Kommentar:Mut zur Rente

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Olaf Scholz macht in der Corona-Krise einen guten Job. Er sollte aber ein anderes Thema nicht vergessen: die umstrittene Besteuerung der Altersbezüge.

Von Hendrik Munsberg

Wie sieht weitsichtige politische Führung aus? Das beweist gerade eindrucksvoll der Sozialdemokrat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Zupackend und klug setzt er Milliardensummen aus öffentlichen Kassen ein, damit das Land einigermaßen unbeschadet durch die Corona-Krise kommt. Und es gibt heute keinen Ökonom von Rang, der diesen finanzpolitischen Anti-Pandemie-Kurs in seiner Grundrichtung verdammt, auch wenn so manchen ein zunehmend mulmiges Gefühl beschleicht angesichts der rasant wachsenden Staatsschulden.

Jetzt aber bekommt es Scholz mit einer anderen Causa zu tun, die ebenfalls politische Klugheit verlangt - die Besteuerung der Renten in Deutschland. Sie wird in der heutigen Form seit rund 15 Jahren vollzogen, ersonnen wurde sie zwischen 2002 und 2005 unter Federführung des Bundesfinanzministeriums. Verständlich, dass die FDP nun vom SPD-Politiker wissen will, warum damals eine Praxis gewählt wurde, bei der sogar die zuständige Expertenkommission Bedenken anmeldete. Auch als deren Vorsitzender Bert Rürup einige Jahre später unmissverständlich artikulierte, das gewählte Verfahren sei womöglich verfassungswidrig, weil es zu Doppel- oder Zweifachbesteuerung führe, hatte das keine erkennbaren Konsequenzen, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies ausdrücklich verboten hatte. Im Finanzministerium nahm man anscheinend ein juristisches Restrisiko hin. Ob das politisch klug war?

Die Sache ist ziemlich kompliziert, im Kern geht es um Fragen wie diese: Darf der Staat das steuerliche Existenzminimum - das durch den "Grundfreibetrag" geschützt wird - als eine Art fiskalischen Bonus verbuchen und damit etliche Steuerzahler und Rentner in unzulässiger Weise belasten? Wer die Angelegenheit jedoch angemessen bewerten will, muss sehen: Sie hat eine historische, eine politische und eine juristische Dimension.

Historisch war die Lage seinerzeit so: Die Neuordnung der Rentenbesteuerung entsprang keineswegs einer maliziösen politischen Initiative der damaligen rot-grünen Regierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder. Vielmehr hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen als grundgesetzwidrig gerügt und die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Januar 2005 eine Lösung vorzulegen. Die Finanzsituation der öffentlichen Kassen war seinerzeit allerdings äußerst angespannt, und man glaubte deshalb wohl, alternativlos zu handeln, als jene Lösung entstand, die noch heute gilt. Von Anfang an stand bei der Operation eines fest: Sie durfte den Staat auf gar keinen Fall mehr als 20 Milliarden Euro kosten.

Experten beanstanden die Besteuerung. Ein kluger Finanzminister reagiert darauf

Nun hat Scholz angesichts der Corona-Krise heute sicherlich sehr viel Wichtiges zu tun. Aber die Politik hat auch die Verpflichtung, den Bürgern die umstrittene Rentenbesteuerung zu erklären. Immerhin erhob Rürup schriftlich und mit etlichen Tabellen und Grafiken unterfüttert den Vorwurf, die geltende Regelung verstoße "in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung". Soll das so im Raum stehen bleiben? Das Bundesfinanzministerium gehört zu den bestausgestatteten Behörden des Landes. Es sollte in der Lage sein, den Bürgern mit eigenen Erläuterungen zu verdeutlichen, warum das damals gewählte Vorgehen nicht zu beanstanden ist.

Es stimmt ja: Juristisch ist die Besteuerung der Renten erst dann verfassungswidrig, wenn Deutschlands höchste Richter in Karlsruhe dies feststellen. Selbst wenn der Bundesfinanzhof zu so einem Ergebnis käme, müsste er einen Vorlagebeschluss ans Verfassungsgericht übermitteln. Und selbst dann muss dieser dort noch lange keine Gnade finden. Bisher ist dies alles nicht eingetreten, so gesehen bewegt sich das Bundesfinanzministerium mit der geltenden Rentenbesteuerung auf dem Boden des Grundgesetzes, bis zum Beweis des Gegenteils. Trotzdem hat es in der Öffentlichkeit eine beachtliche Wucht, wenn eine große Zahl von Steuerexperten - darunter ein wichtiger Richter am Bundesfinanzhof - gravierende Einwände gegen die Praxis der Rentenbesteuerung geltend machen.

Ein kluger Finanzminister wird das nicht einfach an sich abprallen lassen, sondern die Initiative ergreifen und den Bürgern in verständlicher Weise erklären, warum er sich seiner Sache so sicher ist.

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