Das türkische Forschungsschiff "Oruc Reis"
Interview

Grenzverlauf im Mittelmeer "Ankaras Position ist nicht so schlecht"

Stand: 28.08.2020 03:24 Uhr

Griechenland und die Türkei streiten im Mittelmeer um Grenzen und um Rohstoffe. Die Rechtslage ist umstritten, doch die Völkerrechtlerin Matz-Lück sagt im Interview: Die Position der Türkei ist besser, als es scheint.

tagesschau.de: Griechenland und die Türkei streiten zunehmend aggressiv um Grenzverläufe im Mittelmeer. Da geht es zum einen um das östliche Mittelmeer und um Inseln, die nur wenige Meilen vor der türkischen Küste liegen wie zum Beispiel die griechische Insel Kastelorizo - drei Kilometer vor der Türkei entfernt. Wie definiert das Völkerrecht die Ansprüche in so einem Fall?

Nele Matz-Lück: Das Völkerrecht geht davon aus, dass Staaten sich auf einen Grenzverlauf einigen müssen, wenn sie sich räumlich nahe kommen und nicht die vollen seerechtlichen Zonen beanspruchen können. Wie weit hier die Hoheitsgewässer tatsächlich gehen, wird unterschiedlich ausgelegt. Das internationale Seerecht geht von zwölf Seemeilen aus, der Friedensvertrag von Lausanne von 1923 sah in dem Bereich drei Seemeilen vor, die Türkei beansprucht sechs. Eine Einigung kann per Vertrag geschehen oder man bringt die Streitigkeit vor ein internationales Gericht oder Schiedsgericht. Andernfalls bleibt es dabei, dass die Abgrenzungen unklar sind.

tagesschau.de: Der Streit dreht sich ja vor allem um Bodenschätze wie Öl und Erdgas - das betrifft den sogenannten Festlandsockel, den die Türkei ins Spiel bringt. Wie ist hier die rechtliche Lage?

Matz-Lück: Es gibt auch beim Festlandsockel keine Abgrenzung zwischen beiden Staaten. Der Festlandsockel wird definiert im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Dem ist die Türkei nicht beigetreten. Allerdings ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass Staaten einen Festlandsockel bis zu 200 Seemeilen von der Küste und gegebenenfalls auch darüber hinaus beanspruchen können. Die Türkei selbst geht auch davon aus, dass sie zumindest vom Festland aus einen solchen Sockel beanspruchen kann. Zugleich bestreitet sie, dass Inseln das auch können. Das heißt, auch hier besteht Uneinigkeit zwischen der Türkei und Griechenland.

Zur Person

Professorin Nele Matz-Lück lehrt Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, insbesondere Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und ist Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein.

Streit via Abkommen

tagesschau.de: Nun hat die Türkei im November ein Abkommen mit der libyschen Regierung geschlossen, das solche Wirtschaftszonen zwischen beiden Staaten festlegt und zugleich Griechenland davon ausschließt. Ist das ein wirksames Papier?

Matz-Lück: Das Papier mag zwischen der Türkei und Libyen gelten, soweit Ansprüche anderer Staaten nicht betroffen sind. Es ist allerdings ein Vertrag zulasten Griechenlands, da es den griechischen Inseln einen Festlandsockel und das Recht auf eine ausschließliche Wirtschaftszone abspricht. Insofern ist das türkisch-libysche Abkommen in diesem Punkt völkerrechtlich nicht zulässig und entfaltet keine Wirkung gegenüber Griechenland. Umgekehrt muss aber auch im Fall des jüngst abgeschlossenen Abkommens zwischen Griechenland und Ägypten geprüft werden, ob es zulasten türkischer Ansprüche geht. Würden berechtigte Ansprüche der Türkei außen vorgelassen, würde das Abkommen keine Wirkung entfalten.

tagesschau.de: Einen ähnlichen Streit um Hoheitsrechte gibt es auch zwischen der Türkei und Republik Zypern. Gilt hier dasselbe rechtliche Muster?

Matz-Lück: Letztlich ja. Allerdings wird die Angelegenheit dadurch erschwert, dass Zypern geteilt ist, und die internationale Staatengemeinschaft mit Ausnahme der Türkei die Republik Nordzypern nicht anerkennt. Interessanterweise geht die Türkei davon aus, dass die Insel Zypern - und damit auch Nordzypern - grundsätzlich sehr wohl einen Festlandsockel und auch eine ausschließliche Wirtschaftszone beanspruchen kann. Hier scheint mir die Positionen der Türkei nicht ganz widerspruchsfrei zu sein.

Auch eine Frage der Gerechtigkeit

tagesschau.de: Die Türkei hat die längste Küstenlinie in der Region. Wenn sich die griechische beziehungsweise griechisch-zypriotische Linie durchsetzt, würde Ankara leer ausgehen. Wäre das nachvollziehbar?

Matz-Lück: Nein, und ich denke, dass die Position der Türkei gar nicht so schlecht ist, wie sie derzeit dargestellt wird. Denn die Abgrenzung von Festlandsockel und Wirtschaftszonen orientiert nicht zwingend an einer Mittellinie, sondern an Gerechtigkeit und Billigkeit. In der internationalen Streitbeilegung zu Grenzstreitigkeiten ist anerkannt, dass die Länge der Küstenlinie eine Rolle spielt und berücksichtigt wird - und dass kleinere Inseln, die eine Grenzziehung verzerren würden, gegebenenfalls bei der Abgrenzungen außen vorbleiben.

Das könnte dazu führen würden, dass die Türkei mehr Anteile bekäme, als wenn schlicht eine Mittellinie zwischen den griechischen Inseln und dem türkischen Festland ziehen würde. Ganz so einfach, wie es sich die griechische Seite macht, ist es deshalb nicht. Deswegen ist mir die Motivationen, den Streit eskalieren zu lassen, aus türkischer Sicht nicht ganz klar. Nur: Solange man sich nicht einigt oder den Streit eben nicht an ein Schiedsgericht oder ein internationales Gericht bringt, bleibt es bei einer Pattsituation und der Eskalation durch die Türkei, die wir im Moment sehen.

Athen will Bodenschätze nicht gemeinsam ausbeuten

tagesschau.de: Wäre nicht auch eine gemeinsame Ausbeutung der Rohstoffvorkommen denkbar, ohne den Grenzverlauf genau festzulegen?

Matz-Lück: Das lässt das Seerechtsübereinkommen, aber auch Gewohnheitsrecht durchaus zu. Das klappt manchmal besser, wie zwischen Russland und Norwegen in der Barentssee. Manchmal klappt es aber auch schlechter wie zwischen Japan und China und Südkorea. Vielleicht würde sich die Türkei darauf einlassen, aber Griechenland lehnt das ab, weil es sich in der besseren rechtlichen Position sieht, die Ressourcen alleine beanspruchen zu können.

tagesschau.de: Es kann also zu einer verschärften Konfrontation und möglicherweise auch zu einer militärischen Auseinandersetzungen kommen.

Matz-Lück: Die Befürchtung wird dadurch geschürt, dass die Türkei Forschungsschiffe von Marineschiffen begleiten lässt. Das ist als solches nicht rechtswidrig, aber in einem umstrittenen Gebiet schon die Militärpräsenz so zu erhöhen wissend, dass das entsprechende Präsenz auf der anderen Seite hervorruft - zwischen zwei NATO-Staaten -, verschärft den Konflikt ganz immens.

Das Gespräch führte Eckart Aretz, tagesschau.de

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 28. August 2020 um 15:42 Uhr.