29.05.2018

Pestizidabdrift - vom Winde verweht

Stellt Pestizidabdrift ein Gesundheitsrisiko dar? Wir haben das Risiko anhand eines Fallbeispiels analysiert!

Pestizidabdrift - vom Winde verweht

Pestizide werden versprüht um Insekten zu töten, Unkraut zu vernichten, Pilzbefall einzudämmen oder so genannte „Schädlinge“ zu beseitigen. Wird aber der Sprühnebel vom Wind verweht oder werden Pestizidrückstände aus dem Boden ausgewaschen, dann gelangen diese gefährlichen Chemikalien an Orte, für die sie nicht bestimmt waren – mit zum Teil fatalen Auswirkungen. Jahr für Jahr erreichen uns dutzende Anfragen von Menschen, die auf die eine oder andere Art von Pestizidabdrift betroffen sind. Oft ist es ein sich ausbreitender „Chemiegeruch“, der die Menschen in ihre Häuser treibt. Häufig wird über Augenbrennen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Übelkeit oder Hautausschläge berichtet. Aber können Pestizide, wenn sie legal am Markt sind und bestimmungsgemäß angewendet werden, überhaupt derartige Symptome verursachen?

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Dürfen tun sie es jedenfalls nicht. Denn laut EU-Gesetz werden Pestizide nur dann zugelassen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Anwendung „keine sofortigen oder verzögerten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit“ haben. Die Frage ist daher, ob die Realität dem gesetzlichen Anspruch gerecht wird. Um dies zu beantworten, müssten jedoch entweder die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass das Zulassungsverfahren des jeweiligen Pestizids die Gesundheitsrisiken nicht ausreichend berücksichtigt hat oder, dass die Anwendung desselben nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist. In der Regel können sie diesen Beweis nicht erbringen, meistens wissen sie ja nicht einmal welche Pestizide im Spiel waren und welchen Mengen sie dadurch exponiert wurden. Unser erster Rat an Menschen, die sich an GLOBAL 2000 wenden, besteht meistens darin, das Gespräch mit dem oder der AnwenderIn zu suchen. Nicht selten fühlen sich letztere allerdings in eine Täterrolle gedrängt, was zu einer Abwehrhaltung führt.

Fallbeispiel: Kärnten

Auf einen Fall von Pestizidabdrift wurden wir Oktober 2017 aufmerksam gemacht. In einem Kärntner Ort war der Friedhofsbetreiber über Jahre hinweg dem Unkraut auf seinem Friedhof mit dem Breitbandherbizid Glyphosat zu Leibe gerückt. Die BewohnerInnen eines unmittelbar angrenzenden Wohnhauses hatten über Augenbrennen, Mundtrockenheit, Atemwegsreizung, Schwindel und Hautauschläge geklagt. Diese Symptome waren über mehrere Jahre hinweg immer dann aufgetreten, wenn der Friedhofsgärtner die Grünflächen seines Friedhofs spritzte. Eine der Betroffenen war sogar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt.

Friedhof in Kärnten

GLOBAL 2000

Wie plausibel ist ein Zusammenhang zwischen den geschilderten Symptomen und der Pestizid-Anwendung?

Dass Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann, ist laut WHO-Krebsforschungsagentur „wahrscheinlich“. Weil das Pestizid aber nur einer von vielen Risikofaktoren für diese Krankheit ist, lässt sich für einen einzelnen Erkrankungsfall kein direkter Zusammenhang mit der Pestizidanwendung herleiten. Die akuten Symptome, wie Augenbrennen, Atemwegsreizung und Schwindel traten hingegen wiederholt und unabhängig voneinander bei mehreren Personen auf. Eigentlich ein klarer Fall, könnte man meinen, stünden die Berichte der AnrainerInnen nicht in krassem Widerspruch zum Persilschein der Zulassungsbehörde. Denn das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bescheinigte dem Wirkstoff erst kürzlich eine „geringe akute Toxizität“. Und um zu unterstreichen, wie gering die Gefahr sei, die von Glyphosat ausgeht, verglich der Präsident dieser Behörde das Pestizid sogar mit Kochsalz. Damit steht also die Aussage der Zulassungsbehörde gegen jene der FriedhofsanrainerInnen. Unsere Recherchen widerlegten allerdings ganz klar die Darstellung der Behörde. Denn laut den „Ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen“ sind in Deutschland 60 Fälle von Gesundheitsstörungen nach der Exposition gegenüber glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln amtlich dokumentiert. Darunter ein umfassend untersuchter Vergiftungsfall eines Landwirts, der bei einer Routineanwendung von Glyphosat Vergiftungserscheinungen erlitt, die jenen der AnrainerInnen des Kärntner Friedhofs gar nicht so unähnlich waren. In dem Behördendokument heißt es dazu: „Nach der Auswertung der uns gemeldeten Fälle [...] muss deutlicher vor ernsten Lungenschäden durch den Kontakt mit dem Sprühnebel dieser Pflanzenschutzmittel gewarnt werden.“ Das Brisante daran ist: Der Herausgeber dieser „Ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen“ ist das BfR. Also genau jene Behörde, deren Präsident behauptet hatte, in 40 Jahren hätte es keinen einzigen ernst zu nehmenden Hinweis auf schädliche Nebenwirkungen von Glyphosat gegeben. 

Die gesamten Ergebnisse unserer Recherchen sind im vorliegenden Report zusammengefasst. Sie führten zur Erkenntnis, dass die Risiken durch Pestizidabdrift für Umstehende, AnrainerInnen und LandwirtInnen im Zulassungsverfahren nicht ausreichend erfasst werden. Wir möchten damit eine Diskussion darüber anregen, welche Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene gesetzt werden können um das Problem Pestizdabdrift einzudämmen, und welche Hilfestellungen für Betroffene geschaffen werden könnten.

Sie sind selbst von Pestizidabdrift betroffen? Melden Sie uns Ihre Belastung/Schäden:

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Dieser Report entstand im Rahmen des ORF Schwerpunkt "MUTTER ERDE - Schau, wo dein Essen herkommt"external link, opens in a new tab

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