Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus

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Bund-Länder-Vereinbarung Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus

Bund und Länder gehen gemeinsam gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus vor. Sie haben Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. So sollen Einzelhandel-Verkaufsstellen, Theater, Museen und Sporteinrichtungen vorerst geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel, Apotheken und Tankstellen werden nicht eingeschränkt.

1 Min. Lesedauer

17:57

Video Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland eine Vereinbarung getroffen. Sie beschlossen am Montag Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. "Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Was bleibt geöffnet?

Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Dies erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, außerdem soll der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Grafik zeigt Vereinbarung Bund-Länder


Bund und Länder gehen gemeinsam gegen eine weitere Ausbreitung des Cornavirus vor. 

Foto: Bundesregierung

Was ist zu schließen?

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus sollen Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind betroffen. 

Welche sonstigen Beschränkungen gelten?

Restaurants sollen spätestens um 18 Uhr geschlossen werden. Es gelten Auflagen, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische oder eine Reglementierung der Besucherzahl. Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden. Besuche unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen beschänkt werden.