1. Nachrichten
  2. Immobilien
  3. Mieten
  4. Ferienwohnung: Was Besitzer beim Vermieten beachten müssen

Gewerbesteuer, Teilungserklärung: Was Besitzer beim Vermieten der Ferienwohnung beachten müssen
  • E-Mail
  • Teilen
  • Mehr
  • Twitter
  • Drucken
  • Fehler melden
    Sie haben einen Fehler gefunden?
    Bitte markieren Sie die entsprechenden Wörter im Text. Mit nur zwei Klicks melden Sie den Fehler der Redaktion.
    In der Pflanze steckt keine Gentechnik
    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
Ferienwohnung
dpa/Stefan Sauer Eigentümer dürfen nicht einfach ihre Ferienwohnung anbieten. Das muss in der Teilungserklärung erlaubt sein.
Wenn es in den Ferien per Flieger in weite Fernen geht, steht die Ferienwohnung an der Nordsee oft leer. Dürfen die Besitzer die Wohnung dann weitervermieten? Grundsätzlich ja - allerdings gibt es einiges zu beachten. FOCUS Online erklärt, was Besitzer wissen müssen.
Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos

Eigentümer nutzen ihre Ferienwohnungen nicht das ganze Jahr selbst. Was liegt da näher, die Immobilie auch an andere Gäste zu vermieten? Doch Vorsicht: Nicht immer ist das erlaubt. Wollen Wohnungseigentümer ihre Immobilie an Feriengäste vermieten, sollten sie einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam.

Kaufen, Mieten oder Bauen? (Anzeige)

Untersagt diese die Vermietung ausdrücklich, darf der Eigentümer die Unterkunft Gästen nicht überlassen. Aber: Die in Teilungserklärungen übliche Regelung, dass Wohnungen nur zu Wohnzwecken und dauerhaft genutzt werden dürfen, widerspricht einer Vermietung nicht grundsätzlich. Die Eigentümergemeinschaft kann eine Vermietung in diesem Fall nicht einfach durch einen Beschluss untersagen.

Was kaum ein Mieter weiß...
Unser PDF-Ratgeber klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter auf und erklärt die Mietpreisbremse.

Möglicherweise fällt Gewerbesteuer an

Wenn die Gemeinde sich mit einer Zweckentfremdungssatzung nicht ausdrücklich gegen Vermietungen ausgesprochen hat, steht der Vermietung nichts im Wege. Die Vermietung einer Ferienwohnung muss jedoch auch dem Gewerbeamt angezeigt werden.

Ob die Vermietung steuerrechtlich als Gewerbe bewertet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtige Fragen hierbei: Ist die Wohnung vollständig eingerichtet? Befindet sie sich in einer reinen Wohnanlage im Verbund mit anderen Ferienwohnungen? Wird sie kurzfristig an wechselnde Mieter vermietet, und ist eine hotelmäßige Rezeption mit ständig anwesendem Personal vorhanden? Werden diese Fragen bejaht, sind in der Regel Gewerbesteuern zu entrichten.

Im Video: Wegen neuer Grundsteuer: Hausbesitzer müssen Extra-Steuererklärung machen

Wegen neuer Grundsteuer: Hausbesitzer müssen Extra-Steuererklärung machen

FOCUS online/Wochit Wegen neuer Grundsteuer: Hausbesitzer müssen Extra-Steuererklärung machen
til mit dpa
Zum Thema
„Ekelhaft, einfach nur widerlich: 250.000 Euro Schaden nach Hausbesetzung auf Mallorca

Rechtsstaat in Spanien machtlos

„Ekelhaft, einfach nur widerlich": 250.000 Euro Schaden nach Hausbesetzung auf Mallorca

Zu wenig Platz zuhause? Mit einem Modulhaus wird das nie wieder ein Problem

Neuer Bautrend

Zu wenig Platz zuhause? Mit einem Modulhaus wird das nie wieder ein Problem

Sobald die Bauzinsen steigen, lohnt es sich hier nicht mehr, eine Wohnung zu kaufen

Bei Anstieg auf 3,5 oder 4,5 Prozent

Sobald die Bauzinsen steigen, lohnt es sich hier nicht mehr, eine Wohnung zu kaufen

Sie waren einige Zeit inaktiv, Ihr zuletzt gelesener Artikel wurde hier für Sie gemerkt.
Zurück zum Artikel Zur Startseite
Lesen Sie auch