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BayernLB: Razzia im Rathaus

mittermaier„Sofort kooperieren.” Hans Schaidinger blieb cool. Als ihn sein persönlicher Referent Maximilian Mittermaier (Foto) am Dienstag Vormittag telefonisch darüber informiert, dass fünf Beamte der Münchener Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts mit einem Durchsuchungsbeschluss vor dem Alten Rathaus stehen, gibt es von ihm nur eine Anweisung: Zusammenarbeit. Schaidinger selbst ist gerade in München, als die Staatsanwaltschaft in einer koordinierten Aktion Räume des bayerischen Städtetags, des Sparkassenverbandes, in mehreren Ministerien und des Alten Rathauses in Regensburg durchsuchen lässt. Der Anlass: BayernLB, der Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA). Fünfeinhalb Stunden durchforsteten die Ermittler in Regensburg Akten in den Amtsräumen des Oberbürgermeisters. Immer an ihrer Seite: der städtische Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig. Am Ende nehmen die Ermittler zehn prall gefüllte Leitz-Ordner mit. schörnigBei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am späten Nachmittag sind Mittermaier und Schörnig (Foto) bemüht, die Sache „zu entzaubern”. „In dem Durchsuchungsbeschluss ist ausdrücklich festgehalten, dass sich die Ermittlungen nicht gegen den Oberbürgermeister und nicht gegen die Stadt Regensburg richten”, sagt der Rechtsreferent. Es gehe um eine „maßgebliche Person” in Zusammenhang mit dem Kauf der HGAA. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München erklärt, man ermittle wegen des Verdachts der Untreue. Bei den betroffenen Institutionen – Städtetag, Sparkassenverband und Stadt Regensburg – handele es sich aber lediglich um „Dritte“, nicht um Beschuldigte. Es geht offenbar darum, wie gut die Verwaltungsräte über den geplanten Milliardendeal mit der HGAA informiert wurden. Im Büro des Regensburger Oberbürgermeisters wurden nach Angaben von Dr. Schörnig Unterlagen zu Verwaltungsratssitzungen seit dem Jahre 2005 und Protokolle sichergestellt. Schaidinger selbst war am Nachmittag bereits wieder in Regensburg. Zu den Durchsuchungen wollte er selbst keine Stellung nehmen. An der Pressekonferenz nahm er nicht teil. Die Stadtratsfraktion der Grünen hat unterdessen einen Antrag gestellt, mit dem Oberbürgermeister Hans Schaidinger vom Stadtrat aufgefordert werden soll, seine Tätigkeit im Verwaltungsrat der BayernLB aufzugeben. Dass sich der Oberbürgermeister bislang weigere, die politische Mitverantwortung für das milliardenschwere Desaster beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria zu übernehmen sei „nicht nur seinem eigenen, sondern auch dem Ansehen der Stadt Regensburg abträglich”. Eines ist Fraktionschef Jürgen Mistol allerdings auch klar: „Handeln müsste der Oberbürgermeister selbst.” leer
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Kommentare (41)

  • Manfred Veits

    |

    Ich lese:

    “Es geht offenbar darum, wie gut die Verwaltungsräte über den geplanten Milliardendeal mit der HGAA informiert wurden.”

    Stammt diese Aussage von der Redaktion, als “offenbare” eigene Schlussfolgerung?

    Oder: Um eine Aussage der die Pressekonferenz durchführenden Personen?

    Danke ggf. für eine kurze Erläuterung.

  • Manfred Veits

    |

    Die Antwort auf meine Frage findet sich in einem Zitat des Bay. Innenministerns, siehe SZ unter
    http://www.sueddeutsche.de/,ra15m1/bayern/495/502726/text/

    “Die wollten wissen: Was haben die damaligen Verwaltungsräte vor dem Kauf erfahren?”, schildert Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Ansinnen der Staatsanwälte …

    Meine Frage hat sich damit erledigt.

  • hansdampf

    |

    hom’s n?
    Mei des war a sach, i glaubs oiwei no ned!
    wann i des derleb’, dass an Schaidinger derwisch’n, dann rutsch auf de Knia auf Altöding owi!

  • Schwarze Madonna

    |

    @ hansdampf

    Naja, den Dialekt hast Du aber höchstens in der Montessorie Schule gelernt. Wenn man rutscht, dann höchstens “owi nach Äding”, und wenn Du dann dort bist, kannst gleich dem Tandler im Gasthof Post einen Gruß vom Schaidinger ausrichten, die sind ja Brüder im Geiste. Zumindest, was dubiose Immobiliengeschäften betrifft.

    Nix für ungut

  • Mündiger Bürger

    |

    Glaubt denn wirklich auch nur einer der geschätzten Leser und Mitkommentatoren die nun jublilieren, dass die Staatsanwaltschaft in Schaidingers Büro belastendes Material gefunden hat? Wohl kaum.
    Mann kann Schaidinger ja einiges nachsagen, aber blöd ist er nicht. Und nachdem er genug Vorwarnungen und Haussuchungen bei BayernLB-Managern gab, hat Schaidinger mit Sicherheit sämtliches belastendes Material entsorgt. Zumindest falls es solches gegeben hat, was ich nicht beurteilen kann.

  • Hermann Striedl, ödp

    |

    Seltsam ist die Durchsuchung der Amtsräume von Schaidinger schon. Es wird zwischenzeitlich von allen Seiten betont, dass der OB nicht Beschuldigter ist, sondern Dritter, bei dem man Beweismittel gegen einen Beschuldigten begründet zu finden vermutet.Erst meine Nachforschungen haben ergeben, dass §103 StPO nach meiner Zeit als Richter und Staatsanwalt so geändert wurde, dass auch bei der begründeten Vermutung, dass man Beweismittel finden könne, bei Dritten eine Durchsuchung erfolgen kann.Dies ist aus meiner Sicht der Tendenz unterzuordnen, dass Freiheitsrechte und auch das Recht auf die Unverletzlichkeit von Privaträumen dem Gesetzgeber nichts mehr wert sind. Aber selbst, wenn ich mich damit abfinden würde, gilt mit Sicherheit auch hier noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: dies würde erfordern, dass der unbescholtene Dritte aufgefordert wird, Unterlagen herauszugeben. Erst, wenn es begründet zu befürchten ist, dass der Dritte dieser Aufforderung nicht nachkommt und dass er Beweismittel beseitigt, ist dieser schwerwiegende Eingriff erlaubt. Wer wundert sich, dass bei dem hier vorliegenden Handeln der Staatsanwaltschaft in der Bevölkerung das Gerücht umgeht, dass der OB Verdächtiger sei. Wenn nicht, liegt nach meiner Auffassung ein unvertetbares Vorgehen der Staatsanwaltschaft vor.

  • Johannes Mühlbauer

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    @ Hermann Striedl, ödp:

    Sie haben Recht, was den Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit angeht. So verweist Lutz Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO,(hier: 50. Aulage) unter § 103 (Durchsuchung bei anderen Personen) (Rn. 6) explizit auf folgende Stelle (§ 102 Rn. 15):
    “Der Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz muss bei Durchsuchungen besonders beachtet werden. (…) Die Durchsuchung ist unverhältnissmäßig, wenn sie durch Übergabe gesuchter Belege abgewendet werden kann.”

    In concreto heißt das: Die Staatsanwaltschaft hätte das Rathaus nicht durchsuchen dürfen, wenn Scheidinger die Belege auch so herausgegeben hätte. Daher kann man wohl schließen, dass Schaidinger eben nicht (wie groß angekündigt und in der MZ von heute behauptet) an einer guten Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden interessiert ist, sondern sich wohl zunächst einem Herausgabebegehren der Ermittler verweigert hat.

  • grace

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    aber man sagt doch (z.B.): auffe af minga

  • Roter Oktober

    |

    @Striedl, ödp:
    Vielen Dank für Ihren sehr guten Beitrag. Für den Normalbürger ist nicht verständlich, dass 5 Staatsanwälte (München, ohne Regensburg) und 3 Kriminalbeamte insgesamt 5 Stunden im Büro des OB zugange waren. Weshalb waren die Regensburger nicht eingeweiht??? Haben die geplauscht und Kaffee getrunken? Oder suchten die den Briefwechsel zwischen Schaidinger und…..(den Namen kennen Sie auch!)?
    Bei Naser waren die auch nicht!
    Ist schon alles sehr merkwürdig.

  • Harro-Frieder Jansen

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    Die Durchsuchung kam mit Sicherheit vollkommen überraschend…

  • monsanto

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    Schörnig nein nein nein

  • Barbara Junghans

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    @ mündiger bürger

    Ich kann Ihnen nur recht geben! Wer wird denn so hirnverbrannt sein, belastendes Material, sollte es denn existieren, an einem Platz zu deponieren, wo jeder darüber stolpern muß.
    Man wird nichts finden und nach einer gewissen Spanne der öffentlichen Entrüstung wird alles weiterlaufen wie bisher, weil der Herr OB ein Meister im “Aussitzen” ist und gar nicht daran denkt, irgend etwas zuzugeben, was ihm schaden könnte.

  • Manfred Veits

    |

    Merk-würdig erscheint auch, dass – las man gestern die SZ zur Razzia in R und Muc – die StA im fraglichen Ministerium nur ein dünnes Geheft mitnahm, anders als in R.

    Merk-würdig auch, dass man in Schaidingers Büro so umfangreich, wie von den Medien geschildert, fündig wurde, und nicht beim Verwaltungsrats-Vorsitzenden, was zumindest auf den ersten Blick logischer erschiene. – Aber vielleicht war die StA Muc bei dem oder den Vorsitzenden ja schon …. wie auch immer.

    Erinnert sei daran, dass Herr Schaidinger seinen Verbleib im Verwaltungsrat auch damit öffentlich begündete, dass er als dessen Mitlgied zur Aufklärung betragen könne und wohl auch wolle, oder?

    Sollte nicht auch eine Abordnung des Regensburger Stadtrats bei der Do-Sitzung des BayernLB-VerwRats – mit Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und der Landtagskommission – in Konsequenz aus dem ÖDP-Transparenz-Urteils des Regensburger Verwaltungsgerichts für kommunale Aufsicht und Kontrolle sorgen, nachdem ROTER OKTOBER die Möglichkeit der Haftung der Stadt Regensburg gestern aufgezeigt hat?

  • alphaville

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    @ veits

    von einem “Juristen mit viel Zeit” hätte ich eigentlich mehr juristischen Durchblick bezüglich der Haftung der Stadt erwartet.

    Roter Oktober argumentiert abwegig. man stelle sich vor ein Prüfstatiker oder ein Arzt würde im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit einen Fehler machen. Wieso sollte dann die Stadt bzw. der Dienstherr dafür geradestehen müssen? Genau so ist es hier. OB Schaidinger ist nicht kraft seines Amtes als OB geborenes Mitglied dieses Verwaltungsrats der BayernLB. Also greift die Haftungsregelung hier nicht.

    Aber öffentliches Recht und Beamtenrecht im besonderen ist wohl trotz der vielen Zeit nicht Ihr und es “Roten Oktobers” Spezialgebiet.

    Man kann ja auch wenn man nicht weiß worüber man schreibt was schreiben in der Hoffnung, dass die anderen Leser noch weniger wissen und jeden Blödsinn glauben.

  • Manfred Veits

    |

    Frau/Herr “Alphaville” – gehören Sie zu den wenigen auf der Website Verbliebenen, die ihre innere Scham der äußeren vorziehen? Und feige hinter ihrem Nicknamen das Gute in ihnen durch unziviles Verhalten verleugnen?
    Dass Sie außer persönlichen Anwürfen wenig Erhellendes, Nachdenkenswertes, ja Durchschlagendes hier abliefern, zeigt schon der Umstand, dass Sie OB Schaidingers geborene Mitgliedschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtbau-GmbH unter den Tisch fallen lassen.

    “Wie viel von Ihrem mentalen Meublement ist noch unversehrt?” fragt Virginia Woolf in einem Essay, “nachdem Sie LANGWEILIGE GESCHICHTE” gelesen haben?” Nun sind die Geschichten, die das BayernLB-Management (und damit Bayern und auch die Stadt R. betreffen) sicherlich nicht “langweilig”, aber sie dürften im demokratischen “mentalen Meublement” der Menschen verhehrende Spuren hinterlassen.

    Geben Sie acht auf sich! Achten Sie mit Anton Tschechow auf Ihre innere Schönheit, der einmal schrieb, “dass die Wahrheit und die Schönheit, die das menschliche Leben […] geleitet hatten, sich ununterbrochen bis heute fortsetzen und offenbar die Hauptsache bildeten im menschlichen Leben und überhaupt auf Erden”.

  • Jurist

    |

    Qalphaville

    Jetzt hat es Ihnen der Herr Veits aber richtig gegeben! Weil der Oberbürgermeister geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH ist, haftet die Stadt Regensburg für sein Verhalten im Verwaltungsrat der BayernLB, obwohl er dort weder geborenes Mitglied ist noch sonst irgendwie von der Stadt gedrängt, aufgefordert oder sonstwie veranlasst wurde, dort eine Nebentätigkeit auszuüben! Mit der Argumentation können Sie jetzt nicht mehr mithalten. Ich allerdings auch nicht.

  • sundown

    |

    @ alphaville

    Denken sie sich nichts, Was dem Datko seine Schornsteinfeger, Pfarrer, Enerieversorger, Lehrer usw. usw. ist dem Veits seine Stadtbau GmbH und sein Donaumarkt.

    Das ist so hochgeistig, da kann Otto Normalbürger nicht mithalten.

    Es gibt Menschen die sich um jeden Preis irgendwie wichtig fühlen müssen. Wer es nötig hat dieses Gefühl hier zu errreichen, der hat es nötig.

    Auffallen ist allerding bei allen Diskussionen in diesem Forum, dass diese “immer Wichtigen” sich aus der Diskussion zu einem Artikel immer dann ausklinken, wenn zwei oder drei fundierte Sachbeiträge mit aussagekräftigen Argumenten im Forum auftauchen.

  • Neuromancerr

    |

    Um mal Joachim Datko zuvor zu kommen:
    Ich kann nur warnen vor Oberbürgermeistern, die Nebentätigkeiten ausüben! :-)

    Übrigens:
    Die Herren Datko & Veits:
    Wie wärs mit einer gemeinsamen Webseite?

  • Roter Oktober

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    @aplhawille

    Tut mir leid; das BayBG habe ich nicht gefertigt.Lesen Sie doch bitte den Art. 83 BayBG ; Satz für Satz.
    Oder glauben Sie, dasas der Zitronenfalter Zitronen faltet?

  • Roter Oktober

    |

    @aplphaville:
    Lesen Sie doch bitte heute
    sz.de/,ra15m1/bayern/565/502795/text
    und den Vertrag Kärnten/LBB lesen Sie in der Österreichen Zeitung. Sie können Ihnen auch von mir haben!

  • Jurist

    |

    @ Roter Oktober
    Das Lesen eines Gesetzes allein genügt nicht. Man muss auch prüfen, ob der Sachverhalt dazu passt. Der OB hat die Nebentätigkeit im Verwaltungsrat der BayernLB weder auf schriftliches Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen. Damit fehlt es an der Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit von Art. 83 BayBG.

  • sundown

    |

    @ Jurist

    gib´s auf, die wollen es nicht verstehen, weil sonst ihre schön konstruierte Kausal-Kette zusammenbricht.

    Gesetze lesen und Gesetze verstehen sind zwei paar Stiefel.

    Ich hätte da auch eine schöne Kausal-Kette.
    Behauptung:

    Herr Veits ist schuld, dass Schaidinger noch OB in Regensburg ist.

    Begründung:

    Hätte Herr Veits nicht selbst kandidiert sondern für die Wahl von Joachim Wolbergs bei seinen Freunden geworben hätte Wolbergs die Stichwahl gewonnen und Schaidinger wäre Geschichte.

    Ich habe also jetzt endlich und eindeutig den Schuldigen für unser Regensburger Dilemma ausfindig gemacht. Es ist Manfred Veits.

    Alternativ könnte man den Namen “Veits” bei dieser Kausal-Kette auch durch den Namen “Artinger” ersetzen.
    In letzterem Fall wäre Schaidinger möglicherweise sogar schon im ersten Wahlgang auf der Strecke geblieben.

    Wie gesagt, manche, aber nicht alle Kausal-Ketten sind logisch. Mag sich jeder seinen Teil denken.

  • Bert

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    @sundown

    ich stimme ihnen ja eigentlich nie zu. aber diese kausalkette war hervorragend! danke!

  • Roter Oktober

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    @Jurist:
    Sie können schon nerven.
    Weshalb hat dann der Stadtrat die Nebentätigkeit überhaupt genehmigt? Der innere Zusammenhang ist hergestellt. Und noch eine Bitte: Lesen Sie die Kommentierung!!!!! Oder holen Sie sich beim 7. Senat des VGH eine Auskunft hierzu.

  • Jurist

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    @ Roter Oktober
    Bei der Genehmigung von Nebentätigkeiten wird unterschieden zwischen den Nebentätigkeiten, die durch den Dientherrn veranlasst werden und denen, an denen kein öffentliches Interesse besteht, Die erstgenannten sind in Art. 81 Abs. 1 geregelt. Hier besteht eine Pflicht des Beamten, diese auszuüben. In Art. 81 abs. 2 ist für die sonstigen Nebentätigkeiten geregelt, dass der Beamte dafür eine Nebentätigkeitsgenehmigung benötigt, sofern nicht in Art. 82 Abs. 1 geregelt ist, dass es überhaupt keiner Genehmigung bedarf.
    Die Nebentätigkeit des OB im Verwaltungsrat der Bayern LB gehört m.E. zu Art. 81 abs. 2. Das bedeutet, dass er eine Nebentätigkeitsgenehmigung braucht, aber keine Haftung des Dienstherrn nach Art. 83 BayBG ausgelöst wird.

  • Matthias Beth

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    Die Frage ist doch, warum reisten 2 Staatsanwälte und 3 Kriminalbeamte aus München an um 10 gefüllte Leitz-Order aus dem Arbeitsumfeld des H. OB Schaidinger sicherzustellen, deren möglicherweise belastender Inhalt vorher entfernt wurde?

    Die Anwort kann doch nur lauten, die Staatsanwaltschaft hat diese auf Nachfrage über Wochen von H. OB Schaidinger nicht erhalten!

  • Flintinskorn

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    Man muss sich fragen: warum kommt die Staatsanwaltschaft mit 2 Monaten Verzögrung ? Da hätte selbst noch der dümmste Aufsichtsrat die Akten gesäubert. Damit die StA auch das nicht noch selber machen muss.

  • Roter Oktober

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    @Jurist

    Sorry, wenn Sie nicht Recht haben. Lassen Sie sich von Ihrem Freund Schai. die Genehmgungsunterunterlagen für die Stadtratsentscheidung vorlegen. Da steht etwas anders drin!
    Sie können ihn dann rechtlich beraten iS Aufsichtsrat in Ungarn!!! Und , und und……

    Glauben Sie mir, es kommt alles an das Tageslicht. Viele Hunde sind des Hasen Tod!

  • Jurist

    |

    @ Roter Oktober,

    tut mir sehr Leid. An die internen Unterlagen der Stadt komme ich nicht ran. Ihre Vermutung, dass ich ein enger Freund des OB sei, trifft nicht zu. Wenn Ihnen aber solche Unterlagen vorliegen, dann zitieren Sie doch einfach die entscheidende Stelle. Dann kann sich jeder hier sein eigenes Bild machen. Ansonsten besteht der Verdacht, dass Sie einfach etwas behaupten, was nicht unbedingt auch stimmen muss. Ich glaube es nach wie vor nicht.
    P.S. Für den OB persönlich ist Ihre Variante übrigens günstiger. Wenn die Stadt ihn tatsächlich veranlasst hat, diese Nebentätigkeit auszuüben, hätte das für ihn deutliche Vorteile. Und die Stadt müsste ihm tatsächlich einen Schaden ersetzen, der ihm aus der Tätigkeit entsteht. Verantwortlich wären dann alle Stadträte, die das veranlasst haben und die Verwaltung, die das so vorgeschlagen hat. Da Sie angeblich solche Insider-Kenntnisse haben, muss die Frage erlaubt sein, ob Sie vielleicht als Stadtrat selbst zugestimmt haben.

  • Roter Oktober

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    @Jurist:
    Ganz schon hartnäckig!
    Leider habe ich hier im Ausland nicht die Zeit, um mich mit Ihnen auseinanderzusetzen.
    Die Haftung könnte im Zusammenhang mit anderem stehen.Denken Sie mal an eine Kausalkette: Wer unterschrieb die Vorlage?
    Da mW die Haftbefehle am Donnerstag in München bereits gegen versch. Personen vorlagen, haben die in der Liprunstrasse einiges in der Pfanne.
    Warten wir es ab.
    Für weitere Antworten stehe ich Ihnen NICHT mehr zur Verfügung.

  • Jurist

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    @ Roter Oktober,

    schade, war doch eine recht ordentliche Debatte. Aber natürlich gibt es Dinge, die wichtiger sind, zumal im Ausland.

    Ski heil!

  • Jochen Schweizer

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    Was lehrt den Bürgern das Debakel um die Bayern LB und die Hypo Alpe Adria Bank?

    Die 3,6 Milliarden Euro haben die bayerischen Steuerzahler verloren, weil ihre Regierung und ihre Landesbank mit einem inkompetenten Vorstand und einem Verwaltungsrat, besetzt mit CSU-Politikern, die offenbar von keiner Sachkenntnis getrübt waren und auch den aus 24 Seiten bestehenden Kaufvertrag nicht durchlasen, unbedingt eine österreichische Schrottbank kaufen wollten. Die Anteile der Schrottbank kauften sie unter anderem von einer Investmentgesellschaft, die dafür einen saftigen Zuschlag verlangte. So kamen die Eigentümer der Gesellschaft zum saftigen Gewinn von 120 Millionen Euro. Den riesigen Verlust der durch den Kauf der Schrottbank entstanden ist, trägt nun der bayerische Steuerzahler, der nie gefragt wurde von seiner Landesregeirung und den inkompeten CSU-Politikern.

  • Veits M.

    |

    HGAA-Deal: mehr Details vom Milliardenfiasko der BayernLB

    Einen weiteren vertiefenden Einblick in das Banken-Milieu, speziell jenes der BayernLB, gewährt SZ-Leyendecker in einem erhellenden Artikel, in dem er auch mal die Position eines Verschwörungstheoretikers einnimmt. Der Ablauf des HGAA-Deals wird bestens belegt.

    Einzelheiten auf http://www.sueddeutsche.de/finanzen/842/507993/text/5/

  • Insider der LB Bayern

    |

    Der Deal der BayernLB mit der Investorengruppe um Tilo Berlin war ein abgekartetes Spiel auf Kosten der Steuerzahler in Bayern. Warum sonst sollte ein im Staatsbesitz befindliche Landesbank, LB Bayern, über eine Investorengruppe, hier die Firma Berlin & Co Capital, Anteile an einer Bank in Kärnten kaufen.

    Diese Investorengruppe wurde bewusst zwischengeschaltet, um einen Gewinn in einer “Verkaufskette” zu erzielen.

    Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch die BayernLB im Mai 2007 wurde der Unternehmenswert erhöht auf 3,25 Milliarden Euro für die marode Hypo-Alpe-Adria Bank in Kärnten.

    Die Investorengruppe, zu der einige Reiche in Deutschland und Österreich gehörten, habe mindestens einen Gewinn von 130 Millionen Euro gemacht, wenn man den Presseberichten gluben darf. Gemessen am Kapitaleinsatz (650 Millionen Euro) und der Laufzeit (fünf Monate) kommt man auf ein Traumrendite von 250 Prozent!

    Hier wurden mit Wissen oder ohne Wissen der inkompetenente CSU-Politiker im Verwaltungsrat der LB-Bayern Gewinne auf Kosten des einfachen steuerzahlenden Bürgers in Bayern gemacht.

  • Veits M.

    |

    @ Insider der LB Bayern

    Eine gelungene Zusammenfassung. Richtig TOLL ist, dass sich die BERLIN-Gruppe den wohl dreistelligen Millionenbetrag zum Ankauf der Anteile von der BayernLB erst besorgen musste; und dass sie bereits dem Weiterverkauf an die BayernLB betrieb, als die Berlin-Gruppe die vollen Anteile noch gar nicht in Händen hielt.

    Es darf an zwei Aussagen des Verwaltungsratsmitglieds Schaidinger der BayernLB erinnert werden.

    1. Er verweigerte die Niederlegung dieses Amtes u.a mit dem Hinweis, er wolle an einer PROFESSIONELLEN Aufklärung der Causa mitwirken.
    2. Zweitens behauptete er früh – als der Skandal ruchbar wurde – der Ankauf sei ALTERNATIVLOS gewesen.

    zu 1.
    Die SZ berichtete vor ein paar Woche, dass alle Verwaltungsratsmitglieder sich geweigert hätten, einen Fragenkatalog der von der Landtagskommission eingeschalteten Anwaltskanzlei zu beantworten.
    Frage: Liegt in dieser Weigerung die bekundete PROFESSIONELLE Aufklärung Schaidingers?

    zu 2.
    Wer diesen aktuellen SZ-Bericht gelesen hat, dem muss klar geworden sein, dass die Behauptung Schaidingers ob der angeblichen Alternativlosigkeit des Deals eine basale und banale Schutzbehauptung war und ist.

    Zwei Fragen bleiben:

    Wem diente der Deal wirklich – cui bono ?????????
    Wird die StA hart am Wind bleiben oder wird sie abtrifften (müssen)?

    Wilhelm Schlötterer hat in seinem Buch “Macht und Missbrauch” ausgeführt, dass es nur in einem Fall – aufgrund einer Anzeige eines Richters – zu einer Verurteilung eines Ministers kam (“Gerold Tandler wurde allein deshalb verurteilt, weil der Vorsitzende Richter ihn von Amts wegen anzeigte – vgl. Seite 396 f).

    Bleiben Sie wachsam!

  • Veits M.

    |

    Anders als die hiesige Tageszeitung wird die SZ nicht müde, ihre Leserschaft auf dem Laufenden zu halten. Gleich zwei Tage hintereinander gab es Erhellendes zur BayernLB:

    1. Freitag, 9. April 2010
    “Akute Risiken – Wirtschaftsprüfer warnten die Bayerische Landesbank vor dem Kauf der Hypo Adria – vergebens”

    2. Sa/So 10./11. April 2010
    “Bitte herausnehmen – Bei der Aufklärung der Landesbank-Affäre wurden offenbar Informationen vertuscht – unklar ist, von wem”

    (Printausgaben – derzeit noch nicht online verfügbar)

    Vielleicht kann ja das Verwaltungsratsmitglied der BayernLB Schaidinger, der selbst “professionelle” Aufklärung zusagte, weiterhelfen? Auch hier gilt der Satz von der – fehlenden?- Glaubwürdigkeit: wenn das Handeln – nicht? – dem Reden entspricht.

    Die Milliarden-Deal-Chronik:
    Beide Artikel – zusammengefasst – geben einen guten zeitlichen Überblick über das – nach Schaidinger “alternativlose” – Geschehen.

  • Veits M.

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    Immer neue Abgründe: Kriegsverbrecher und scharfe Haftung

    Zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die BayernLB

    “Bei Tochtergesellschaften der Hypo Alpe Adria außerhalb Österreichs seien 24 Kriegsverbrecher und zwei Terroristen als Kunden entdeckt worden, berichtete der Konzernbeauftragte der Landesbank für Wirtschaftskriminalität, als ihn die Münchner Staatsanwaltschaft kürzlich als Zeugen vernahm.”

    Das meldet die SZ am 12. Mai 2010 auf
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/832/510946/text/

    Die zivile Haftung des Managements (u.a. Vorstand, Verwaltungsrat) ist gut nachzulesen:

    “Entwicklung der Organpflichten und der Organhaftung”
    von Prof. Dr. Dres. h.c. Marcus Lutter
    in: Handbuch Managerhaftung – Risikobereiche und Haftungsfolgen für Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat, Seite 1 – 11

    Lutter zieht auf Seite 4 folgendes Fazit:

    “… Und da auch eine nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung für die Schadensersatzpflicht genügt, diese und das Verschulden zudem vermutet werden, handelt es sich seit eh und je um ausgesprochen scharfe Haftungsnormen.”
    Vgl. dazu auch: Hopt in Großkommentar AktG, § 93 Rz. 10,15

  • LB Bayern Insider

    |

    Bei Tochtergesellschaften der Hypo Alpe Adria außerhalb Österreichs seien 24 Kriegsverbrecher und zwei Terroristen als Kunden entdeckt worden, berichtete der Konzernbeauftragte der Landesbank für Wirtschaftskriminalität, als ihn die Münchner Staatsanwaltschaft kürzlich als Zeugen vernahm.

    Die Strafverfolger gehen dem Verdacht dunkler Machenschaften beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) nach, und sie stoßen auf immer neue Abgründe.

    Die CSU-Mitlgieder des Verwaltungsrates der LB-Bayern haben sich ein interessantes Klientel als Kunden für Ihre aufstrebende Landesbank ausgesucht.

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