Update, 12.10.2018: Inzwischen hat das Landgericht Gießen im Berufungsverfahren das Urteil gegen Kristina Hänel bestätigt.

Wenn an diesem Freitag das Landgericht Gießen bereits ein Urteil fällt, wird es in vielen Medien wieder heißen, die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel sei verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis bewirbt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Dabei ist Werbung nun wirklich das falsche Wort für das, was die Gießener Ärztin Hänel tut, und wofür das Amtsgericht Gießen sie im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt hatte. Das offenbart ein Blick auf ihre Internetseite: Dort gibt es unter dem Reiter "Spektrum" lediglich einen Hinweis darauf, dass Hänel Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Wer ihn anklickt, kann sich Informationen zusenden lassen. Vormals konnte man sich die Broschüre dazu auch direkt herunterladen.

Trotzdem gilt: "Die Angeklagte hat sich (...) des Vergehens der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB strafbar gemacht", heißt es im Urteil des Gießener Amtsgerichts vom November 2017. § 219a Strafgesetzbuch verbietet, dass Ärztinnen und Ärzte zu ihrem "Vermögensvorteil" Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbieten – das umfasst auch Ärztehonorare, die ohnehin für Behandlungen anfallen, befand das Amtsgericht Gießen (eine juristische Einschätzung dazu finden Sie hier). Frau Hänel darf als Ärztin somit nicht einmal über Schwangerschaftsabbrüche informieren (ein Interview mit Kristina Hänel finden Sie hier). Der Fall hat in Deutschland eine Debatte ausgelöst und Kristina Hänel unfreiwillig zu einer Vorkämpferin für Frauenrechte gemacht. Auch politisch wird weiter über §219a gestritten. Viele hoffen, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem veralteten Paragrafen befasst und ihn kippt.

Jede Frau, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, sollte Zugang zu hochwertigen Informationen haben. Deshalb beantwortet ZEIT ONLINE an dieser Stelle die wichtigsten Fragen rund um das Thema. Das, was Ärztinnen und Medizinern wie Kristina Hänel – zumindest öffentlich – untersagt sein soll.

Update: Eine aktuelle Version der wichtigsten Fragen und Antworten zu Schwangerschaftsabbrüchen haben wir hier veröffentlicht.