In Griechenland droht die Corona-Krise zur Katastrophe zu werden

DISCLAIMER: Die hier aufgeführten Ansichten sind Ausdruck der Meinung des Verfassers, nicht die von Euractiv Media network.

Das am Mittwoch vorgestellte Konzept der EU-Kommission sieht schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen und mehr Abschiebungen vor. [EPA-EFE/LASKARIS TSOUTSAS]

Verbreitet sich das Corona-Virus in den griechischen Flüchtlingslagern, droht eine humanitäre Katastrophe. Statt auf nationale Grenzsicherung zu setzen, sollten andere EU-Staaten die dort festsitzenden Migranten aufnehmen, schreibt Lucas Rasche vom Jacques Delors Centre.

Lucas Rasche ist Policy Fellow am Jacques Delors Centre, wo er zur Asyl- und Migrationspolitik der EU arbeitet.

Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, haben die EU-Staaten in den vergangenen Tagen zu immer drastischeren Mitteln gegriffen. Zusätzlich zu den in etlichen Ländern eingeführten nationalen Grenzkontrollen verständigten sich die Staats- und Regierungschefs am vergangenen Dienstag auf einen Einreisestopp für nicht-EU Bürger. Einen Tag später erklärte das Bundesinnenministerium zudem, dass Deutschland „bis auf Weiteres“ keine humanitären Aufnahmeverfahren mehr für Flüchtlinge in Notlagen durchführen werde. Zwar wurde versichert, dass die Bemühungen minderjährige Flüchtlinge von den griechischen Inseln zu evakuieren, weiterhin fortlaufen. Doch es ist zu bezweifeln, dass die von Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland und Portugal in Aussicht gestellten Kontingente zur Aufnahme von bis zu 1,600 Kindern ausreichen werden, sollte das Virus die dortigen Flüchtlingslager befallen.

Eine wesentliche Rechtfertigung für die Wiedereinführung nationaler Grenzkontrollen ist laut Schengener Grenzkodex, dass die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit einzelner EU-Staaten „ernsthaft bedroht“ sei. Der Kodex schreibt allerdings auch vor, dass eine „Verhältnismäßigkeit zwischen der Maßnahme und der Bedrohung gewahrt ist“. Die Schließung nationaler Grenzen muss also auch im Verhältnis zu den möglichen Einschränkungen anderer Rechte stehen. So bleibt das Recht, an der Grenze ein Asylgesuch zu stellen, von etwaigen Maßnahmen des Grenzkodex ausdrücklich unberührt. Gleiches gilt für das Recht auf Gesundheitsschutz. Zwar darf – und sollte – geprüft werden, ob die Gesundheit der einreisenden Person eine Gefahr darstellt. Die Grundrechte-Charta der EU sieht jedoch auch vor, dass jede Person „das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung“ hat.

An dieser Stelle stoßen die bisher von der EU und den Mitgliedsstaaten erlassenen Maßnahmen, sprichwörtlich, an ihre Grenzen. Die darin erkennbare Rückbesinnung auf nationale Interessen steht einer gemeinsamen Lastenteilung zu Gunsten der Erstaufnahmestaaten wie Griechenland schon länger im Weg. Doch wenn jetzt in der gesamten EU außergewöhnliche Maßnahmen zur Sicherheit besonders schutzbedürftiger Personen ergriffen werden, dann sollte auch die Situation der etwa 42.000 Migranten, die bei nicht ausreichenden Hygienestandards in überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln festsitzen, überdacht werden.

Eine medizinische Versorgung ist im Flüchtlingscamp Moria nicht möglich

Auf Lesbos beispielsweise bietet das Flüchtlingscamp Moria offiziell Platz für 3.000 Migranten. Aktuell leben dort jedoch über 20.000 Menschen. Es gibt Berichte darüber, dass sich 1.300 Menschen einen einzelnen Wasserhahn teilen müssen. Die Insel beherbergt lediglich ein Krankenhaus. Griechische Behörden haben am Dienstag außerdem bekanntgegeben, dass der Zugang für Hilfsorganisation in den kommenden 14 Tagen untersagt sei. Den Migranten wurde zudem verboten, das Lager zu verlassen. All das macht eine ausreichende medizinische Versorgung unmöglich.

Bisher ist lediglich ein positiver Corona-Befund aus Lesbos bekannt. Die Person soll sich auf der dem Flüchtlingscamp entfernten Seite der Insel befinden. Doch sollte sich das Virus in Moria ausbreiten, kann dort nur schwer die notwendige Hilfe geleistet werden. Deutlich wurde das einmal mehr, als bei einem Brand vergangene Woche mehrere Menschen ums Leben kamen.

In den Schlussfolgerungen des EU-Ratspräsidenten zur Koordinierung gemeinsamer Krisen-Maßnahmen der Mitgliedsstaaten vom vergangenen Dienstag blieb die Situation in Griechenland unerwähnt. Gerade jetzt wäre es jedoch ein wünschenswertes Signal von Seiten der EU, wenn die vielerorts beschworenen Solidarität mit denen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, auch den Menschen in den griechischen Flüchtlingscamps zugutekäme. Um das zu gewährleisten, sollten die Lager schleunigst evakuiert werden und ein Teil der Menschen aufs griechische Festland gebracht werden.

Es braucht eine europäisch koordinierte Antwort

Es wäre jedoch vermessen, Griechenland mit dieser Herausforderung allein zu lassen. Ebenso wie es notwendig ist, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf EU-Ebene abzufedern, braucht es auch für die Evakuierung griechischer Flüchtlingslager eine europäisch koordinierte Antwort. Zwei Maßnahmen können hier Abhilfe leisten. Zum einen braucht es eine finanzielle und logistische Unterstützung Griechenlands, um die notwendige medizinische Versorgung der aufs Festland gebrachten Flüchtlinge sicherzustellen. Die von der EU eingeleitete Ausweitung des Zivilen Schutzprogrammes und die gelockerten Haushaltsregeln bieten dafür eine entsprechende Grundlage.

Darüber hinaus braucht es eine Umverteilung der Asylsuchenden aus Moria und anderer Camps in aufnahmebereite Mitgliedsstaaten. Um die bereits von einigen EU-Staaten bereitgestellten Kontingente zu erhöhen, bedarf es ausreichend finanzieller Anreize. Aktuell werden im Zuge des EU Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 6,000 Euro für jeden aufgenommenen Flüchtling an die Mitgliedsstaaten ausgezahlt. In Anbetracht der Tatsache, dass es im Schnitt 5 Jahre dauert, bis die meisten Flüchtlinge in den lokalen Arbeitsmarkt integriert sind, sollte dieser Beitrag entsprechend erhöht und über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden. Verdoppelt man den Betrag etwa, entstünden für die 42.000 Asylsuchenden auf den griechischen Inseln Kosten von etwa 500.000 Euro. Angesichts der 10,4 Milliarden Euro, die für den Nachfolgefonds des AMIF im nächsten EU-Finanzrahmen vorgesehen sind, erscheint das als eine vertretbare Summe.

Aufnahmebereite Kommunen sollten berücksichtigt werden

Dabei bietet die momentane Situation eine gute Möglichkeit, die Einbindung aufnahmebereiter Städte und Kommunen in einen europäischen Verteilungsmechanismus zu testen. In Deutschland allein haben sich bereits 120 Kommunen zur Aufnahme Asylsuchender bereiterklärt. Idealerweise würden diese von einer direkten Zahlung aus bestehenden EU-Fonds profitieren. Somit entstünde auch ein Anreiz für Kommunen aus strukturschwachen Regionen, sich an einem Verteilungsmechanismus zu beteiligen.

Die Ausbreitung des Corona-Virus zwingt uns zur Zeit über Schritte nachzudenken, die noch bis vor wenigen Wochen undenkbar erschienen. All das, um den schutzbedürftigen Personen in unserer Gesellschaft das nötige Maß and Sicherheit und Solidarität entgegenzubringen. Weder das Recht auf Asyl, noch der Anspruch auf eine ausreichende Gesundheitsversorgung, werden dabei durch die Wiedereinführung nationaler Grenzkontrollen eingeschränkt. Die drohende Eskalation einer humanitären Katastrophe auf den griechischen Inseln bietet somit Anlass dazu, dem wiederholt als utopisch abgetanen Verteilungsmechanismus für Asylsuchende jetzt neues Leben einzuhauchen.

 

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