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Der Getränkemarkt hatte die Annahme von 15 Pfandflaschen verweigert.

© imago/Schöning

Armut in Berlin: Eklat um Flaschensammler: Getränke Lehmann beurlaubt Geschäftsführer

Getränke Lehmann in Berlin wollte von Vielsammlern von Pfandflaschen einen Steuerbescheid verlangen. Das löste heftige Reaktionen aus.

Horst Lehmann, Inhaber der Horst Lehmann Getränke GmbH, besser bekannt als „Getränke Lehmann“, hat schnell reagiert. Bei Facebook teilte er mit, er distanziere sich „von dem Schreiben der Geschäftsführung. Der zuständige Geschäftsführer wurde mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Weiterhin werden alle Pfandflaschen zurückgenommen. Es tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist.“

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Das Schreiben, von dem sich Lehmann distanziert, hat es in der Tat in sich. In einem „Hausinfo“ („dringend“) schrieb der Geschäftsführer an alle Märkte: „Sog. Flaschensammler“ müssten „wie alle Wiederverkäufer Angabe über ihre Adresse, USt-IdNr. etc. machen. Das Flaschensammeln ist dann ein Gewerbe, wenn es eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit ist, die zum Zwecke der Gewinnerzielung verfolgt wird und nicht geringfügig ist. Hierzu ist bitte der ‚Flaschensammler' höflich zu befragen. Verweigert er die Auskunft, kann keine ordnungsgemäße Gutschrift erstellt werden.“ Ein Berliner Rechtsanwalt berichtete von einem Fall, bei dem ein Lehmann-Markt unter Hinweis auf das Schreiben die Annahme von 15 Pfandflaschen verweigert.

Obdachlose sollte wohl abgeschreckt werden

Aber die eigentliche Klientel, die abgeschreckt werden soll, dieser Verdacht zumindest liegt nahe, könnten Obdachlose gewesen sein, die haufenweise Flaschen sammeln und dann abgeben, damit sie sich ein paar Euro verdienen. Die bilden für viele nicht immer einen angenehmen Anblick, zudem dauert es oft lange, bis sie ihre Flaschen zurück gegeben haben.

Mag sein, dass dieser Anblick nicht jedem gefällt, aber das Sammeln von Pfandflaschen fällt „nicht unter die Gewerbeordnung“, sagt Christian Berg, der Sprecher des Bezirksamts Neukölln. Die Einnahmen lägen unter der Bagatellgrenze und würden wie ein Nebenverdienst betrachtet. Zudem, sagt Phillip Haverkamp, Referent beim Handelsverband Berlin-Brandenburg, müssten Filialen mit mehr als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche laut Gesetz Einwegflaschen zurücknehmen. Ausnahmeregelungen gibt es für Verkaufsstellen, die kleiner sind. Sie dürfen nur jene Flaschen zurücknehmen, die sie auch verkauft haben.

Beim Handelsverband registriert man vereinzelt Fälle, in denen Händler über einen Rückstau berichten, weil jemand in der Hauptverkaufszeit viele Flaschen zurückgibt. „Wir empfehlen grundsätzlich eine menschliche Lösung“, sagt Haverkamp. „Wir sagen den Händler, sie sollten den Betroffenen mitteilen, es wäre besser, zu einer anderen Zeit zu kommen. So wird das in aller Regel auch gemacht.“

Heftige Reaktionen auf Schreiben

Die Anweisung der Geschäftsführers hatte Fassungslosigkeit, Unverständnis und auch Wut ausgelöst. Nils Busch-Petersen, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, sagte dem Tagesspiegel – vor der Entscheidung von Horst Lehmann –, „das Unternehmen tut sich damit keinen Gefallen. Auf so eine Idee muss man erst mal kommen. Wer keine Probleme hat, der produziert sich welche.“

Auch der Caritasverband des Erzbistums Berlin war fassungslos. Kai-Gerrit Venske, Fachreferenten für Wohnungslosenhilfe, sagte: „Diese Regelung widerspricht dem Gleichheitsgebot. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, was bedeutet, dass sie auch alle gleich behandelt werden müssen.“ Offenbar aber würden hier allerdings Menschen diskriminiert, schließlich gelte die Regelung „nur für diejenigen Personen, welche vermeintlich eine gewerbliche Tätigkeit verfolgten. „Woran lässt sich der Unterschied zwischen einem ,gewerblichen Wiederverkäufer’ und einem ,normalen Kunden’ festmachen, wenn nicht am äußeren, oft nicht sehr gepflegten Erscheinungsbild einer Person, die Pfandflaschen sammelt? Aus diesem Grund halten wir die Regelung für entwürdigend.“

Erika Ritter hatte noch „nie gehört“, dass jemand bei der Rückgabe von Pfandflaschen nach seiner Adresse geschweige denn nach seiner Umsatzsteuer-Identitätsnummer gefragt wurde. Die Landesbereichsleiterin Handel bei der Gewerkschaft verdi „fällt ja vom Glauben ab“. Sie empfindet diese Anweisung „als nicht in Ordnung“. Auch sie sagte kopfschüttelnd: „Darauf muss man erstmal kommen.“ Und sollten durch diese Nachfragen tatsächlich Obdachlose und Menschen mit erkennbar sozialen Härten abgeschreckt werden, dann wäre das „diskriminierend“. Für sie ist der Umweltschutz ja auch noch ein Aspekt. „Wir sollten doch alle froh sein, dass die Flaschen nicht in der Gegend herumliegen.“ Gerade nach Großveranstaltungen, Konzerten zum Beispiel, kommt den Flaschensammlern eine bedeutsame Rolle zu. Sie sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass alles wieder einigermaßen geordnet aussieht.

Richtiggehend wütend reagierte Ernst Krüger, der Küster der Kaiser-Friedrich-Gedächtniskirche in Tiergarten. Krüger arbeitet seit Jahrzehnten mit Obdachlosen. Dem Tagesspiegel sagte er: „Katastrophe, absolut unmenschlich, Frechheit, das geht gar nicht.“ Es geht ja auch nicht mehr. Die Anweisung ist zurückgezogen.

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