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Schweizer Bundesgericht Deutsche Behörde gewinnt Rechtsstreit um verschollene DDR-Millionen

SED-Mitglieder sollen nach der Wende DDR-Staatsvermögen beiseite geschafft haben. Eine Nachfolgerin der Treuhand wollte sich das Geld von der Schweizer Bank Julius Bär zurückholen - und hat vor Gericht einen Erfolg errungen.
Eine Filiale der Bank Julius Bär (Archivbild)

Eine Filiale der Bank Julius Bär (Archivbild)

Foto: Ennio Leanza/ dpa

Die Schweizer Bank Julius Bär hat im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen eine Niederlage hinnehmen müssen: Das Schweizer Bundesgericht hob ein Urteil des Obergerichts Zürich auf und entschied zugunsten der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), eine Nachfolgerin der Treuhand.

Die Bundesanstalt hatte die Bank auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Deutschland bemüht sich seit mehr als 20 Jahren, die nach dem Fall der Mauer wohl in der Schweiz versteckten DDR-Millionen wiederzubekommen. Damals sollen SED-Mitglieder große Beträge über das Konto einer DDR-Außenhandelsgesellschaft in die Schweiz geschafft haben. Die Alleingesellschafterin der Firma war Rudolfine Steindling, die lange Treuhänderin der österreichischen Kommunistischen Partei war und gute Beziehungen zu SED-Chef Erich Honecker pflegte.

Steindling soll das Geld später abgehoben und in Bank-Safes gelagert haben. Wohin es von dort aus verschwand, nahm die im Oktober 2012 mit 78 Jahren verstorbene Frau wohl mit ins Grab.

Noch unklar, ob Beträge erstattet werden

Die BvS fordert, dass die Bank Julius Bär als Nachfolgerin der Bank Cantrade für damalige Fehler Verantwortung übernehmen muss. Das Konto der DDR-Außenhandelsgesellschaft befand sich bei Cantrade. Dort hinterfragte man die Millionenströme offenbar auch dann nicht, als sich Steindling im Dezember 1990 fast 20 Millionen Deutsche Mark in bar auszahlen ließ, berichtet die "Neue Zürcher Zeitung"  unter Berufung auf den Gerichtsentscheid.

Das Schweizer Bundesgericht stellte fest, dass Verantwortliche der Bank damals "elementare Sorgfaltspflichten verletzt" hätten. Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflossen sind.

Das Obergericht in Zürich hatte im vergangenen April ein Urteil bestätigt, demzufolge die Forderungen der BvS mit einem Vergleich getilgt seien, den die BvS 2009 mit der Geschäftsführerin der ostdeutschen Gesellschaft geschlossen hatte. Sie hatte 106 Millionen Euro zurückgezahlt. Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, befand aber, dass die Verrechnung unzulässig war. Das Obergericht in Zürich muss nun prüfen, ob die Forderungen der BvS aus anderen Gründen abzuweisen sind.

kko/dpa