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Arbeitsrecht Wann darf ich unbezahlten Urlaub nehmen?

Weiterbildung, Pflege, Umzug: Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe für eine Freistellung. Doch hat jeder einen Anspruch? Für wie lange? Und was ist mit der Krankenversicherung? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Auch das Studium kann ein Grund für unbezahlten Urlaub sein

Auch das Studium kann ein Grund für unbezahlten Urlaub sein

Foto: Tom Werner / Digital Vision / Getty Images

Die Coronakrise hat viele Unternehmen finanziell hart getroffen. Bei Sparmaßnahmen ist mitunter Kreativität gefragt: Viele Firmen werden ihren Angestellten auch deshalb den Wunsch nach unbezahltem Urlaub nicht grundsätzlich ausschlagen wollen.

Für ein unentgeltliches Fernbleiben kann es viele Gründe geben: Eine Weiterbildung in Form eines Studiums, die Pflege von Angehörigen oder schlicht die Verlängerung des im Vertrag festgeschriebenen Jahresurlaubs. Doch ist das überhaupt erlaubt? Gibt es einen Anspruch für Arbeitnehmer? Und welche Konsequenzen könnte unbezahlter Urlaub haben? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. Jedoch kann sich ein solcher Anspruch aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergeben.

Wann habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Es gibt Fälle, in denen Angestellte von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen. Zum Beispiel dann, wenn das Kind (unter zwölf Jahre) erkrankt und auf häusliche Pflege angewiesen ist. Aber auch, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet in eine Notsituation gerät (Hausbrand, Überflutung). Bis zu zehn Tage können Angestellte von der Dienstpflicht befreit werden, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. In solchen Fällen kann sogar eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten beantragt werden.

Auch Tarifverträge sehen manchmal einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub vor, wenn ein wichtiger Grund vorliegen sollte. "Ob dieser tatsächlich vorliegt, ist aus Sicht des Arbeitnehmers zu bestimmen. Als wichtiger Grund sind anerkannt: Aufnahme eines Studiums, Wahrnehmung des Wahlamtes als Oberbürgermeister, Kindesbetreuung, Begleitung des im Ausland beschäftigten Ehepartners", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Brügger .

Darüber hinaus können auch Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne Ansprüche auf unbezahlten Urlaub enthalten.

Sollten im Arbeitsvertrag jedoch keine Anspruchsgrundlagen vorliegen, kann unbezahlter Urlaub nur einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.

Welche Konsequenzen hat unbezahlter Urlaub?

Zunächst einmal entfallen beim unbezahlten Urlaub die wechselseitigen Hauptleistungspflichten, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Das bedeutet konkret, dass der Angestellte seine Arbeitspflicht nicht mehr erfüllen muss, zudem muss der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen.

Wichtig ist, dass ein Arbeitnehmer selbst für seine Sozialversicherung sorgen muss, wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat andauert. "Liegt beispielsweise zwei Monate unbezahlter Urlaub vor, hat sich der Arbeitnehmer für den zweiten Monat selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern", sagt Brügger.

Das, so der Jurist, liege daran, dass zwar das Arbeitsverhältnis fortbesteht, das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis jedoch nur längstens einen Monat andauert, sofern keine Lohnzahlung mehr erfolgt. Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern jedoch an, sich freie Zeit anzusparen, um durchgehend beschäftigt bleiben.

Auch bei der Rentenversicherung können Nachteile entstehen, da die Rentenbeiträge von der Vergütung abhängen.

Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie unbezahlten Urlaub gewähren?

Im Gegensatz zu Angestellten müssen Arbeitgeber im Grunde nichts beachten. "Wichtig ist nur, dass im Falle eines vereinbarten unbezahlten Urlaubs ein Nachweis über diese Vereinbarung besteht. Diese sollte in der Regel schriftlich erfolgen", sagt Brügger.

Wie lange darf der unbezahlte Urlaub dauern?

Bei der Dauer des unbezahlten Urlaubs gibt es keine festgeschriebenen Grenzen. Sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind, kann auch eine zweijährige Auszeit bei der Arbeit vereinbart werden. Dies passiert in der Regel bei sogenannten Sabbaticals. "Die Dauer der Abstinenz ist somit reine Verhandlungssache", sagt Rechtsanwalt Brügger.

Darf unbezahlter Urlaub vorzeitig beendet werden?

Grundsätzlich kann der Urlaub nur dann vorzeitig beendet werden, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich darauf einigen. Wie fast immer im Arbeitsrecht gibt es aber auch hier Ausnahmen: Zum Beispiel dann, wenn die Vereinbarung ein einseitiges Beendigungsrecht enthält. In den oben bereits aufgeführten Sonderfällen (z.B.: Erkrankung des Kindes, Pflege von Angehörigen) darf der Arbeitnehmer auch vorzeitig wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Der Arbeitgeber kann den unbezahlten Urlaub hier nicht einseitig beenden.