Qualität der Arbeit Befristet Beschäftigte

Wie hoch ist der An­teil der be­friste­ten Ar­beits­ver­trä­ge bei Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mern? Bei der Be­rech­nung der Be­fristungs­quote wer­den alle ab­hän­gig Be­schäf­tig­ten ab 25 Jah­ren be­rück­sich­tigt.
Jün­ge­re Ar­beit­neh­mer, die sich im Über­gang vom Bil­dungs- zum Be­schäf­ti­gungs­sys­tem befinden und häu­fig be­fris­te­te Ver­träge ha­ben, flie­ßen nicht in die Be­rech­nung ein. Auch die Grup­pe der Auszu­bil­denden, in der be­fristete Be­schäf­ti­gung weit ver­breitet ist, wird dadurch weit­ge­hend nicht be­rück­sich­tigt. Der In­di­ka­tor erfasst da­her nicht das ganze Aus­maß be­fristeter Be­schäf­ti­gung.

Knapp jeder dreizehnte Arbeitsvertrag hat ein Verfalls­datum

2022 waren in Deutsch­land 7,8 % der Arbeit­neh­me­rinnen und Ar­beit­neh­mer ab 25 Jah­ren be­fristet be­schäftigt. Die Be­fristungs­quote von Frauen mit 7,9 % und Män­nern mit 7,7 % un­ter­schei­det sich dabei im Vergleich zu frü­her kaum mehr. 30 Jahre zuvor fiel der Un­ter­schied noch etwas grö­ßer aus. 1992 waren 7,1 % der Frauen und 5,6 % der Män­ner in ei­nem be­friste­ten Ar­beits­ver­hält­nis be­schäftigt. Die meisten, (57,8 %), der be­fristet Be­schäf­tig­ten besaßen 2022 einen Ar­beits­ver­trag mit einer Lauf­zeit von weni­ger als einem Jahr. Bei 20,3 % der Be­frag­ten be­trug die Be­fris­tung ein bis unter zwei Jahre, bei weite­ren 12,9 % zwei bis un­ter drei Jahre. 9,0 % ga­ben an, einen Ver­trag mit einer Lauf­zeit von mehr als drei Jah­ren zu be­sitzen.

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Anstieg der Befristungen seit 2020

Seit 1991 ist die Be­fristungs­quo­te von 5,9 % um 1,9 Pro­zent­punk­te auf 7,8 % an­ge­stie­gen. Zu beach­ten ist, dass der An­stieg auf Grund me­tho­di­scher Än­de­run­gen etwas über­zeich­net dar­gestellt wird. Der An­teil legte in der Ver­gan­gen­heit meist in kon­junk­tu­rel­len Schwäche­pha­sen stär­ker zu, wäh­rend er in Auf­schwung­pha­sen leicht zu­rück­ging. In Fol­ge der Fi­nanz­markt­kri­se sank der An­teil be­fristet Be­schäf­tig­ter im Jahr 2009, um in den bei­den da­rauf­fol­gen­den Jah­ren wie­der mo­de­rat an­zu­stei­gen. Seit 2012 sinkt die Be­fris­tungs­quote auf 6,9 % in 2020 und steigt seit dem wieder an. Auf­grund der Neu­ge­stal­tung der Ar­beits­kräf­te­er­he­bung, die zu einer ein­ge­schränk­ten Ver­gleich­bar­keit der Er­geb­nis­se mit den Vor­jah­ren führt, kön­nen die Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise auf die Be­fris­tungs­quote nicht nä­her be­stimmt werden.

Deutschland im europäischen Mittelfeld

Im europäischen Verg­leich lag Deutsch­land im Jahr 2022 unter dem EU-Durch­schnitt von 10,7 % und be­weg­te sich im Ver­gleich zu an­de­ren EU-Mit­glieds­län­dern im Mit­tel­feld. Be­son­ders hoch waren die Be­fris­tungs­quo­ten in den Nieder­landen mit rund 18,7 % und Spanien mit 18,6 %. Zu den sechs Län­dern mit Be­fris­tungs­quo­ten unter 5 % gehörten die Slowa­kei, Bulga­rien, Lettl­and, Est­land, Ru­mänien sowie Litauen, wel­ches die nied­rig­ste Be­frist­ungs­quote hatte (1,6 %). Im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich ist eine nie­dri­gere Be­fris­tungs­quote jedoch nicht immer mit hö­he­rer Be­schäf­ti­gungs­si­cher­heit gleich­zu­set­zen, da die na­tio­na­len Re­ge­lun­gen des Kün­di­gungs­schut­zes unter­schied­lich sind.

In den meisten Staaten waren die Be­fris­tungs­quo­ten der Frauen hö­her. Deutsch­land zähl­te in 2022 zu den Län­dern mit den ge­ring­sten Un­ter­schie­den zwi­schen Män­nern und Frauen.

Über­durch­schnitt­lich hohe Be­fristungs­quoten für Soldaten, An­gehörige akademischer Berufe und Hilfs­kräfte

Mit 35,7 % waren in Deutsch­land die Befristungs­quoten für Soldaten am höchsten. Darauf folgen An­ge­hö­ri­ge aka­de­mischer Be­ru­fe mit 11,5 % und Hilfs­ar­beits­kräf­te (10,4 %). Auch bei Er­werbs­tä­tigen in Dienst­lei­stungs­beru­fen (8,8 %) war der Anteil der be­fristet Be­schäf­tig­ten über­durch­schnitt­lich hoch.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteile der befristeten Beschäftigten ab 25 Jahre an allen ab­hän­gig Be­schäf­tig­ten ab 25 Jahre.

Quelle
Arbeitskräfteerhebung

Hinweise zur Interpretation
Der Mikro­zensus mit der inte­grier­ten Arbeits­kräfte­er­he­bung wurde in 2020 neu­ge­stal­tet. Ne­ben dem Fra­gen­pro­gramm wurden die Kon­zep­tion der Stich­probe sowie mit der Einfüh­rung eines Online-Frage­bogens auch die Form der Daten­ge­win­nung verändert. Die Er­geb­nisse ab Er­he­bungs­jahr 2020 sind des­halb nur ein­ge­schränkt mit den Vor­jah­ren ver­gleich­bar.

Weitere methodische Ver­än­de­run­gen mit Aus­wir­kun­gen auf die Er­geb­nisse wur­den da­rüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durch­ge­führt. Die Er­geb­nisse in diesen Jah­ren sind daher nur ein­ge­schränkt mit den Vor­jahren ver­gleich­bar.

Die Hochrechnung berück­sichtigt die Bevöl­kerungs­eck­werte aus der Fort­schrei­bung des mit Stich­tag 9. Mai 2011 durch­ge­führ­ten Zensus und revi­diert die Er­geb­nisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Be­richts­jahr 2016 basiert die Stich­probe des Mikro­zensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch die­se Um­stel­lung ist die Ver­gleich­bar­keit der Er­geb­nisse des Mikro­zensus 2016 mit den Vor­jah­ren ein­ge­schränkt.

Für die Er­geb­nisse zur be­friste­ten Be­schäf­ti­gung gibt es zu­sätz­liche Hin­weise:
Der An­stieg der be­fristetet Be­schäf­tig­ten ist durch das ge­än­der­te Hoch­rech­nungs­ver­fah­ren im Jahr 2005 im Ver­gleich zu 2004 über­zeichnet.

Weitere Infor­ma­tio­nen hierzu finden Sie im Bereich Me­thoden: Qua­li­täts­be­rich­te und Er­läu­te­run­gen.

Weitere Informationen
Befristet Beschäftigte in Europa
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020