Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, zur nun verpflichtenden Arbeitszeiterfassung leicht umsetzbare Lösungen zu finden. Sein Ministerium werde "vernünftige Lösungen finden, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind", sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von dieser Woche.

Heil bezeichnete die Entscheidung als "Grundsatzurteil, das sehr weitreichende Folgen hat". Welche Konsequenzen sich daraus für den Gesetzgeber ergeben, werde gerade geprüft. Danach werde er Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung machen. Diese Vorschläge sollen "Flexibilität ermöglichen und praxisnah" sein, sagte der Minister. Es gehe darum, zu verhindern, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebeutet würden oder sich selbst ausbeuteten und damit ihre Gesundheit gefährdeten.

Das BAG hatte am Dienstag entschieden, Arbeitgeber müssten systematisch die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Vorher war das gemäß dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur für Überstunden und Sonntagsarbeit nötig gewesen. In der Urteilsbegründung hatte Gerichtspräsidentin Inken Gallner eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angeführt, das sogenannte Stechuhr-Urteil. Aus dieser las das Gericht in Verbindung mit dem deutschen Arbeitszeitschutzgesetz eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung heraus.

Die Bundesregierung befasst sich bereits seit 2019 mit der Regelung des Europäischen Gerichtshofs, um eine objektive, verlässliche und zugängliche Erfassung in deutsches Recht umzuwandeln.