Bundeswehr:Zoff ums Sondervermögen

Bundeswehr: Bundeswehrsoldaten wie diese Panzerkommandanten im niedersächsischen Munster müssen besser ausgerüstet werden - darauf können sich Union und Ampel einigen.

Bundeswehrsoldaten wie diese Panzerkommandanten im niedersächsischen Munster müssen besser ausgerüstet werden - darauf können sich Union und Ampel einigen.

(Foto: Philipp Schulze/dpa)

Grundsätzlich trägt die Union die Pläne der Ampel für das 100-Milliarden-Euro-Paket für die Bundeswehr mit. Doch es gibt Streit um wichtige Details - heute Abend kommt es zum Krisengespräch.

Von Paul-Anton Krüger und Robert Roßmann, Berlin

Als Bundeskanzler Olaf Scholz vor gut drei Wochen in seiner Zeitenwende-Regierungserklärung ein "Sondervermögen Bundeswehr" ankündigte, applaudierten die Abgeordneten der CDU und CSU dem Sozialdemokraten im Stehen. Die Union werde die nötige Grundgesetzänderung für das 100-Milliarden-Euro-Paket mittragen, kündigte Oppositionsführer Friedrich Merz an. "Wenn Sie eine umfassende Ertüchtigung unserer Streitkräfte wollen - und wir wollen sie ab heute ganz offensichtlich mit Ihnen -, dann werden wir auch gegen Widerstände diesen Weg mit Ihnen gehen", sagte Merz damals zum Kanzler. Doch nun gibt es erheblichen Zoff um das Sondervermögen.

An diesem Dienstagabend treffen sich deshalb CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) und dessen Staatssekretär Werner Gatzer zum Krisengespräch; Lindner hat Gesetzentwürfe vorgelegt sowohl für die Änderung des Grundgesetzes als auch für ein nachgelagertes Ausführungsgesetz.

Sondervermögen oder Sonderschulden?

Die Union ist weiter zu einer Grundgesetzänderung bereit, stößt sich aber daran, dass die Ampelkoalition aus ihrer Sicht nicht einhält, was der Bundeskanzler angekündigt hat. Scholz hatte im Bundestag nicht nur die Einrichtung eines "Sondervermögen Bundeswehr" für "notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben" versprochen. Er hatte auch zugesagt: "Wir werden von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren." Die Union befürchtet jetzt, dass die Ampelkoalition das Sondervermögen nicht nur für die Bundeswehr einsetzen will. Und sie beklagt, dass es bisher keinen Tilgungsplan für das Sondervermögen gebe.

"Die 100 Milliarden Sondervermögen sind nichts anderes als 100 Milliarden Sonderschulden", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag mit Blick auf Lindner. "100 Milliarden Euro neue Sonderschulden ohne festzuschreiben, wie sie diese zurückzahlen wollen, das wird unsere Zustimmung nicht haben." Die Bundesregierung plant bislang, die Modalitäten der Tilgung erst zu einem späteren Zeitpunkt durch ein separates Bundesgesetz zu regeln, wie aus einem Schreiben Lindners an seine Kabinettskollegen hervorgeht.

Vor allem aber moniert die Union jetzt, dass die Regierung den eigentlichen Verteidigungsetat nicht erhöhen will und das Zwei-Prozent-Ziel nur durch das Sondervermögen erreichen will. Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte mehrmals klargestellt, dass die Ampel das Sondervermögen in voller Höhe anrechnen will.

Die Spitzen von CDU und Unionsfraktion argumentieren, um das Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen, müsste der Verteidigungsetat 70 Milliarden Euro betragen; er liegt aber nur bei 50 Milliarden. Mit dem Sondervermögen könne man die Lücke also je nach Entwicklung des Bruttoinlandprodukts nur vier bis fünf Jahre schließen. Danach gebe es aber wieder eine gewaltige Unterdeckung. Dies wolle man als Union aber nicht zulassen. CDU und CSU fordern deshalb, dass bereits jetzt sichergestellt wird, dass das Zwei-Prozent-Ziel auch nach der Erschöpfung des Sondervermögens sicher eingehalten wird.

Ausgaben auch für die Cyberabwehr?

CDU-Chef Friedrich Merz hat deshalb mehrmals erklärt, der Bundesregierung bei der Grundgesetzänderung keine Carte Blanche geben zu wollen. Die Stimmen der Union für eine Verfassungsänderung werde es nur dann geben, wenn auch auf die Bedingungen der Union eingegangen werde. Das gilt auch für die Verwendung der Mittel.

In der Begründung des bereits vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Grundgesetzänderung heißt es wie in der Begründung des Ausführungsgesetzes zwar, die Mittel des Sondervermögens "sind an den Zweck Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gebunden und sollen ausschließlich der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben dienen". Dann folgt aber der Zusatz: "Dies umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung im Cyber- und Informationsraum sowie zur Ausstattung und Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern."

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich in den vergangenen Tagen wiederholt dafür ausgesprochen, die Mittel aus dem Sondervermögen auch für Cyberabwehr und Stabilisierungsmaßnahmen zu verwenden; auf sie soll die Formulierung unter anderem zurückgehen. Auch in der SPD gibt es Forderungen, das Geld nicht ausschließlich für die Ausrüstung der Bundeswehr auszugeben.

Bei der Cyberabwehr könnten nach den derzeitigen Zuständigkeiten in Deutschland eine Reihe von Behörden profitieren: das dem Innenministerium nachgeordnete Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zum Beispiel, aber auch Geheimdienste und Polizeibehörden. Die Formulierung "Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern" legt nahe, dass es dabei um Hilfe für Drittländer geht, mithin das Geld nicht der Bundeswehr zugute kommt. Im Ausführungsgesetz sind dazu keine weiteren Festlegungen zu finden, in der Begründung ist als Kriterium lediglich genannt, dass alle Ausgaben aus dem Sondervermögen auf das Nato-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten anzurechnen sein müssen.

Und wie geht es jetzt weiter? Vor dem Treffen zwischen Vertretern der Union mit Finanzminister Lindner und seinem Staatssekretär am Dienstagabend hieß es, dass man noch nicht mit einem Kompromiss rechnen solle. Das Treffen sei "der erste Schritt auf einem Weg - und nicht das Ende".

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