Herscheid/Münster. Das Fahrverbot für die „Applauskurve“ & Co. halten die Münsteraner Richter für unverhältnismäßig.

Das Fahrverbot für Motorradfahrer auf der Landstraße 707 (Nordhelle) bei Herscheid, das der Märkische Kreis verhängt hatte, ist rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden. Damit hat das Gericht die Beschwerde des Märkischen Kreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg aus erster Instanz zurückgewiesen, das die aufschiebende Wirkung einer Klage eines Motorradfahrers gegen das Fahrverbot angeordnet hatte.

Die Begründung der Münsteraner Richter: Das grundsätzliche Streckenfahrverbot für Kradfahrer an der Nordhelle zwischen 1. April und 30. September verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Soll heißen: Der Märkische Kreis ist mit der Maßnahme über das Ziel hinausgeschossen. Andere Möglichkeiten, wie ein zeitlich begrenztes Verbot, etwa an Wochenenden und an Feiertagen, oder bauliche Maßnahmen, die Zweiradfahrer zwingen, langsamer und vorsichtiger zu fahren, seien nicht genutzt worden. Es sei „nicht erkennbar, warum die Anbringung von Mittelschwellen im gesamten Kurvenbereich zur Gefahrenminderung als milderes Mittel ausscheide“, heißt es in der Begründung. Der 8. Senat stellet aber auch fest, dass der Märkische Kreis „zu Recht wegen der Unfallhäufung das Bestehen einer das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich überschreitende Gefahrenlage“ angenommen habe.