Wie geplant hat die Kommission eine zweite Lesung der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) durchgeführt. Sie hat dabei ihre früheren Beschlüsse allesamt bestätigt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen, wobei eine Minderheit Nichteintreten beantragt.

An ihrer Sitzung vom 6. Mai 2022 hatte die Kommission eine erste Lesung der Vorlage vorgenommen und dabei an den Beschlüssen des Ständerates mehrere Änderungen vorgenommen (vgl. Medienmitteilung vom 6. Mai 2022). Zu diesem Konzept liegen mittlerweile Schätzungen der ESTV vor. Die WAK-N hält nach der zweiten Lesung in allen Punkten an ihren damaligen Anträgen fest. Das bedeutet, dass sie einen reinen Systemwechsel beantragt, der auch die Zweitwohnungen einschliesst. Weiter möchte sie Abzüge für Energiesparen und Rückbauten auch auf Bundesebene und nicht nur auf Kantonsebene nach wie vor zulassen, und auch die tatsächlichen Unterhaltskosten sollen abzugsfähig bleiben. Bei den Schuldzinsen schliesslich sollen Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge (statt wie gemäss Ständerat bis zu 70 Prozent) zulässig sein. Die Kommission hat auch intensiv über ein Alternativkonzept diskutiert, das darin besteht, zwar beim geltenden Recht zu bleiben, jedoch den Eigenmietwert auf 60 Prozent der Marktmiete zu beschränken. Nach diesem Konzept könnten die Kantone die Besteuerung des Eigenmietwerts sogar noch tiefer ansetzen, sofern sie gleichzeitig einen Abzug für Mietende gewähren. Dieses Konzept hätte weniger grosse Einnahmenausfälle zur Folge als der von der Kommission angepasste Entwurf, es wurde jedoch in der Gegenüberstellung der beiden Konzepte mit 11 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 12 zu 10 Stimmen angenommen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.

Gemäss Antrag der Kommission soll der Systemwechsel Zweitwohnungen mit einschliessen. Dies hätte insbesondere für die Tourismuskantone Steuerausfälle zur Folge. Die Kommission hat deshalb eine Kommissionsinitiative 22.454 verabschiedet, mit der eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen werden soll.

Beratung der Vorlage zur Einführung einer Tonnagebesteuerung auf Seeschiffen sistiert

Kurz nachdem die Kommission an ihrer Sitzung von Ende Juni auf die Vorlage 22.035 (Tonnagesteuer auf Seeschiffen) eingetreten war (vgl. Medienmitteilung vom 21. Juni 2022), befasste sich auch die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) damit (vgl. Medienmitteilung der FK-N vom 6. Juli 2022) und verfasste einen Mitbericht für die Detailberatung der WAK-N. Die WAK-N ist der Ansicht, die Erläuterungen bezüglich Flaggenerfordernis und auch die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels bei der Besteuerung von Seeschiffen für die öffentliche Hand seien in der Botschaft unzureichend. Sie hat deshalb nach eingehender Diskussion beschlossen, von der Verwaltung einen Zusatzbericht mit umfassenden Ausführungen zum Flaggenerfordernis sowie einer Abschätzung der Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu verlangen. Entsprechend hat sie die Beratung der Vorlage sistiert, bis dieser Bericht vorliegt. Das Geschäft dürfte im vierten Quartal erneut traktandiert werden.

Vorstösse aus dem Landwirtschaftsbereich

Die vom Ständerat gutgeheissene «Hornkuh-Motion» 21.3197 wird auch von der WAK-N mit 13 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen) unterstützt. Die Mehrheit begrüsst einen moderaten Beitrag für das Belassen der Hörner als Massnahme für mehr Tierwürde und als Entschädigung des Mehraufwands für die Tierhalterinnen und -halter. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.

Die Einführung des vom Bundesrat beschlossenen Obligatoriums für emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauchobligatorium) ist aus Sicht der Kommission in vielen Kantonen mit praktischen Schwierigkeiten und oft auch hohen Kosten für die Bäuerinnen und Bauern verbunden. Eine Anpassung der Vollzugshilfen des Bundes und die Klarstellung, dass Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen nicht auf die Landwirtinnen und Landwirte überwälzt werden dürfen, könnte aus Sicht der Kommission hier Abhilfe schaffen. Sie hat in diesem Sinne mit 14 zu 6 Stimmen (5 Enthaltungen) bzw. 10 zu 9 Stimmen (5 Enthaltungen) zwei Kommissionsmotionen verabschiedet (22.3886 und 22.3887). Gleichzeitig kommt sie damit der Petition 22.2005 teilweise entgegen, die insbesondere wegen den genannten Schwierigkeiten einen Verzicht auf das Schleppschlauchobligatorium fordert.

Die Motion 21.4383 «Umweltschonende landwirtschaftliche Maschinen und Verfahren unterstützen» lehnt die Kommission aus verfahrensökonomischen Gründen mit 13 zu 11 Stimmen ab, weil der Bundesrat das Anliegen bereits in seine Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (20.022) aufgenommen hat.

Taskforce für die Sperrung von russischen Oligarchengeldern

Mit 13 zu 12 Stimmen verabschiedete die WAK-N eine Kommissionsmotion betreffend den Einsatz einer Taskforce für die Sperrung von russischen und belorussischen Oligarchengelden (Mo. 22.3883). Das Anliegen der Motion ist nicht neu, hat sich doch der Nationalrat in der vergangenen Sommersession bereits mit einem sehr ähnlichen Vorstoss befasst (22.3214). Der Rat lehnte diesen unter anderem ab, weil er auch den Einzug von Vermögenswerten verlangte. Die neue Kommissionsmotion der WAK-N verzichtet auf diese rechtsstaatlich problematische Forderung. Die Kommissionsminderheit erachtet die bestehenden Strukturen und Aktivitäten des Bundes als ausreichend und lehnt die Motion deshalb ab.

Für langfristige Finanzierungsmöglichkeiten in der Tourismusbranche

Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, eine Motion von Ständerat Hans Stöckli (21.3743) anzunehmen. Diese hat zum Ziel, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für Tourismusprojekte, die die nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierung vorantreiben, zu schaffen. Die Mehrheit der Kommission argumentiert, längere Finanzierungslaufzeiten würden die langfristigen Erfolgschancen der Zielprojekte erhöhen und somit die nachhaltige Entwicklung des Schweizer Tourismus fördern. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie der Meinung ist, es gebe bereits eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten in der Tourismusbranche.

Aussprache zur Energieversorgung und zur Abhängigkeit der Schweiz von essentiellen Gütern

Die Kommission hat eine intensive Aussprache mit der Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, und dem Vorsteher des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, zum Thema Versorgungssicherheit mit Fokus auf dem Bereich Energie und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft geführt. Im Anschluss hat sie zwei Kommissionsmotionen beschlossen. Die erste beauftragt den Bundesrat, die Wettbewerbskommission (WEKO) aufzufordern, eine Untersuchung zu möglichen Wettbewerbsproblemen auf den Energiemärkten zu lancieren (22.3885; 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die zweite hat zum Ziel, eine Online-Plattform einzuführen, auf der die Treibstoffpreise der Tankstellen in der Schweiz abgerufen werden können (22.3884; 16 zu 7 Stimmen). Ähnliche Vorstösse sind bereits in beiden Räten hängig (22.3436 und 22.3804). Ausserdem hat die Kommission bei der Verwaltung detailliertere Angaben zum geplanten Vorgehen des Bundesrates bei einer möglichen Strom- oder Gasmangellage angefordert, und möchte wissen, wie der Bundesrat vorsieht, die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft zu minimieren. Zusätzlich soll in einem Bericht das Thema strategische Abhängigkeit der Schweiz von essentiellen Gütern vertieft und Massnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten aufgezeigt werden.

Die Kommission hat am 15./16. August 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin sowie von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.