Thema: Ländliche Entwicklung
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Dorfökologie und natürliches Erbe

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

In vielen saarländischen Kommunen gibt es öffentliche Flächen, die momentan nicht genutzt werden, die aber bei entsprechender Gestaltung einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Dorfentwicklung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können.

Ein Thema der nachhaltigen Dorfentwicklung ist nämlich auch die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Dorf sowie die Erhaltung des natürlichen Erbes unserer Dörfer. Diese Zielsetzung lässt sich gut mit der Aufwertung des Ortsbildes sowie der Steigerung der Lebens-, Wohn-, und Aufenthaltsqualität verknüpfen. Brachliegende innerörtliche Flächen können in attraktive und wertvolle Blühflächen mit regionaltypischen Pflanzen verwandelt werden, um damit Bienen und anderen Insekten als reichhaltige und dauerhafte Nahrungsgrundlage zu dienen.

Denkbar ist auch die Anlage von naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünflächen, die dem Erhalt selten gewordener regionaltypischer Pflanzenarten und zugleich als Rückzugsraum für Kleintiere und Insekten dienen. 

Damit wird ein Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geleistet und zugleich das Ortsbild aufgewertet.

Mit Ruhebänken ausgestattet, können diese innerörtlichen Oasen gleichzeitig als neue Verweil- und Kommunikationsbereiche im Dorf dienen. Informationstafeln und Insektenhotels etc. können Wissen über biologische Zusammenhänge vermitteln und damit die Wertschätzung der Natur steigern. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage eines regionaltypischen Bauerngartens nach historischem Vorbild. Auch hier wird einerseits die Natur unterstützt, andererseits aber auch kulturelles Erbe erhalten. Gerade in Verbindung mit der Restaurierung eines historischen Bauernhauses ergäbe sich hier ein stimmiges Gesamtbild.

Zu unseren Dörfern gehören von alters her auch Haus- und Dorfbäume. Auch deren Sanierung bzw. Neupflanzung wird unterstützt. 

Die Vorhaben im ländlichen Raum des Saarlandes werden mit bis zu 75% (Kommunen) bzw. 35% (sonstige Antragsteller) der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Die Fördermittel stammen dabei größtenteils aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Ergänzt werden diese Mittel der Europäischen Union durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Der verbleibende Eigenanteil kann bei Kommunen, Kirchengemeinden und gemeinnützigen Vereinen als Antragsteller ganz oder teilweise durch Eigenleistungen erbracht werden.

Antragsverfahren:

Die Anträge sind vor Beginn der Vorhaben beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen, wobei erst nach Genehmigung mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. des jeweiligen Jahres.

Zu diesen Terminen werden die bis dahin jeweils eingegangenen und als grundsätzlich förderfähig eingestuften Zuwendungsanträge in das Auswahlverfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit einbezogen.

Fachliche Unterstützung bei der richtigen Anlage innerörtlicher Naturflächen finden Sie bei den unterstützenden Fachinstitutionen, wie z.B. dem Landesverband Gartenbau Saarland e.V. oder der Landwirtschaftskammer des Saarlandes.

Aus ELER-Mitteln wird darüber hinaus auch die Anlage von Blühflächen im landwirtschaftlichen Bereich, also in der Feldflur, gefördert.

Antragsunterlagen:

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (PDF, 18MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragstellung

Saat- und Pflanzgutliste

Weiterführende Informationen:

Institut für Agrarökologie und Biodiversität - Hilfestellung zu Blühflächen

Gebietskulisse ländliche Entwicklung

Blühende Flächen im Garten (PDF, 8MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Das Jakobs-Kreuzkraut

Ansprechpartnerin im Ministerium für die Förderung:

Ellen Petersheim-Miroll
Referat B/4:
Entwicklung ländlicher Raum

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Ansprechpartnerin im Ministerium für die fachliche Beratung zur fachmännischen Anlage einer Blühfläche:

Franziska Nicke
Referatsleiterin B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken