Diese Fehler sollten Ärzte in Videosprechstunden vermeiden

Worum es geht

Ein steigender Anteil der Ärzteschaft beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Videosprechstunde zur Unterstützung der Patienten-Kontakte. Dabei gilt es, die Besonderheiten der Online-Kommunikation im Vergleich mit ihrer Offline-Variante zu berücksichtigen. Ein Ratgeber beschreibt, was hierbei zu beachten ist.

Ein ergänzender Weg der Patientenbetreuung

Die Möglichkeit, mit Patienten via Internet in Form von Videosprechstunden zu kommunizieren, bietet sowohl niedergelassenen Ärzten als auch Patienten eine Vielzahl von Vorteilen. Inzwischen sind die notwendigen Rahmenbedingungen des Einsatzes geklärt und es stehen funktionsfähige Systeme zur konkreten Umsetzung des Konzeptes zur Verfügung.

Patienten sehen Optimierungsbedarf

Doch die ersten Resultate einer Exploration unseres Instituts zeigt, dass bislang nur etwa ein Drittel der Patienten, die an dieser innovativen Gesprächsform teilgenommen haben, umfassend zufrieden ist. Im Fokus der Kritik stehen hierbei nicht die technischen Möglichkeiten, sondern die Vorkehrungen und Verhaltensweisen der Mediziner, die auf die Video-Anforderungen teilweise nur unzureichend ausgerichtet sind. Zu den häufigsten Fehlern zählen fehlender Blickkontakt, Monologisierung, zu viele Informationen in zu kurzer Zeit und ein unzureichendes Praxis-Umfeld (Ausleuchtung, Störgeräusche, Kontraste etc.).

Ein Ratgeber vermittelt konkrete Tipps

Die Resultate aus Gruppendiskussionen mit Praxisinhabern zeigen, dass diese das Instrument weitgehend ohne Vorbereitung einsetzen und ihr Verhalten aus den analogen Patienten-Konsultationen unverändert übertragen. Doch das Medium stellt spezifische Anforderungen, die zu beachten sind. Diese sind kurz und übersichtlich in dem Ratgeber „Tipps für die erfolgreiche Patienten-Kommunikation in Online-Videosprechstunden“ zusammengefasst. Sein Inhalt gibt niedergelassenen Ärzten praktische Hinweise, wie sie diese innovative Kommunikations-Alternative optimal vorbereiten, durchführen und in ihrer Qualität überprüfen.

(Bezeichnungen von Personen- und Berufsgruppen im Beitrag sind – soweit nicht spezifiziert – geschlechtsneutral.)