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Der Kindergarten unserer Kinder ist eine Einrichtung des Zweckverbandes, dieser wiederum ist eine 100%ige Tochter des Bistums Essen. Im Zuge von Einsparmassnahmen wurde der Verband vor einigen Jahren geründet. Dadurch waren die katholischen Kindergärten organisatorisch nicht mehr den Gemeinden unterstellt. Das alleine war und ist für viele Einrichtungen ein Problem, vor allem bei gemeinsam durch Gemeinde und Kindergarten genutzten Räumlichkeiten.

Aus Sicht eines Gewerkschafters ist der vorliegende Fall der Nicht-Weiterbeschäftigung ebenfalls verstörend. Die Kollegin des Kindergartens erhielt häufig erst 3 Wochen vor Vertragsende eines jeden Jahres die Nachricht des Zweckverbandes. In diesem Jahr ist diese weitaus früher eingetroffen. Schon vorher wurde eine Weiterbeschäftigung in Frage gestellt, weil sie einen Mann geheiratet hat, der zumindest standesamtlich schon einmal verheiratet war, seid einigen Monaten geschieden und jetzt erneut geheiratet hat. Die Kollegin hat also den falschen Mann geheiratet und hat mit ihrem Job dafür bezahlt.

Aus meiner Sicht geht der Einbezug des Privatlebens in die Einstellungsbedingungen der katholischen Kirche viel zu weit. Nicht nur der Lebenswandel der Angestellten, sondern auch der ihrer Familie wird mit in die Einstellungsvoraussetzungen miteinbezogen. Grundsätzlich wäre die logische Konsequenz für Angestellte der katholischen Kirche, ihre Lebenspartner und den ihnen anhaftenden Lebenswandel gut zu prüfen oder sie sind ihre eigene Anstellung los. Wer für einen Tendenzbetrieb wie die katholische Kirche arbeitet, weiß worauf er/sie sich einläßt, hier wird jedoch mit zweierlei Maß gemessen, was die Anstellungsbedingungen von Geistlichen auf der einen Seite und denen des sonstigen Personals von Einrichtungen in katholischer Trägerschaft auf der anderen Seite angeht. In der Bibel gibt es dazu eine bestechende Stelle „Wer von euch ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.“ (Johannes 8, 3-7). Sie steht im Zusammenhang mit einer Ehebrecherin, die gesteinigt werden soll. Davon sind wir in dem hier vorliegenden Fall weit entfernt. Denn hier soll sie für das Verhalten ihres Ehemannes gesteinigt werden.

Und wo wir gerade schon dabei sind: Kinder brauchen eine verlässliche Umgebung. Ständig wechselndes Personal in Kindergärten ausgestattet mit einjährigen Zeitverträgen lassen vermuten, dass hier nicht das Beste für die Kinder, sondern vor allem wirtschaftliches Kalkül im Vordergrund steht.

Juristisch ist der Fall wohl klar. Die Kollegin kann sich einen neuen Arbeitgeber suchen. Moralisch wird die Kirche hier erneut nicht ihrem Auftrag gerecht.

Ich kann nur hoffen, dass das Verhalten des Zweckverbandes nicht folgenlos bleibt und viele Medien diesen Fall aufgreifen!