(Photo: athletix.ch)
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Keine Leichtathletik-Wettkämpfe vor Mitte Juni

Die neusten Bundesrats-Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben zur Folge, dass in der Schweiz mindestens bis zum Sonntag, 7. Juni keine Leichtathletik- und Running-Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Der Bundesrat hat am Donnerstag, 16. April bekanntgegeben, wie es nach der bis zum 26. April ausgerufenen «aussergewöhnlichen Lage» weitergeht. Für Vereine und Veranstalter in der Leichtathletik und im Running gelten weiterhin starke Einschränkungen. Hier folgend ein Überblick.

Trainingsbetrieb
Da die meisten Sportanlagen bis mindestens zum 11. Mai geschlossen bleiben und grössere Menschenansammlungen bis zum 7. Juni nicht erlaubt sind, ist ein geregeltes Vereinstraining nach wie vor nicht möglich. Von Swiss Olympic und dem BASPO ist für Freitag, 17. April eine Videokonferenz angesagt, an der auf diese Themen im Detail eingegangen wird. Swiss Athletics wird, sofern es daraus weitere Erkenntnisse gibt, umgehend informieren.

Wettkämpfe Stadion
Gemäss dem Bundesratsbeschluss sind jegliche Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen bis zum 7. Juni verboten. Swiss Athletics entzieht folglich allen Wettkämpfen bis zu diesem Termin die Bewilligung. Damit werden unter anderem auch die SVM-Finals (NLA, NLB, NLC und PL am 16./17. Mai) abgesagt.

Die SM Aktive vom 26./27. Juni in Bellinzona wurde bereits letzte Woche abgesagt. Ein Alternativdatum wird gesucht.

Bezüglich der Wettkämpfe, welche nach dem 7. Juni geplant sind, bleibt Swiss Athletics bei seiner bisherigen Position und sagt von sich aus keine Wettkämpfe ab, welche von den Behörden nicht explizit untersagt sind. Es obliegt den einzelnen Veranstaltern, darüber zu befinden, ob sie ihren Wettkampf weiterhin aufrechterhalten wollen. Dabei ist zu bedenken, dass die Trainingsmöglichkeiten teilweise sehr stark eingeschränkt sind und dieser Umstand gegebenenfalls beim Disziplinen- und Kategorienangebot berücksichtigt werden muss. Zudem sind die weiteren Entscheide des Bundesrates zur Durchführung von Grossveranstaltungen abzuwarten. Diese wurden für die übernächste Bundesratssitzung in Aussicht gestellt.

Swiss Athletics ist daran, eine alternative Wettkampfplanung für die Monate Juli, August und September zu erstellen. Dabei geniesst die Verschiebung der SM Aktive eine hohe Priorität. Welche anderen nun abgesagten Verbandsveranstaltungen noch in den Herbst verschoben werden, ist Gegenstand von weiteren Abklärungen.

Wettkämpfe Nachwuchsprojekte
Auch jegliche Wettkämpfe der Nachwuchsprojekte Mille Gruyère und Swiss Athletics Sprint sind bis zum 7. Juni untersagt. Momentan werden verschiedene Szenarien geprüft. Ziel von Swiss Athletics ist es, die Kantonalfinals des Swiss Athletics Sprints sowie die Regionalfinals des Mille Gruyère durchzuführen und im Herbst an den Schweizer Finals die schnellsten Athleten und Athletinnen zu küren. Organisatoren mit «frühen» Ausscheidungen, die nicht zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden können, sind gebeten, gemeinsam mit dem kantonalen Verantwortlichen nach einem möglichen Verschiebedatum zu suchen.

Die Entscheide in Bezug auf den Start der UBS Kids Cup Saison werden gemeinsam mit dem Projektteam von Weltklasse Zürich bis Montagabend, 20. April gefällt und auf der Webseite des UBS Kids Cups kommuniziert.

Running-Veranstaltungen
Für die Absage von Running-Veranstaltungen sind grundsätzlich die Veranstalter zuständig. Von den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion sind folgende abgesagt oder verschoben:

  • SM Marathon, Zürich (26. April); Verschiebedatum in Abklärung
  • SM 10 km, Lugano (16. Mai); verschoben auf den 29. August
  • SM 100 km, Biel (5./6. Juni)
  • SM Trail Running, Couvet (6./7. Juni)

Auch hier sucht Swiss Athletics mit verschiedenen Veranstaltern nach Alternativen.

Kurse
Sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und Running-Leiter sind bis Ende Juni abgesagt.

Swiss Athletics bittet alle Betroffenen um Verständnis für diese aussergewöhnlichen Massnahmen und fordert sie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen.

(fre)