24.06.2022 – Abschalteinrichtungen in Audi A5 Cabrio (Motor 3.0 TDI) bestätigt – EUR 38.422,12 Schadensersatz plus Zinsen zugesprochen

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Audi zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt

Mit aktuellem Urteil erkennt das Landgericht Nürnberg-Fürth den Anspruch des Klägers wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung an. Der Kläger erwarb am 26.01.2016 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ A5 Cabrio (Motor 3.0 TDI) für EUR 57.116,00. Dieses war mit einem Motor des Typs EA 897 ausgestattet, welcher zur neuen Motorengeneration der Audi AG gehört.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Audi AG die zuständige Genehmigungsbehörde durch das Herstellen und Inverkehrbringen des Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware durch schlüssiges Handeln getäuscht hat. Um den Ausstoß von Stickoxiden zu optimieren, wird im Rahmen der sog. Abgasrückführung ein Teil der Abgase zurück in das Abgassystem geführt, um erneut verbrannt zu werden. Diese Abgasrückführung wird nur im Rahmen eines bestimmten Temperaturfensters vorgenommen. Außerhalb dieses Temperaturfensters werden die Stickoxidgrenzwerte nicht eingehalten.

Im Rahmen der Beantragung der Zulassung des Fahrzeugs muss der Hersteller darlegen, dass das Fahrzeug die Grenzwerte einhält. Werden diese nicht eingehalten, droht dem Fahrzeughalter der Entzug der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug hält die Grenzwerte jedoch nur auf dem Prüfstand – also während des Zulassungsverfahrens ein – nicht jedoch unter realen Betriebsbedingungen.

Diese technischen Details wurden der zuständigen Behörde seitens der Audi AG bei der Zulassung nicht offengelegt. Das Kraftfahrbundesamt – als zuständige Behöre – wurde über die Einhaltung der Grenzwerte getäuscht, was den Anspruch des Klägers begründete.

Entsprechend wurde Audi zur Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 38.422,12 nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.

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