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Linkbutler – im Dienste der Justiz

© Oliver Hirtenfelder

Abteilungsleiter Christian Gesek ist als „Chief Information Officer“ des Justizministeriums eine treibende Kraft hinter der Digitalisierung der Justiz. Dank des MANZ-Verlags gewinnen diese Bestrebungen weiter an Fahrt: „Der Linkbutler ist ein echter Game-Changer“, so Gesek.

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digitale akten
© MANZ
Digital geführte Verfahren
Vergleich 1. Quartal 2018 vs. 2021
Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
08. Juni 2021

Erste Schritte zur Digitalisierung der Justiz wurden bereits in den 80er Jahren gemacht – beispielsweise in Form automationsunterstützt geführter Grundbücher. Nach und nach wurden weitere Digitalisierungsschritte wie die Einführung der Verfahrensautomation Justiz (VJ), der Ediktsdatei oder die Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) gesetzt. „Dadurch fiel immer mehr digitaler Content an. Es brauchte daher ein adäquates Dokumenten-Management und darauf abgestimmte Workflow-Unterstützung“, erinnert sich Christian Gesek, der heute die Abteilung für Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie im Bundesministerium für Justiz leitet.

Der Startschuss für Justiz 3.0

2013 wurden daher mehr als 100 Praktikerinnen und Praktiker aus allen Tätigkeitsfeldern der Justiz für eine gemeinsame Standortbestimmung und die Formulierung eines Zielbildes eingeladen, was im folgenden Jahr in einen Gesamtbericht mündete. Die Kernbotschaft daraus: „Eine tragfähige und zukunftssichere IT-Unterstützung erfordert eine vollständig digitale Akten- und Verfahrensführung.“ Der Startschuss für Justiz 3.0 war gefallen.

Eine fixfertige Lösung war dafür nicht verfügbar, die nötigen Komponenten für ein optimales Zusammenspiel von Hard- und Software mussten großteils eigenständig entwickelt werden. Gesek: „In Summe konnten wir so eine immens leistungsfähige Darstellung des gesamten digitalen Aktes bieten, die einen erheblichen Nutzerkomfort bringt.“ Aufgrund eines integrierten Task-Management-Systems werden Workflow und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Justiz-Dienststellen, aber auch beispielsweise mit Sachverständigen ermöglicht.

Mehr als 100.000 digitale Verfahren

Heute verwenden insgesamt 63 Dienststellen in ganz Österreich die Anwendungen von Justiz 3.0. Bis dato konnten 1.075 Anwenderinnen und Anwender mehr als 100.000 Verfahren ausschließlich digital führen. Die Grenze zum sechsstelligen Bereich bei den digital geführten Verfahren wurde in der ersten Maihälfte überschritten. Zur selben Zeit kam der Linkbutler zum bisherigen Leistungsumfang des digitalen Justizaktes hinzu. „Der Linkbutler ist nach meiner Einschätzung ein echter Game-Changer“, ist Gesek überzeugt.

Mit dem Linkbutler lassen sich juristische Zitierungen in Dokumenten einfach und schnell mit Inhalten der RDB Rechtsdatenbank verlinken. Das MANZ-Produkt erkennt Zitierungen automatisch, die verlinkten Publikationen können mit nur einem Mausklick geöffnet werden. Besonders hilfreich ist der Linkbutler auch bei der Analyse umfangreicher Schriftsätze: Anhand der tabellarisch gegliederten Übersicht aller identifizierten Fundstellen bzw. der Publikationen, auf die diese verweisen, wird rasch erkennbar, worauf die rechtliche Argumentation aufbaut.

Der Linkbutler assistiert bei Gericht

Aufgrund der Kooperation mit MANZ im Rahmen der Projekte zu Justiz 3.0 wurde der Linkbutler in die gewohnte Benutzeroberfläche der Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter integriert. Besonders großes Augenmerk wurde auf Datensicherheit gelegt. Identifiziert werden die Zitate im Bundesrechenzentrum. An den MANZ-Server werden nur die Fundstellen, nicht jedoch die Dokumente selbst – gesichert durch ein Software-Zertifikat und Transportverschlüsselung – übermittelt.

Die Corona-Pandemie brachte auch in der Justiz einen Digitalisierungsschub: „Das Roll-out-Tempo unserer Justiz 3.0-Anwendungen hat sich in Kombination mit den zur Verfügung gestellten adäquaten Ressourcen dadurch im Vorjahr verdreifacht.“  Gesek versichert, dass das Tempo bei der Digitalisierung der Justiz weiter zulegen wird: „Bis Mitte 2022 wollen wir alle Staatsanwaltschaften an Bord haben. Bis 2025 sollen die Systeme für alle Verfahrensarten optimiert sein.“

Unterstützung erhalten die Anwenderinnen und Anwender durch die vier IT-Schulungszentren, die jeweils auf zwei Tage anberaumte Ersteinschulungen für Kanzleipersonal und Entscheidungsorgane professionell durchführen. Neben dem Trend zur Digitalisierung hilft insbesondere die positive Beurteilung durch zufriedene Kolleginnen und Kollegen, um weitere Dienststellen und Anwender zu überzeugen. „Justiz 3.0 war schon bisher ausgezeichnet, durch den Linkbutler und den daraus resultierenden Zeit- und Präzisionsgewinn bei der Recherche wird der digitale Justizarbeitsplatz weiter veredelt.“

Mehr über den Weg zu Justiz 3.0 und die Arbeit der Justiz in Zeiten der Pandemie erzählt Christian Gesek die RECHTaktuell 3/2021. Wie Sie der Linkbutler bei Ihrer Arbeit unterstützt, erfahren Sie unter link.manz.at.

„Durch den Linkbutler wird unsere Justiz 3.0-Lösung weiter veredelt.“
CHRISTIAN GESEK, BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ