Mit deutlichen Forderungen nach Verbesserungen wurde im Handwerk und der LandBauTechnik-Branche der Richt-linienvorschlag der EU-Kommission, der am 22. März veröffentlicht wurde, aufgenommen. Dieser schreibt gemein-same Vorgaben zur Förderung der Reparatur von Waren vor. Das sogenannte „Recht auf Reparatur“ folgt dem Green-Deal und zielt drauf ab, das Abfallaufkommen zu senken und wertvolle Materialien nicht zu verschwenden. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden mehr Möglichkeiten geschaffen, erworbene Waren reparieren zu lassen.

Zu den wesentlichen Aspekten des Richtlinienvorschlags zählt die Reparatur von Waren bei Mängeln, die nicht von der Haftung abgedeckt sind. Das bedeutet, insbesondere Reparaturen von Mängeln, die nach der Gewährleis-tungsfrist auftreten, werden hier abgedeckt. Dazu ist die Einführung eines europäischen Reparaturinformations-formular vorgesehen, das Betriebe, die Reparaturdienstleistungen anbieten, Verbrauchern auf Nachfrage vor Ver-tragsschluss übermitteln müssen. Das Formular muss umfangreiche Informationen zur Reparaturdienstleistung, wie etwa Kontaktinformationen, Angaben zum Preis und zur Reparaturdauer enthalten. Eine Verpflichtung zur Re-paratur soll für Hersteller entfallen, sofern die Reparatur unmöglich ist. Hersteller müssen aber künftig sicherstellen, dass unabhängige Reparaturdienstleister Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Werkzeugen haben. Die Mitgliedsstaaten werden dazu verpflichtet, eine Online-Plattform bereitzustellen, auf denen Verbraucher Reparaturdienstleister und Verkäufer aufbereiteter Waren suchen und kontaktieren können. Die Registrierung auf der Plattform soll für Betriebe jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen.

Der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, positioniert sich in einer Stellungnahme deutlich: „Etwas zu reparieren, steckt in der Natur des Handwerks. Handwerkerinnen und Handwerker reparieren, warten und setzen Instand. Mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher allein reichen jedoch nicht aus, um Reparaturen und Nachhaltigkeit weiter zu fördern. Auch die technischen, ökonomischen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Produkte müssen technisch zu reparieren sein, Ersatzteile uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Unsere Betriebe brauchen einen fairen Datenzugang, um das jeweilige Produkt passgenau reparieren zu können. Außerdem muss eine Reparatur kostengünstig angeboten werden können, um sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Mit der Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars geht die Europäische Kommission allerdings in die entgegengesetzte Richtung: Statt neuer, bürokratiearmer Regelungen werden vielmehr bereits bestehende Informationspflichten erneut geregelt. Der Vorschlag der Kommission muss dringend nachgebessert werden.“

Climmar-Generalsekretär Friedrich Trosse, vom europäischen Dachverband der LandBauTechnik in Brüssel, findet eingängige Worte: „Die angefragte Reparatur muss stets wirtschaftlich auskömmlich sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. In unserer Branche pflegen wir hierzu, z.B. mit den Fabrikatsvereinigungen in Deutschland, einen konsensorientierten Umgang mit unseren Herstellern, z.B. in der Gestaltung von praxisgerechten und kos-tendeckenden Gewährleistungskonditionen. Trosse verweist zusätzlich auf Redundanzen beim Formular: „Zum einen regelt es bereits bestehende Informationspflichten erneut, sodass eine Dopplung entsteht, zum anderen sind weitere Angaben, die dabei abgefragt werden, nicht umgehend von vornherein bestimmbar.“

Auch Friedrich Trosse, Generalsekretär des Euroüäischen Dachverbands CLIMMAR, sieht Verbesserungsbedarf.

Ebenso sieht der LandBauTechnik Bundesverband e.V. mit Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck noch Nachholbedarf: „Wir teilen die Bedenken von ZDH und Climmar“, erläutert Dr. Michael Oelck. „Die Erbringung der hand-werklichen Reparaturleistungen sind in unserer Branche nur mit entsprechend handwerklich autorisierten und qua-lifizierten Fachbetrieben und Fachkräften möglich, die bestmöglich gefördert werden müssen. Die Dauer der Repa-ratur ist nicht immer vorher schon abzusehen! Ich sehe die Gefahr, dass Handwerksbetriebe, die Reparaturdienst-leistungen anbieten, Rechtsunsicherheiten im Dreiecksverhältnis Kunde, Händler und Hersteller gegenüberste-hen“. Problematisch sei beispielsweise, dass die Richtlinie die Rechtsbeziehungen zwischen dem reparierenden Betrieb und den herstellenden Betrieben weitgehend außer Acht lässt. Hier zeigt sich beispielhaft, dass die bereits bestehenden Regularien mit ihrer Systematik aus Gewährleistungsrechten, Produkthaftung und Unternehmerre-gressansprüchen ausreichen. Erste Anlaufstelle für den Kunden sind schon seit jeher zurecht die Handwerksbe-triebe. „Änderungsbedarf sehen dabei wir nicht“, so Dr. Oelck. Auch das zusätzliche Formular hält Oelck in der LandBauTechnik-Branche für nicht zielführend: „Die individuellen und teilweise komplexen Anforderungen einer stets einzelfallbezogenen Reparatur eine Land- oder Baumaschine lassen sich nicht durch Formulare bewältigen. Deshalb sollte der Richtlinienvorschlag der EU-Kommissiondringend nachgebessert werden.“

Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik Bundesverbands e.V. spricht sich für Änderungen der EU-Richtlinie aus.