Kirche und Staat:Die ganz alten Rechnungen

Lesezeit: 2 min

Seit 200 Jahren entschädigt der Staat die Kirchen für enteignete Güter. Seit 100 Jahren fordert die Verfassung: Schluss damit. Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf - doch große Chancen hat er nicht.

Von Annette Zoch, München

Die Angelegenheit liegt schon ein bisschen länger auf dem Tisch: Seit fast 200 Jahren zahlt der Staat Geld an die beiden großen Kirchen, um sie für einst enteignete kirchliche Güter zu entschädigen. Seit 100 Jahren besteht der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, diese Staatsleistungen zu beenden. Nun gibt es einen Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz. Der Bundestag beriet am Donnerstag in erster Lesung über einen Entwurf der Oppositionsfraktionen von FDP, Grünen und Linken.

Die Staatsleistungen gehen zum großen Teil auf einen Beschluss von 1803 zurück, den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss . Anfang des 19. Jahrhunderts enteigneten die Landesherren die Kirchen teilweise. Im Gegenzug zahlten sie Ausgleich, damit die Kirchen weiterhin Kleriker und Immobilien bezahlen konnten. Bis heute erhalten die katholische und die evangelische Kirche deshalb Entschädigungen vom Staat, rund 548 Millionen Euro jährlich. Gezahlt wird das Geld von den Bundesländern, mit Ausnahme von Bremen und Hamburg. Die Länder zahlen dabei unterschiedlich viel: Das Saarland rund 680 000 Euro, Bayern rund 90 Millionen.

Passiert ist bis heute nichts

Die Weimarer Reichsverfassung, die sich um eine Entflechtung von Staat und Kirche bemühte, sah eine Neuregelung vor, um die regelmäßigen Zahlungen zu beenden. Dies wurde in Artikel 140 auch ins Grundgesetz übernommen. Passiert ist aber bis heute nichts. Auch wenn die Bundesländer zahlen - das nötige Grundsätzegesetz muss der Bundestag verabschieden. Mit den von den Finanzämtern eingezogenen Kirchensteuern haben die Zahlungen nichts zu tun.

Mit dem Gesetz wollen FDP, Grüne und Linke die Länder verpflichten, innerhalb von fünf Jahren mit den Kirchen die Rahmenbedingungen für die Ablösung auszuhandeln. Für die Zahlung sollen sie dann weitere 20 Jahre Zeit bekommen. Erst ab dem Jahr 2045 soll also dem Gesetzentwurf zufolge kein Geld mehr fließen. Die Länder und die betreffenden Ortskirchen sollen selbst vereinbaren dürfen, wie die Entschädigung geleistet wird - in Form von Einmal-, oder Ratenzahlungen, durch Immobilienübertragungen oder, indem die Länder Pensionsleistungen übernehmen.

Bei der Ablösesumme schlagen FDP, Grüne und Linke vor, sich am Bewertungsgesetz zu orientieren. Für "wiederkehrende Nutzungen und Leistungen" gibt es einen Wert an, der das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen umfasst. Das Jahr 2020 soll dabei als Grundlage genommen werden. Dann würde sich der Wert der gesamten Ablöse auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.

Die Kirchen sind gesprächsbereit

"Unser Gesetzentwurf verdient das Prädikat historisch, denn er ist ein für alle politischen Fraktionen, für die Kirchen und für die Länder annehmbarer Kompromiss", sagte Benjamin Strasser, religionspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Die Kirchen selbst sind gesprächsbereit. Auch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD signalisierten bei der Bundestagsdebatte am Donnerstag Offenheit für die Pläne. Der Vorschlag sei sachlich und diskussionswürdig, sagte der kirchenpolitische Sprecher der Union, Hermann Gröhe (CDU). Durch den Antrag sei die Debatte "wirklich weiter gekommen", sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci. Beide forderten aber zunächst die Bundesländer in die Beratungen einzubinden, weil sie am Ende die Kosten tragen müssen.

© SZ/KNA/EPD - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: