Berlin: Querdenker-Demos am Wochenende bleiben verboten

Darunter ist auch die Großdemo mit 22.500 angemeldeten Teilnehmern auf der Straße des 17. Juni. Das Verwaltungsgericht wies Eilanträge gegen die Verbote zurück.

Teilnehmer einer Querdenker-Demo im August 2020. Auch an diesem Wochenende wollten die Gegner der Corona-Politik wieder demonstrieren. 13 Demos hat die Polizei verboten.
Teilnehmer einer Querdenker-Demo im August 2020. Auch an diesem Wochenende wollten die Gegner der Corona-Politik wieder demonstrieren. 13 Demos hat die Polizei verboten.Imago/Müller-Stauffenberg

Berlin-Die für Sonntag geplante Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart auf der Straße des 17. Juni in Berlin bleibt verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen das entsprechende Demonstrationsverbot abgelehnt, wie ein Sprecher der Justizbehörde am Freitagabend mitteilte. Zu der Kundgebung waren für Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Auch eine weitere für Sonntag geplante Demonstration in der Bundeshauptstadt bleibe verboten. Die Berliner Polizei hatte für das Wochenende insgesamt zwölf geplante Versammlungen in der Stadt untersagt.

Am Nachmittag war von den Verwaltungsrichtern bereits ein Eilantrag gegen das Verbot einer geplanten Demo von Gegnern der Corona-Politik abgelehnt worden. Zu der für Sonntagvormittag geplanten Demo unter dem Motto „Friede, Freiheit, Wahrheit“ waren 3500 Teilnehmer angemeldet worden.

 Wie ein Gerichtssprecher sagte, hat das Gericht die Einschätzung der Polizei zu möglichen Gesundheitsgefahren für den Fall, dass die Demonstration stattfinden sollte, bestätigt. Der Antragsteller werde – wie Erfahrungen mit zahlreichen gleichgelagerten Versammlungen der Vergangenheit zeigten – gerade nicht zuverlässig die Gewähr dafür bieten, dass die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten würden, heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung. Die 1. Kammer des Gerichts verwies auf die erhöhte Infektionsgefahr durch die Delta-Variante. Vor dem Hintergrund der erwarteten Teilnehmerzahl, der Vielzahl der aus demselben Anlass angemeldeten Versammlungen und der Vernetzung der der Querdenker-Szene zuzurechnenden Anmelder sei ein erheblicher Zu- und Abstrom von Versammlungsteilnehmern zu erwarten.

Wie berichtet, hatte die Versammlungsbehörde der Polizei am Donnerstag zwölf Versammlungen von Kritikern der von der Regierung verhängten Corona-Maßnahmen untersagt. Am Freitag teilte die Polizei mit, dass auch noch eine 13. Demonstration untersagt wurde. Die Verbote betreffen Versammlungen, bei denen laut Polizei Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen etwa zum Infektionsschutz nicht akzeptierten und deren Verantwortliche zumindest in Teilen nicht willens oder in der Lage seien, bei entsprechenden Verstößen gegenzusteuern.

Polizei begründet, warum sie die CSD-Demonstration ziehen ließ

„Bei den Verboten entsteht der fatale Eindruck, dass der Senat unsere Polizei gezielt zur Durchsetzung der eigenen parteipolitischen Agenda missbraucht“, sagte Marcel Luthe, Spitzenkandidat der Freien Wähler, der Berliner Zeitung. „Wer eine 60.000er Demo mit Flyerverteilung der Jusos zulässt und andere verbietet, muss dafür sehr gute Gründe nennen. In einem Rechtsstaat ist Gleiches gleich zu behandeln.“ Luthe bezog sich auf die Demonstration zum Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Sonnabend, bei der viele Teilnehmer keine Maske trugen und sich nicht an die von der Polizei verfügten Sicherheitsabstände hielten. Die Polizei beließ es bei Durchsagen. Bei diesem Aufzug verteilten die Jusos Wahlwerbung für die SPD, der auch Berlins Innensenator Andreas Geisel angehört.

Zumindest nach Einschätzung der Polizei unterscheiden sich die nun verbotenen Versammlungen in erheblichem Maße von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Teilnehmerzahl wie etwa der CSD-Demonstration. „Auch wenn es bei den sonstigen Versammlungen zu Verstößen kommen kann, werden die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz.