viadonau, Sicherheit

Nachdem es in der Nacht des 7. Juni im Gemeindegebiet von Hartkirchen zu einem massiven Felssturz gekommen war, wurde der Treppelweg zwischen Kaiserau und Kobling (ca. Strom-km 2167,8 - 2176,8 rechtes Ufer) umfassend gesperrt. Nach der Materialräumung des Weges sowie der Begutachtung der Abbruchstelle, erfolgte eine eingehende Beurteilung der Gefahrenstelle und möglicher Maßnahmen durch den oberösterreichischen Landesgeologen. Bis zur Umsetzung eines Sicherungskonzeptes sowie eines geotechnisch ausgearbeiteten Sanierungsprojekts bleibt die Benützung des Treppelwegs verboten. Aus derzeitiger Expertensicht ist eine mögliche Freigabe des Weges erst im Winter realistisch, die Sperre könnte das gesamte Jahr 2021 betreffen.

Abbruchstelle in der Felswand oberhalb des Treppelwegs

Abbruchstelle in der Felswand oberhalb des Treppelwegs (Hartkirchen), Foto: © viadonau

Der massive Felssturz riss Bäume und anderes Material mit sich und begrub den Treppelweg bei Hartkirchen auf einer Länge von 50 Metern. viadonau-Erhaltungsexperten leiteten rasch erste Sicherungsmaßnahmen ein. In Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei wurde das betroffene Gebiet im weiteren Verlauf großräumig abgesperrt. In den darauf folgenden Wochen wurden umfangreiche Begehungen und Besichtigungen des Gefahrenbereichs mit dem Grundeigentümer und dem oberösterreichischen Landesgeologen durchgeführt, um die Gefahrensituation genau beurteilen zu können. Ein Sicherungskonzept, dass neben der Sicherung des potentiell absturzgefährdeten Felsmaterials unter anderem auch den möglichen Einsatz eines Steinschlagnetzes einschließt, ist in Ausarbeitung. Zwischenzeitlich konnte mithilfe von Kletter-Spezialisten Lockergestein aus der Felswand entfernt werden. Aus den Erkenntnissen der geologischen Beurteilung geht hervor, dass die gesamte betroffene Felsformation äußerst brüchig ist, sodass ohne massive Sicherungsmaßnahmen der Treppelweg nicht freigegeben werden kann. Ein mit geotechnischer Expertise ausgearbeitetes Sanierungsprojekt zur Umsetzung der abschließend festgestellten und notwendigen Maßnahmen wird derzeit beauftragt. Bis die geologisch fachkundige Umsetzung der umfassenden Sicherung und Sanierung des Bereichs abgeschlossen ist, bleibt die Benützung des Treppelwegs in diesem Bereich untersagt. Als Umleitungsmöglichkeit für Treppelwegnutzer*innen kann der in diesem Abschnitt stattfindende Fährbetrieb genutzt werden.

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