Wissenswertes
Altstadt von Bern

Kriterien für die Einschreibung der "Altstadt von Bern"

Um in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, müssen Welterbestätten von aussergewöhnlichem universellem Wert sein und mindestens eines von zehn Auswahlkriterien erfüllen. Die Altstadt von Bern erfüllt das Kriterium III für die Aufnahme. 

Kriterium (iii): Die Altstadt von Bern ist ein positives Beispiel für eine Stadt, die ihre mittelalterliche städtische Struktur erhalten hat, während die Reaktion im Laufe der Zeit, um die zunehmend komplexen Funktionen einer Hauptstadt eines modernen Staates.

Integrität: Das Objekt umfasst alle stadtgeschichtlichen Strukturen mit allen Entwicklungsphasen vom 12. bis zum 14. Jahrhundert, einschliesslich der Entwicklungen des 19. Jahrhunderts, wie die gut erhaltenen Brücken und bedeutenden öffentlichen Denkmäler. Es bewahrt somit alle Elemente, die seinen aussergewöhnlichen universellen Wert zum Ausdruck bringen.

Authentizität: Obwohl sich der Schutz der Altstadt in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts vor allem auf das Erscheinungsbild der Gebäude (Fassaden, Dächer) konzentrierte, hat die grosse Mehrheit der historischen Gebäude aus verschiedenen Epochen ihre innere Struktur beibehalten, und der mittelalterliche Gesamtplan ist intakt geblieben. Die Stadt weist heute einen guten Erhaltungszustand der Gebäude und eine sehr dynamische und zeitgemässe städtische Aktivität auf.

Weitere Informationen findest du unter www.unesco.org