Siegen/Burbach. . 32 Angeklagte im “Burbach-Skandal“: Das Landgericht Siegen verhandelt die Misshandlungen in “Problemzimmern“ in früherer Flüchtlingsunterkunft.

Das Gerichtsverfahren gegen 32 Angeklagte im Burbach-Prozess findet ab Donnerstag, 8. November, im Hüttensaal der Siegerlandhalle statt.

Insgesamt hat die 1. große Strafkammer des Siegener Landgerichts 24 Verhandlungstage im Hauptverfahren angesetzt, um die als „Burbach-Skandal“ bekannt gewordenen Vorfälle in der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Siegerlandkaserne aufzuklären.

Burbach-Skandal: Schwere Vorwürfe gegen 32 Angeklagte

Den Angeklagten werden insgesamt 54 Fälle von Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl zur Last gelegt. Die Vorfälle sollen sich im Zeitraum Dezember 2013 bis September 2014 ereignet haben; damals war das Unternehmen European Homecare (EHC) Betreiber der Notaufnahmeeinrichtung (NAE).

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Als Subunternehmen war dort die Firma SKI Wach- und Sicherheitsgesellschaft als Wachdienst tätig, die wiederum zwei weitere Security-Firmen als Subunternehmen beschäftigte. Auch Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg waren in dieser Zeit vor Ort, sie waren für die Asylanträge zuständig.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung in "Problemzimmer" eingesperrt

Die Beschuldigten im Alter zwischen 24 und 63 Jahre wohnen größtenteils in Nordrhein-Westfalen und sollen in wechselnder Beteiligung die Straftaten an den Bewohnern der Notaufnahmeeinrichtung verübt haben. So sollen Flüchtlinge bei Verstößen gegen die Hausordnung – etwa Rauchen oder Alkoholkonsum auf den Zimmern – in „Problemzimmer“ eingesperrt worden sein, teils für mehrere Tage.

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Verlassen durften sie diese Räume nur, um auf die Toilette zu gehen und zum Essen. Dabei sollen die Mitarbeiter gegenüber den Bewohnern mehrfach gewalttätig geworden sein, angeklagt sind neben Freiheitsentzug vorsätzliche, fahrlässige und gefährliche Körperverletzungen sowie Nötigungen und Diebstähle.

Heim- und Teamleiter als Haupttäter

Die meisten Straftaten hätten demnach Mitarbeiter der Heimleitung sowie Teamleiter der Sozialbetreuer verübt. Zwei Mitarbeitern der Bezirksregierung wird Freiheitsberaubung durch Unterlassen vorgeworfen, weil sie von den „Problemzimmern“ gewusst hätten. Die weiteren Angeschuldigten stammen aus dem Kreis des Wachdienstes.

Die „Problemzimmer“ seien eingerichtet und die Flüchtlinge bestraft worden, damit möglichst wenig Vorfälle innerhalb der Einrichtung an Polizei- und Ordnungsbehörden gemeldet werden, so der Vorwurf. Das Ansehen der Einrichtung und ihrer Mitarbeiter sollte nicht geschmälert werden. Insgesamt handelt es sich um 38 Angeklagte. Das Verfahren gegen einen geständigen Mitarbeiter der damaligen Heimleitung wurde abgetrennt, weitere fünf Angeklagte haben ebenfalls gestanden; ihre Fälle werden auch separat verhandelt. Voraussichtlich werden diese beiden Verfahren Anfang 2019 vor Gericht eröffnet.

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