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Selbstständige in der Coronakrise Die Alleingelassenen

Mit Soforthilfen hatten Bund und Länder Soloselbstständige und Kleinunternehmer vor der Pleite bewahren wollen. Doch viele der damit verknüpften Hoffnungen zerschellen an der Wirklichkeit.
Proteste von Soloselbstständigen und Künstlern in Berlin

Proteste von Soloselbstständigen und Künstlern in Berlin

Foto: snapshot-photography/F.Boillot/ imago images/snapshot

Alex Beran, 47, will nicht jammern, das ist ihm wichtig. Die Coronakrise habe viele Menschen hart getroffen, sagt er, nicht nur ihn als selbstständigen Fotografen. Trotzdem ärgert er sich darüber, wie Soloselbstständige derzeit von der Politik behandelt werden.  

Beran, der auch viele Fotoproduktionen für die Autoindustrie als Producer organisiert, sind wegen der Coronakrise fast sämtliche Aufträge bis August weggebrochen. Das Volumen schätzt er auf 20.000 bis 25.000 Euro. Deshalb war er froh, als die Bundesregierung zumindest für drei Monate Hilfe versprach.  

Bis zu 9000 Euro sollten Soloselbständige und Kleinstunternehmer mit bis zu fünf Beschäftigten als Zuschuss beantragen können, erklärten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im März. 50 Milliarden Euro wurden zur Verfügung gestellt. "Wir gehen in die Vollen", sagte Scholz. "Wir lassen niemanden allein", sekundierte Altmaier.  

Bundesminister Altmaier, Scholz: Hilfsgelder an Bedingungen geknüpft

Bundesminister Altmaier, Scholz: Hilfsgelder an Bedingungen geknüpft

Foto: ODD ANDERSEN/ AFP

Ganz geklappt hat das nicht. Denn die Hilfsgelder des Bundes sind an Bedingungen geknüpft, die an der Realität vieler Selbstständiger vorbeigehen. Das Geld darf nämlich nur für laufende Betriebskosten verwendet werden, etwa gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und -ausstattung sowie Finanzierungskosten oder Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Autos und Maschinen. Nicht aber für die privaten Lebenshaltungskosten, wie etwa Miete, Beiträge zur Krankenversicherung oder zur privaten Altersvorsorge.  

Weil in einigen Bundesländern die Hilfen zunächst recht großzügig und unbürokratisch vergeben wurden, müssen noch dazu womöglich Tausende Selbstständige demnächst Gelder zurückerstatten. In anderen Ländern haben die Landesregierungen die Bundesmittel noch mit eigenen Geldern aufgestockt, die dann eben doch auch für private Zwecke verwendet werden dürfen. Vielen Selbstständigen sind wegen dieses Durcheinanders bis heute die Vergabekriterien nicht klar.  

Betroffene erzählen

Achim Trumpfheller, 43, Grafiker aus Schaumburg, war zunächst froh, als Berlin die Soforthilfen ankündigte - jetzt fühlt er sich verschaukelt.

Die Diplomübersetzerin Beate Maier etwa hat auf einen Antrag lieber ganz verzichtet - weil sie Angst hat, am Ende noch als Subventionsbetrügerin dazustehen. "Allein schon der Vorwurf und eine mögliche Untersuchung könnten mich dann alle Aufträge von öffentlichen Auftraggebern kosten", sagt sie. 

NRW war schnell - zu schnell

Fotograf Beran, der im südhessischen Lorsch wohnt, bekam nach einem fünfwöchigen Prüfprozess 2000 Euro für seine Betriebskosten zugesprochen. "Kollegen aus Hamburg in exakt der gleichen Situation haben sehr viel mehr bekommen", sagt er. "Das verstehe ich nicht."  

Um die Soforthilfen möglichst schnell zu den Empfängern zu bringen, hatte der Bund die Umsetzung seines Programms an die Länder übertragen  – und dort ging zu Anfang vieles durcheinander. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Schon ab dem 27. März konnten Betroffene dort Zuschüsse beantragen, obwohl das Land erst am 1. April eine formelle "Verwaltungsvereinbarung" für die Mittel mit dem Bund zu Ende verhandelt und unterschrieben hatte. 

In den ersten Tagen enthielt ein Katalog häufig gestellter Fragen und Antworten auf der Website des Landes deshalb noch den Hinweis, die Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen seien grundsätzlich durch die Hilfen abgedeckt - was zwischenzeitlich wieder geändert wurde.

Seit Wochen werben Vertreter aus etlichen Bundesländern parteiübergreifend für eine Lockerung der strengen Zuschusskriterien.

"Wir sind tagtäglich mit Hunderten von verzweifelten Zuschriften konfrontiert, die beklagen, dass die Soforthilfe sich zwar ausdrücklich an sie als Soloselbstständige wendet, sie aber dann letztlich doch unberücksichtigt lässt", schrieben etwa die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) und der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) Ende April an die beiden Bundesminister Scholz und Altmaier. Vogt und Pinkwart sind Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz. 

"Wir lassen niemanden allein"

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Einige Wochen zuvor hatte bereits Vogts Staatsrat Sven Wiebe das Problem wie folgt beschrieben: "Vielfach nutzen Soloselbstständige das Wohn- oder Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden für Verwaltungs- oder auch Heimarbeit." Die Garage sei womöglich Lagerraum und das Auto werde privat und beruflich genutzt.  

Es sei für viele schwer, unter diesen Umständen eindeutige Betriebskosten auszuweisen. Deshalb sei es wichtig, die Corona-Hilfen nicht ausschließlich an Mieten, Leasingraten oder anderen Sachkosten auszurichten, sondern an den "Corona-bedingten substanziellen Umsatzeinbußen", so Wiebe weiter an seine Kollegen in den Bundesministerien.  

Ein Vorschlag Vogts und Pinkwarts lautete schließlich: Soloselbstständige sollten doch die Möglichkeit haben, von den Bundeshilfen einen Betrag in Höhe der sogenannten Pfändungsfreigrenze für ihre Lebenshaltungskosten zu nutzen, das wären rund 1180 Euro pro Monat.  

Doch die Appelle waren vergebens. Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 5. Mai erteilte Bundesminister Altmaier den Vorschlägen seiner Länderkollegen eine Absage.  

Betroffene erzählen

Danielle Böhle, Diplom-Psychologin aus Morsbach bei Köln, ärgert sich, dass sich die Richtlinien dauernd ändern.

Am Geld kann das kaum liegen: Denn obwohl mittlerweile schon ein Großteil der Anträge auf Soforthilfe gestellt sein dürften, wurden von den zur Verfügung stehenden 50 Milliarden Euro bis zum 11. Mai erst 11,2 Milliarden Euro bewilligt. Es ist also durchaus noch etwas übrig.

Hartz IV statt Soforthilfe

Doch wenn es um die Frage geht, wie etwa Soloselbstständige in der aktuellen Situation ihre Existenz retten können, verweist der Bund lieber auf das Arbeitslosengeld II. Der Zugang zu Hartz IV sei im Zuge der Coronakrise extra erleichtert worden: Die Vermögensprüfung sei einfacher und Kosten für Unterkunft und Heizung sollen für sechs Monate ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung wie sonst üblich überprüft wird.   

Die aktuelle Regelung stelle sicher, "dass Leistungen nicht dupliziert und ein zeit- und kostenintensiver Abgleich zwischen verschiedenen Bewilligungsstellen vermieden wird", verteidigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Marco Wanderwitz, dieses Hilfskonzept in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Claudia Müller.  

Für Müller ein Affront. "Wir dürfen Selbstständige nicht durchs Raster fallen lassen!", sagt sie. "Es wäre für den Bund schnell und einfach machbar, den meisten Soloselbstständigen den Weg zum Jobcenter zu ersparen." 

Tatsächlich scheint die Coronakrise schon jetzt viele Betroffene in Hartz IV getrieben zu haben. Die Zahl der Selbstständigen, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, stieg im April 2020 auf 83.9000 Personen, teilte das Bundesarbeitsministerium auf eine weitere Anfrage Müllers mit. Im März 2020 seien es nach Daten der Bundesarbeitsagentur nur 13.500 Personen gewesen und im Vorjahresmonat, also im April 2019, 15.000. Das bedeutet eine Steigerung um 460 Prozent.  

Betroffene erzählen

Alex Beran, 47, Fotograf aus Heppenheim, hätte in Hamburg 7000 Euro mehr bekommen.

Auch Beran hat schon beim Jobcenter angerufen, um sich nach dem Arbeitslosengeld II zu erkundigen. "Die Sachbearbeiterin navigierte mich über unzählige Links, ich sollte bestimmt 25 Seiten ausfüllen", erzählt er. "Dass der Antrag wegen der Coronakrise leichter sein soll als sonst, davon habe ich nichts gemerkt." Irgendwann kam heraus, dass Beran sowieso keinen Anspruch hat - unter anderem, weil zu viel Geld auf seinem Konto lag. Er hatte es für ein Buchprojekt zurückgelegt. Jetzt lebt er davon.  

Ähnlich wie Beran gehen viele Selbstständige an ihre Rücklagen – auch aus Unsicherheit, ob ihnen Hilfe überhaupt zusteht. "Wenn die Soforthilfen nicht analog zu anderen Unternehmen nachgebessert und vor allem rechtssicher gestaltet werden, lass' ich es lieber ganz bleiben und greife ohne Hartz IV-Bürokratie gleich auf meine Altersersparnisse zurück", sagt etwa Diplomübersetzerin Maier.  

Verbandsvertreter und Oppositionspolitiker fordern deshalb, die Hilfe gerade für Soloselbstständige nachzubessern. "Selbstständige sind in stärkerem Maße als Angestellte von den Lockdown-Maßnahmen betroffen, weil sie nicht nur für ihre privaten, sondern auch für die weiterlaufenden betrieblichen Kosten aufkommen müssen", sagt etwa Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel wirft der Bundesregierung gar vor, "Selbstständige als Erwerbstätige zweiter Klasse" zu behandeln – mit Verweis auf die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Angestellte, die der Bundestag an diesem Donnerstag beschlossen hat.   

Betroffene erzählen

Beate Maier, 61, Diplom-Übersetzerin aus Hilden, verzichtet lieber auf Unterstützung durch den Staat - aber nicht ganz freiwillig.

Es sieht allerdings derzeit nicht so aus, als ob die zuständigen Bundesminister diesem Drängen noch mal nachgeben wollen. Stattdessen streitet sich der Bund laut "Handelsblatt" mit einigen Ländern, die die Hilfen aus Bundessicht zu großzügig verteilt haben.

Während der Antrag von Beran in Hessen etwa mehrere Wochen genau und anhand seiner Steuerunterlagen geprüft wurde, zahlte beispielsweise Berlin vielen Soloselbstständigen binnen weniger Tagen hohe Summen aus. Sie mussten sich dafür nur ausweisen, ihre Steuernummer und eine dem Finanzamt bekannte Iban sowie eine eidesstattliche Erklärung über die Richtigkeit ihre Angaben einreichen. Die Idee: Die Hilfen sollten möglichst schnell und unbürokratisch fließen – und zu viel bewilligte Gelder danach zurückgezahlt werden.  

So bekamen viele Zuschussempfänger denn auch kürzlich eine Mail von der zuständigen Investitionsbank Berlin (IBB). Neben einer Bescheinigung für das Finanzamt fanden sie darin auch nochmals eine "Belehrung über ihre Pflichten" – inklusive einer Kontonummer für etwaige Rücküberweisungen. Immerhin 40 Millionen Euro sind laut IBB schon wieder zurückgekommen.   

Betroffene erzählen

Branko Trebsche, 46, IT-Berater aus Oldendorf, hat im vergangenen Jahr recht wenig verdient. Die Coronakrise vereitelte die Aufholjagd - und der Staat hilft in solchen Fällen nicht.

Mehr Glück haben Soloselbstständige, die in Hamburg, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen wohnen. Die Hansestadt gewährte ihnen nämlich neben den Bundeshilfen einen zusätzlichen Pauschalzuschuss über je 2500 Euro zur Existenzsicherung. In Baden-Württemberg dürfen sie bei den Bundeszuschüssen 1180 Euro pro Monat für die Lebenshaltungskosten geltend machen, auch das zahlt das Land.  

Nordrhein-Westfalen verkündete diese Woche, dass die Empfänger von Bundeshilfen zwar im Nachhinein eine Erklärung über die Verwendung abgeben müssten – dafür können sie aber pauschal 2000 Euro als Lebenshaltungskosten ansetzen. Das Land zahlt.

Auch Berlin hat zu Beginn der Krise Landesmittel für Soloselbstständige zur Verfügung gestellt: 5000 Euro konnte jeder zusätzlich zu den Bundeszuschüssen beantragen, ebenfalls zur Sicherung der eigenen Existenz. Das Problem: Die dafür bereitgestellten Mittel waren binnen weniger Tage ausgeschöpft.