Programmbeschwerde

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Die Programmbeschwerde ist in Deutschland ein Rechtsbehelf der Bürger gegen die Verletzung von gesetzlich festgelegten Programmgrundsätzen des Fernsehens, des Hörfunks oder der von den Rundfunkveranstaltern verbreiteten Online-Angebote (der sogenannten Telemedien).

Förmliches Rechtsmittel ist die Beschwerde grundsätzlich im Rahmen der Aufsicht der Landesmedienanstalten über die privaten Rundfunkanstalten.

Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es diese Beschwerdemöglichkeit ebenfalls. Laut einer Studie des Christlichen Medienmagazins pro wurden im Zeitraum zwischen 2016 und 2021 99,1 Prozent der Programmbeschwerden abgelehnt, die bei den ARD-Anstalten, dem ZDF, Deutschlandradio und der Deutschen Welle eingingen.[1]

Programmgrundsätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Beschwerde kann erfolgreich eingelegt werden, wenn Programmgrundsätze verletzt werden. Dies sind vor allem die allgemeinen Programmgrundsätze[2]:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nicolai Franz: Abgelehnte Programmbeschwerden: Unantastbarer Rundfunk? In: PRO | Das christliche Medienmagazin. 27. Juni 2022, abgerufen am 28. März 2023 (deutsch).
  2. Landesmedienanstalt Saarland: Allgemeine Programmgrundsätze. Abgerufen am 22. Dezember 2016.