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Psychotherapie auf Krankenschein wird ausgebaut

Von Simon Rosner

Politik

Die Regierung plant wörtlich eine "Bedarfsdeckung". Das wird die Sozialversicherung viel Geld kosten, doch die Folgekosten sind noch höher.


Psychische Erkrankungen haben an Relevanz für die öffentliche Gesundheit gewonnen. Und zwar deutlich. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass im Jahr 2030 drei der fünf schwerwiegendsten Erkrankungen in Industriestaaten zu dieser Krankheitsgruppe zählen werden.

Das ist auch volkswirtschaftlich bedeutsam. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind häufiger im Krankenstand, öfter arbeitslos und/oder nicht arbeitsfähig, und sie sind auch häufiger von Armut betroffen. Menschen, die arm sind, erkranken auch öfter an Depressionen. Es gibt also Wechselwirkungen.

Folgekosten: Zwischen 7 und 15 Milliarden Euro

Wie hoch die volkswirtschaftlichen Folgekosten tatsächlich sind, ist schwer zu modellieren. Das ÖVP-nahe Forschungsinstitut IWS kam in einer Berechnung vor einigen Jahren auf sieben Milliarden Euro, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) errechnete in einer neueren Studie etwa das Doppelte, nämlich 4,3 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP).

So oder so ist es nur logisch, wenn sich diese Entwicklung stärker im österreichischen Sozialsystem niederschlägt. Denn dieses basiert zu einem wesentlichen Teil auf der Idee der Wiedererlangung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und der Vermeidung von Armut. Eben weil die Folgekosten von Armut und Arbeitslosigkeit hoch sind. Die Hürden bei der Behandlung von Krankheiten sind deshalb auch bewusst niedrig gehalten - nicht so jedoch bei psychischen Erkrankungen.

"Einzige Erkrankung, die kontingentmäßig behandelt wird

"Es ist die einzige Form von Erkrankungen, die von der Weltgesundheitsorganisation und der Sozialversicherung anerkannt ist, aber nur kontingentmäßig behandelt wird", sagt Peter Stippl, Präsident des Bundesverbandes für Psychotherapie. Die Sachleistungsversorgung, umgangssprachlich eine "Psychotherapie auf Krankenschein", wurde in den vergangenen Jahren zwar ausgebaut, abgedeckt ist der Bedarf jedoch nicht.

Das will die türkis-grüne Regierung ändern. Im Programm ist von einem "substanziellen, stufenweisen und bedarfsorientierten Ausbau der Sachleistungsversorgung" bis zum Jahr 2024 zu lesen. Das Ziel: "Bedarfsdeckung", wie es wörtlich heißt.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober schreibt auf Anfrage der "Wiener Zeitung": "Wir werden im Mai einen großen runden Tisch mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten veranstalten, da es vor allem bei sozial benachteiligten Menschen hohen Bedarf für psychotherapeutische Leistungen auf Krankenschein gibt." Im Mai soll auch ein Etappenplan der Umsetzung festgelegt werden.

Wie Martin Schenk von der Armutskonferenz berichtet, ist die Nicht-Leistbarkeit von Psychotherapie bei armutsbetroffenen Personen ein großes Thema. Das kam bei einer Studie zur Gesundheitssituation dieser Bevölkerungsgruppe heraus. Psychotherapie ist teuer, und von der Sozialversicherung vollfinanzierte Plätze sind zumindest regional nur sehr begrenzt vorhanden. "Die Wartelisten sind lang", sagt Schenk.

Bisher gibt es 80.000 Therapieplätze

In Zahlen: Von 2015 bis 2020 wurde das Kontingent laut Dachverband der Sozialversicherungsträger von 65.000 auf 80.000 Patienten aufgestockt. Darüber hinaus gibt es auch Kostenzuschüsse, diese variieren jedoch von Versicherung zu Versicherung, wie Psychotherapeut Stippl kritisiert. In der SVS, in der seit der türkis-blauen Reform Bauern und Selbständige zusammengefasst sind, gibt es sogar innerhalb eines Trägers unterschiedliche Zuzahlungen. Die Bauern erhalten 50 Euro pro Stunde, Gewerbetreibende und Selbständige 21,80 Euro. In der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind es wiederum harmonisierte 28 Euro.

Wie hoch der Therapiebedarf in Österreich ist, kann nur geschätzt werden. Zu den 80.000 vollfinanzierten Plätzen kommen rund 150.000 Patientinnen und Patienten dazu, die ihre Stunden privat bezahlen, bei der Kasse für eine Zuzahlung aber die Rechnung dann einreichen. Eine unter anderem von der Sozialversicherung finanzierte Studie kommt aber auch zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der psychisch Kranken keinerlei Behandlung erhielt, weder medikamentös noch in Form von Therapie. Stippl berichtet von internationalen Schätzungen, die von einem Bedarf von drei bis fünf Prozent der Bevölkerung ausgehen.

"Sicher eine Verdoppelung der Versorgung nötig"

Tatsache ist, dass die Ausgaben der Sozialversicherung für Rehabilitationsgeld und für die Invaliditätspension aufgrund psychischer Erkrankungen stetig steigen. Das ist auch für den Rechnungshof relevant, der auf eine effiziente und achtsame Verwendung öffentlicher Mittel schaut. Bei einer Auswertung im Vorjahr zeigte sich, dass im Zeitraum 2007 bis 2016 die Aufwendungen um rund 62 Prozent zunahmen. Dazu stiegen im selben Zeitraum die Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen um rund 94 Prozent.

Das sind schon dramatische Zahlen, es geht also um Milliarden von Euro. Andererseits: Auch die Behandlung von psychischen Erkrankungen kostet Geld. Die Sozialversicherung könnte sich aber durch rechtzeitige Behandlungen Folgekosten ersparen - von den volkswirtschaftlichen Konsequenzen ganz zu schweigen. Zunächst muss aber der Bedarf taxiert werden. "Wir werden ganz sicher eine Verdoppelung der Versorgung benötigen", sagt Verbandes-Präsident Stippl. Das ist aber wohl eher als Untergrenze zu verstehen.

Der Rechnungshof hat in seiner Prüfung auch zwei Bundesländer verglichen, nämlich Salzburg und die Steiermark. Die Datenlage bezüglich des Aufwandes und Nutzens ist in Österreich schlecht ausgeprägt. Der Vergleich ist deshalb wertvoll, da die Salzburger Gebietskrankenkasse in den Jahren 2015 und 2016 pro Person mehr als das Doppelte für Psychotherapie aufgewendet hat als die steirische. Die Kosten für Invaliditätspension und Reha-Geld aufgrund psychischer Erkrankungen lagen wiederum in der Steiermark rund fünfmal über jenen in Salzburg. Das ist beachtlich. Allerdings ist der Prüfbericht des Rechnungshofs noch kein wissenschaftlicher Beleg eines direkten Zusammenhangs, nur ein Indiz.

Eine Schwierigkeit bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen besteht darin, dass sie in der Regel lange dauern, manchmal sogar Jahre. Wobei die Behandlung der Krankheit auch oft in Prävention übergeht. So kann aus einer Psychotherapie ein Coaching werden, die Übergänge sind fließend. Hier stellt sich die Frage: Bis wann soll die Krankenkasse zahlen?

ÖVP: Bedarfsdeckung bis 2024 ist finanzierbar

Anschober wird sich erst im Sommer mit dem Thema intensiv zu beschäftigen beginnen. Den Wünschen der Politik sind hier freilich auch Grenzen gesetzt. Die Sozialversicherung ist grundsätzlich selbstverwaltet. In Zeiten der großen Koalition war es realpolitisch noch einfacher, nun haben sich die Kräfteverhältnisse in den Entscheidungsgremien zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verschoben, und regiert wird die Republik von Türkis-Grün.

Nachdem der (grüne) Gesundheitsminister auf die sozial benachteiligten Menschen und den erhöhten Bedarf hingewiesen hat, könnte auch eine Lösung wie bei der Befreiung der Rezeptgebühr herauskommen, um hier nur die sozial schwachen Gruppen zu unterstützen, die sich Psychotherapie einfach nicht leisten können.

Doch auch bei der ÖVP ist der Ausbau der "Psychotherapie auf Krankenschein" sehr gewollt. Man verweist auf das Ziel der Bedarfsdeckung im Jahr 2024. "Im Sinne der Gesundheit und der Menschen werden wir entschlossen dafür arbeiten, dieses Ziel zu erreichen", schreibt die ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Ob eine komplette Bedarfsdeckung überhaupt finanzierbar ist? "Ja, das ist machbar", schreibt sie. Und klar sei auch, dass "Prävention und Frühintervention ansonsten später auftretende, höhere Folgekosten vermeiden können."