dem Fisa-Gesetz rechtmäßig und vertretbar ist. Die Bestimmungen des FISA Amendments Act von 2008 (Section 702) sowie weitere Gesetze sorgten dafür, dass die Privatsphäre von Ausländern ausreichend gesichert sei. Die Experten räumten jedoch ein, dass das Programm zu einer "extrem großen Sammlung an Daten" führe, obwohl es auf der Überwachung von Individuen basiere. Im Jahr 2013 seien fast 90.000 Personen weltweit überwacht worden.
Komplette Überwachung auch anders erlaubt
So verweisen die Experten darauf, dass der Umfang der Überwachung auf bestimmte Ziele wie Terrorbekämpfung, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Gegenspionage beschränkt sei. Auch müsse das Geheimgericht FISC bestimmte Kategorien von Auslandsüberwachung genehmigen. Die Bestimmungen erlaubten keine unbeschränkte Überwachung von Ausländern. Die Experten führen zudem an, dass Geheimdienstmitarbeiter bestraft werden könnten, wenn sie unerlaubte Überwachungspraktiken vornähmen. Dies gelte für US-Bürger und Ausländer gleichermaßen. Ein weiteres Gesetz (50 U.S. Code § 1806) schreibe vor, dass Informationen aus elektronischer Überwachung nur für gesetzlich erlaubte Zwecke benutzt oder veröffentlicht werden dürften.
Mit ihren zehn Empfehlungen an die Regierung wollen die Experten unter anderem erreichen, dass nur solche Zielpersonen überwacht werden, bei denen es für geheimdienstliche Erkenntnisse wirklich gerechtfertigt ist. Zudem sollte es nicht mehr so leicht möglich sein, Daten von US-Bürgern zu erheben. Dazu sollten auch die Filtertechniken bei der sogenannten About Collection, also der Durchsuchung der Inhalte, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Für Nicht-Amerikaner ist die Einschätzung dieser Praktiken letztlich wenig beruhigend. Schließlich ist bekannt geworden, dass die NSA sogar die Kommunikation ganzer Staaten komplett mitschneidet. Die Studie weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Fisa-Gesetz zwar eine ausländische Regierung oder eine Terrorgruppe als eine zu überwachende "Person" definiert werden könnten. Bei einem ganzen Land sei dies allerdings nicht möglich. Das scheint auch nicht nötig. Denn das Programm Somalget, das Staaten wie die Bahamas und Afghanistan angeblich komplett überwacht, basiert laut Medienberichten auf der Executive Order 12333 von 1981. Was die USA außerhalb ihres eigenen Landes an Daten abgreifen, ist demnach überhaupt keinen Einschränkungen unterworfen.
Und welche? Die Deutsche Wirtschaft würde auch ohne die USA sehr gut zurecht kommen...
dass sie zu 51% bürger von nichtbürgern unterscheiden können? wieso ist das jetzt...
Das bedeutet für mich erstmal nur soviel, dass es Techniken gibt die das ermöglichen, z...
*gähn*? Bist müde? dann geh weiter schlafen und lass deine tastatur in ruhe. Die ist...