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Rat auf Draht: Cyber Grooming – Wie Eltern ihr Kind schützen können

Zum Safer Internet Day 2023: Rat auf Draht und saferinternet.at geben Tipps, wie Eltern ihre Kinder am besten vor Cyber Grooming bewahren können.

Wien (OTS) - Tatort Instagram, Snapchat, Tiktok & Co. - 27 Prozent aller Kinder und Jugendlichen zwischen elf und 18 Jahren in Österreich haben mindestens schon einmal sexuelle Belästigung im Internet erlebt. Das geht aus einer Studie aus dem Jahr 2018 von Rat auf Draht (RaD) und SOS Kinderdorf hervor. „Diese Zahl dürfte sich in den letzten Jahren deutlich gesteigert haben“, sagt Birgit Satke, Leiterin der Notrufnummer 147 von Rat auf Draht anlässlich des Safer Internet Day am 7. Februar, der sich heuer bereits zum 20. Mal jährt. Ein Blick auf die Zahlen bestätigt diese Einschätzung. Waren es 2019 151 Anfragen zu unerwünschter Belästigung online (sexuelle Belästigung, Cyber Grooming, Erhalt von Bildmaterial mit sexuellem Inhalt, etc.), wurde 2022 178 Mal dazu beraten. „In den Pandemiejahren 2020 und 2021 führten wir rund 200 Gespräche pro Jahr zu dieser Thematik, was sicher an der stärkeren Onlinepräsenz aufgrund diverser Lockdowns liegt“, so Satke.

Besonders Fälle von „Cyber Grooming“ nehmen zu. Dabei erschleichen sich (größtenteils männliche) Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen oder später sexuell zu missbrauchen. Daher bangen auch Eltern um die Sicherheit ihres Nachwuchses: „Bei unseren Elternabenden ist Cyber Grooming jenes Thema, das am meisten nachgefragt wird“, erklärt Barbara Buchegger, pädagogische Leiterin von saferinternet.at. Silvie Haring, fachliche Leiterin der RaD-Elternseite zeichnet ein ähnliches Bild: „Es herrscht bei Eltern große Unsicherheit und sie sind häufig besorgt, wenn Jugendliche Kontakt mit fremden Personen im Internet haben.“

Was Eltern konkret tun können, um ihre Kinder vor Cyber Grooming zu schützen:

# Problembewusstsein schaffen

Erklären Sie Ihrem Kind, dass es im Internet Menschen gibt, die Kinder ausnutzen und ihnen nichts Gutes wollen. Machen sie Ihrem Kind überdies klar, das Nutzer*innen im Internet nicht immer die sind, für die sie sich ausgeben. Vermeiden Sie es dabei, dem Kind Angst zu machen, sonst wird es ihm schwerfallen, sich im Anlassfall an Sie zu wenden. Ermutigen Sie ihr Kind dazu, Detektiv zu spielen und Dinge online wie offline kritisch zu hinterfragen.

# Vertrauen fördern

Bieten Sie an, dass sich Ihr Kind bei allen Unsicherheiten, Fragen oder unangenehmen Dingen an Sie wenden kann und signalisieren Sie, dass es dafür keinerlei Bestrafung gibt. Respektieren Sie aber auch, wenn es gerne mit einer anderen Person (Onkel, Tante, etc.) darüber sprechen möchte.

# Selbstbewusstsein stärken

Ermutigen Sie Ihr Kind, auf sein Bauchgefühl zu hören, wenn es etwas als unangenehm empfindet und auch klar „Nein“ zu sagen, wenn es etwas nicht möchte. Das kann beispielsweise schon ein Bussi einer verwandten Person sein. Im Falle von Cyber Grooming können Sie mit Ihrem Nachwuchs trainieren, Groomer abzuschrecken. Wehren sich Kinder gleich zu Beginn durch Aussagen wie: „Lass mich in Ruhe!“, „Ich will das nicht!“, „Was du da machst, ist verboten!“ oder „Ich zeige dich an!“, sind sie für potentielle Täter schnell uninteressant.

# Mut zur Lüge

Sagt jemand sehr schnell zu Ihrem Kind, dass es sehr hübsch sei und fragt, ob jemand bei ihm zu Hause ist und was es gerade tut, kann dies ein Warnhinweis sein. Ermutigen Sie Ihr Kind zu lügen: Es kann z.B. sagen, dass die Mama oder der Papa eh da ist, aber gerade etwas Anderes macht. Was auch auffällig sein kann, ist, wenn die Person exakt die gleichen Interessen wie Ihr Nachwuchs hat und sich nach sehr kurzer Zeit gleich treffen will. Das ist für Jugendliche eher ungewöhnlich.

# Reality Check

Wie lässt sich herausfinden, ob eine Person im Internet „echt“ ist? Bitten Sie um ein Foto, das man nicht im Internet findet. Stellen Sie dazu eine kleine Aufgabe, z.B. ein Foto mit einer Milchpackung mit aktuellen Datum oder wo sich die Person ans linke Nasenloch tippt. Achten Sie auch darauf, wie lange die andere Person dafür braucht. Sollte ihr Kind den Wunsch haben, sich mit einer Bekanntschaft aus dem Internet zu treffen, so sollte dies stets an öffentlichen Orten (Kino, Cafe, etc.) und nach vorheriger Absprache mit Ihnen stattfinden. Sie sollten zudem bei der Begegnung nach Möglichkeit in Sichtweite bleiben.

# Wenn es bereits passiert ist

Auch wenn es schwerfällt: Versuchen Sie nicht in Panik zu verfallen, sondern bleiben Sie ruhig. Seien Sie für Ihr Kind da und machen Sie ihm keine Vorwürfe. Schuld hat nie das Kind, sondern die Person, die das Kind belästigt. Cyber Groomer sollten sofort im jeweiligen sozialen Netzwerk blockiert bzw. an die Seitenbetreiber*innen gemeldet werden. Hilfreich ist auch, sofort Beweise zu sichern und Screenshots zu machen bzw. Nachrichten zu speichern. Diese sind für ein mögliches späteres Verfahren wichtig. Was viele nicht wissen: Cyber Grooming ist eine Straftat! Erstatten Sie daher bei der nächsten Polizeidienststelle umgehend Anzeige gegen den/die Täter*in. Beziehen Sie sich dabei konkret auf §208a – die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen.

# Hilfe suchen

Scheuen Sie sich nicht, in dieser belastenden Situation professionelle Hilfe anzunehmen. Egal, ob Sie Sorge um Ihr Kind haben oder es bereits zu einem Übergriff gekommen ist: Niederschwellige Beratungsangebote wie die RaD-Elternseite für Sie als Elternteil oder die Notrufnummer 147 für Ihr Kind sowie saferinternet.at bieten rasch und unkompliziert Unterstützung.

Weitere Informationen zum Thema Cyber Grooming finden sie unter: www.rataufdraht.at, www.elternseite.at und www.saferinternet.at.

Das Angebot von Rat auf Draht finanziert sich zum Großteil aus Spenden.
Spendenkonto IBAN: AT10 2011 1827 1734 4400

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Leiter externe Kommunikation
Rat auf Draht gemeinnützige GmbH
Handy: +43(0)699/18814385
mailto: Oliver.Bayer@rataufdraht.at
http://rataufdraht.at

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